Frage wegen ARGE!Was,wenn die Wohnung größer ist als erlaubt?

Hallo,

mir liegt da was auf dem Herzen.

Ich möchte gern aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen. Aus telefonaten mit der ARGE hab ich schon gesagt bekommen, dass ich das einfach so nicht dürfte, ABER wenn ich es mach, dass die im endeffekt auch nichts machen können.

jedenfalls. bis jetzt hab ich keine angemessene wohnung, was die größe betrifft, gefunden. bzw. war die miete doch sehr hoch. am di. schau ich mir aber eine mit 70m² an.

Was wäre, wenn ich diese Wohnung nehmen wollte und der vermieter zustimmt, ohne dass ich vorher die ARGE großartig um Erlaubnis frage (denn die würden es eh abschmettern!)

Könnte ich das versuchen oder handel ich mir damit großen ärger ein? denn diese wohnung ist ziemlich günstig und fast ein Neubau!


außerdem kann ich doch auch sagen, dass ich den rest z.b. aus eigener tasche bezahle, wär das ok?

Und meine 2. Frage: (unabhängig von dieser speziellen wohnung)

wenn ich jetzt ne neue wohnung hab und dann umziehen will, muss ich doch dort mein ALg2 wieder neu beantragen und was mach ich an meinem alten wohnort? schreib ich denen einen brief, damit die bescheid wissen oder wie funktioniert das? denn die haben mich am telefon so beamtlich zugelabert, dass ich nur die hälfte verstanden habe.

hoffe, dass mir nochmal jemand helfen kann.

lg
ariane


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Wie willst Du die Wohnung denn bezahlen? Die Arge wird für die Kosten nämlich nicht aufkommen.

Natürlich dürfen die Dich nicht am Umzug hindern - wir sind ein freies Land. Aber sie können und werden die Kostenübernahme verweigern.

Scully

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Hallo,

so ein Quatsch - Hör doch bitte auf mit falschen Infos und Inkompetenz den Leuten Angst zu machen.

Die ARGE trägt die Unterkunftskosten IMMER in angemessener Höhe.
Die Differenz kann der Alg II - Empfänger aus dem Regelsatz bezahlen, da es keine Bestimmungen gibt, wofür der Regelsatz verwendet wird.

Und bevor Du das jetzt widerlegen willst - ich habe dazu auch die gesetzlichen Bestimmungen vorliegen.
Ist mir jetzt aber zu aufwendig, da ich nur mit einem Finger schreiben kann, da Töchterchen einen Arm blockiert.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Anruf, heute 14.15 ARGE Köln:

Kosten für eine unangemesssene Wohnung werden nur dann Übernommen , wenn der Mietvertrag vor ALG II - Bezug abgeschlossen wurde. Und auch dann nur für 6 Monate. Danach werden lediglich die angemessenen Wohn - Heizkosten übernommen.

Aber villeicht ist das ja von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Scully

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Hallo,

eines vorneweg:
Wie das bei dem Wechsel der ARGE-Zuständigkeiten aussieht, weiß ich nicht.
Ruf da lieber noch mal an.

Zu Deinem Hauptanliegen:
Was "Scully" Dir geantwortet hat, ist Quatsch.

Natürlich kannst Du eine Wohnung beziehen, die NICHT angemessen ist (dabei ist der Mietpreis übrigens wichtiger als die Größe).
Und ja, Du kannst die Differenz aus dem Regelsatz selbst tragen.

Aber ACHTUNG:
1. Die ARGE übernimmt dann auch die Heizkosten nur in angemessener Höhe. Eventuell ist die Differenz dann größer als nur "rein Mietdifferenz".
2. Ist die Differenz sehr hoch (im Allgemeinen zahlen Alg II-Empfänger im Durchschnitt Differenzen zwischen 40 und 60 Eur), wird die ARGE deine Finanzen sehr genau durchleuchten, auch in Zukunft, da dann der Verdacht nahe liegt, dass Du noch andere Einnahmequelken hast.
3. Eventuelle Erhöhungen, Nebenkosten etc., werden NICHT mitgetragen. Auch auf Nachzahlungen, z.B. Heizung, bleibst Du dann über den angemessenen Teil hinaus, sitzen.
4. Lehnt die ARGE die Wohnung ab, bekommst Du auch keine Unterstützung bei Umzug, Mietkaution, Renovierungen etc.

