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Dann lass ihn doch klagen.

Wer meint wegen 97 € Kindergeld klagen zu müssen, hat entweder was an der Waffel oder ist ein armes Schwein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit vor Gericht kommt. Aber es haben ja schon Pferde vor die Apotheke gekotzt.

* Armes Schwein, weil er einen schlechten Charakter hat.
** Nein, ich habe noch keines dieser Pferde gesehen. Wünsche ich auch nicht, da ich nicht möchte, dass ein Tier wegen mir kotzt.

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Das Kindergeld erhält derjenige, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat.

Selbst wenn er unterhält zahlen würde, bekäme er nichts vom Kindergeld ausgezahlt, da sie Höhe des Unterhalts bei der Berechnung schon im die Hälfte des Kindergeldes bereinigt würde.
Dein Ex versucht dich zu erpressen , sich auf Kosten eures Kindes zu bereichern und Sozialbeteug zu begehen. Das ist kein Kleinkram und sollte auch dem Jugendamt und dem Jobcenter mitgeteilt werden. Auch weil deinen Kind Unterhaltsvorschuss zusteht.
Im Notfall beim Amtsgericht einen Veratungsschein holen und ab zum Anwalt.

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Das alles ist doch nicht dein Ernst??? Mit deinem nick schliese ich drauf, dass du 34 bist, wie ich. Wie kann man mit 34 so unwissend sein?? Ich dachte erst, du bist 19 oder so. Geh, beantrage Unterhaltsvorschuss, und Hälfte vom Kindergeld wird vom Unterhalt abgezogen, wenn er dies dann mal zahlt. Lese bitte nach. Lass dich nicht erpressen. Morgen führt dein erster weg UV zu beantragen.