Du solltest trotzdem die Wohnung der ARGE vor Unterzeichnung des Mietvertrages vorlegen, damit alles seine Richtigkeit hat und Du Deiner Mitteilungspflicht nachkommst. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Mehr als ablehnen können sie ja nicht.
Und gegen den Ablehnungsbescheid kannst Du auch noch Widerspruch einlegen - bringt dann möglicherweise sogar etwas, wenn die Differenz nicht zu hoch ist.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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hey!
danke für deine doch ausführliche antwort. hat mir wieder etwas geholfen.

ich habe gestern gelesen, dass die sich bei den mieten an dem regionalen mietspiegel orientieren, den man wohl auch anfordern könne!? denn dort, wo ich ne wohnung in erwägung gezogen hätte, hab ich nichts gefunden. wenn ich wüsste, wie ich da rankomme, dann hab ich auch eher ne orientierung für mich. hab nämlich auch keine lust ständig mit ner wohnung bei denen zu stehen und die lehnen mir alles einfach ab (ok, vielleicht etwas übertrieben)

das mit den renovuerngskosten usw. wurde mir schon gesagt, aber ich glaube das wäre in jedem fall so, da die ja nen triftigen umzugsgrund genannt haben wollen und nachgewiesen. da es bei mir private gründe sind, bin ich doch so oder so die gearschte oder? du siehst, ich hab wenig durchsicht, das liegt daran, dass man mir keine ordentliche auskunft gegeben hat, nachdem ich dies dort auch gesagt habe, was ich ne frechheit finde, denn trotzdem hab ich das recht auf auskunft. eine andere, mit der ich sprach hat mich regelrecht "zusammengestaucht" und wollte dann das gespräch beenden, hallo? sowas hab ich noch nie erlebt!

wäre nett, wenn du nochmal antworten würdest

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Hallo,

wenn es einen Mietspiegel gibt (ist nicht in jeder Stadt so - in meiner gibt es z.B. keinen), dann orientieren sich die angemessenen Mieten daran.
Mietspiegel der Stadt, in der man wohnt, kann man ganz gut über Google finden.

Wenn es keinen Mietspiegel gibt, dann orientiert sich die ARGE an der Wohngeldtabelle/am Wohngeldgesetz - ich meine, dass da ein Mittelwert aus den zwei (oder drei) rechten Spalten gebildet wird.
Allerdings gibt es schon Urteile von verschiedenen Sozialgerichten, dass dieser Mittelwert die Realität nur unzureichend abbildet und dass man noch mal 10% draufschlagen muss (das gilt dann aber auch nicht für alle Städte, sondern nur für die, wo das Urteil gefällt wurde - man kann das dann nur als Grundlage/Untermauerung für einen eigenen Widerspruch oder eine eigene Klage verwenden).

Und all das sind die Gründe, warum die angemessenen Mieten auch überall anders sind.

Wenn ich es richtig Deiner VK entnehme, dann seid ihr zu zweit - 70 qm sind dann auch zu groß.
Für zwei Personen stehen Dir bis zu 60 qm zu (das wird übrigens bundesweit gleich gehandhabt) - Wohnungen in dieser Größe muss es aber auch in Deiner Gegend geben und dann bist Du vielleicht auch nicht mehr so weit von der Mietobergrenze entfernt.
Wie gesagt, unterschätze nicht, dass die Differenz schlußendlich größer sein kann, als zunächst gedacht.

Also, entweder googlest Du noch mal wegen der Mietobergrenze oder Du musst noch mal bei der ARGE anrufen - einfache Frage, einfache Antwort.
Und wenn sie Dich dort blöd anpupen - gleich an den Teamleiter wenden und sich beschweren (manche Sachbearbeiter brauchen das ganz nötig!).

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Hallo Ariane,

also, ich habe mich heute bei der ARGE in Köln mit einer neuen Wohnung vorgestellt, die "nur" 25,-€ zu teuer war.

Diese Wohnung wurde abgelehnt, obwohl ich seit 4 Wochen versuche bei meinem Partner auszuziehen und es von der Situation her wirklich dringend ist, und ich auch in Teilzeit noch ein bisschen Geld verdiene

Das nützte nix. Kein Anspruch auf Wohnung, Umzug, Möbel....

Gruß
Nicole



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Hallo,

Du kannst die Wohnung natürlich trotzdem mieten und die Differenz selbst tragen, da die Miete bis zur angemessenen Mietobergrenze von der ARGE ja übernommen wird.
Differenzen selbst zu tragen ist nicht unüblich, da die Mietobergrenzen oftmals nicht die Realität abbilden.
Laut "junge welt" vom 3.02.2006 bewegen sich die Differenzen z.B. in Berlin zwischen 30 und 90 €.
Richtig ist allerdings, dass Du keine weitere Unterstützung, Umzug, Kaution etc, bekommst.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Deine blumigen Worte in allen Ehren....

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=20&tid=965939

Dann macht also die ARGE Köln ihre eigenen Regeln???

Scully

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