Alleiniges sorgerecht behalten

Hallo liebe Muttis ich mache mir gerade große Sorgen um meine Tochter, ihr Vater will das geteilte sorge recht nir leider muss immer alles nach ihm gehen und er ist leider auch sehr explosiv und fährt schnell aus der Haut. Meine Frage ist wenn ich sage das er zu mir gesagt Zitat: ich kann dir ja in den Bauch treten denn ist sie weg , (als ich noch schwanger war )reicht das um mein Sorgerecht zu behalten ?
Desweiteren ist er auch gewaltbereit musste auch schon schmerzensgeld zahlen. Ich mache mir einfach nir Sorgen um mein Kind im Moment sieht er sie noch in meinem beisein sie ist 2 Monate alt

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Alleiniges Sorgerecht heißt lediglich, dass du gewisse Unterschriften allein leisten kannst. Der Umgang wird ja weiterhin sein (müssen).

Und es ist ja nun auch so, dass er, auch wenn er dir ggü. ein Arsch ist, durchaus ein guter Papa sein kann.

Also nein, ich glaube nicht, dass das ausreicht.

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Hallo,

geh mal davon aus, dass das Gericht sehr viele solcher Aussagen hört. Die Aussage wird nicht reichen, er behauptet das Gegenteil und dann steht Aussage gegen Aussage.

Das gemeinsame, nicht geteilte Sorgerecht bedeutet, dass ihr wesentliche Entscheidungen gemeinsam trefft. Dazu gehört die Kita- und Schulwahl, Entscheidungen über gravierende medizinische Eingriffe, Kontoeröffnung und ggf. Unterschrift über einen Ausbildungsvertrag. Außerdem steht dann beiden das Aufenthalts bestimmungsrecht zu, d.h. du kannst mit dem Kind nicht einfach weit weg ziehen, ohne dass er mit dem Umzug des Kindes einverstanden ist.

Das GSR hat aber keinen Einfluss auf den Alltag. Du entscheidest weiterhin, was das Kind wann und wo macht, kannst es ärztlich behandeln lassen oder mit ihm in den Urlaub fahren ohne sein okay zu brauchen. Es nimmt auch keinen Einfluss auf die Art oder Dauer seiner Umgangszeit.

Meine persönliche Erfahrung ist, dass im Alltag kein Schwein nach den GSR fragt. Sowohl der ersten als auch der weiterführenden Schule genügte laut Anmeldebogen die Unterschrift EINES Sorgeberechtigten. Er wurde ohne Trara 2x an den Zehen operiert. Einzig die Eröffnung eines Kontos klappt ohne KV nicht. Aber dem könntest du ja noch vorbeugen.

Wenn er ein Aggressionproblem hat, dann ist eher der Umgang problematisch und muss geklärt werden. Das ist aber vom Sorgerecht überhaupt nicht betroffen, wie oben schon von Nele beschrieben.

LG

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Ich habe es ja schwarz auf weiß wo es sein steht mit dem tritt und das er um sich hakt auf whats app

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Haut wollte ich schreiben

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Das reicht nicht, er hat es ja nur angedroht (schriftlich oder mündlich ist egal) und nicht getan. Und Umgangsrecht gewährst Du ihm ja sogar in Deiner Wohnung, also schätzt Du ihn weder als ernsthafte Gefahr für Dich noch für das Kind ein.

Wenn er dritten gegenüber Gewalt ausübt heisst das nicht, er tut es auch dem Kind gegenüber. Und selbst dann wäre das eher ein Problem, was den Umgang beträfe, als das Sorgerecht. Man kann Sorgerecht haben aber keinen Umgang oder umgekehrt auch Umgangsrecht ausüben aber kein Sorgerecht haben. Das sind zwei Paar Schuhe.

Was wäre Dir denn an der weiteren alleinigen Sorge so wichtig?

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Mir ist es deswegen so wichtig weil ich entscheiden möchte wo mein Kind zur Schule geht und in die Kita weil ich sie ja hinbringen muss nicht er und das mit den umgangsrecht wusste ich nicht, jetzt bin ich schlauer.

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Da kann man notfalls seine Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen, falls er sich aus nicht nachvollziehbar Gründen weigert oder eben einfach nach Prinzip.

Seine Einwendungen könnten begründet sein, wenn du zB irgendein (Ich drücke das jetzt mal plakativ aus) ich-tanze-meinen-Namen-und-esse-nur-was-die-Natur-mir-schenkt Hokuspokus Kindergarten aussuchst oder eine Kita für Zeugen Jehova und er mit dieser "Richtung" für euer Kind nicht einverstanden ist. Dafür ist das 4-Augen-Prinzip auch gedacht.

Und die Grundschule ist ja normalerweise an den Wohnbezirk gebunden. Wenn er davon abweichen will, ist das vermutlich genauso erfolglos wie bei einer normalen günstig gelegenen Kita. Wenn du irgendwas örtlich oder inhaltlich Ausgefallenes wählst, siehe Kita.

LG

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Hallo!

Ganz generell betrifft das Sorgerecht DAS KIND, und nicht dessen Mutter.
In sofern wird in einem entsprechenden Rechtstreit auch nicht die Befindlichkeit der KM analysiert, sondern es dreht sich einzig und alleine um die Frage ob die Einrichtung des gemeinsamen Sorgrechts dem Kind schaden würde.
Dabei werden auch keine WhatsApp Nachrichten die KM betreffens analysiert (über deren Beweiskraft man ohnehin streiten kann).

Ergo: Aus deinen Aussagen ergibt sich bisher noch nicht mal der kleinste Ansatz dafür den KV das Sorgerecht zu versagen.
Ganz im Gegenteil kann es bei einer derart klaren Lage sogar passieren das die KM, wenn sie das Sorgerecht grundlos verweigert, die kompletten Kosten des Verfahrens tragen darf.

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Die einzige Chance die ich hier sehen würde, ist, es argumentativ darüber zu versuchen, dass keine oder sehr schlechte Kommunikation möglich ist. Einige Familiengerichte zählen das durchaus als Grund der dem Kindeswohl schadet.
Ich sage mal so, eine Sorgerechtserklärung (z.B. beim JA oder Anwalt) würde ich so erstmal nicht freiwillig unterschreiben. Dann müsste er den Weg über das FamG gehen und einen Antrag auf Gemeinsame Sorge stellen. Da hast du dann 6 Wochen Zeit dich zu äußern und zu widersprechen. Ich würde erstmal abwarten ob er tatsächlich soweit geht und wenn es dann soweit ist, mir einen guten Anwalt nehmen... mit gut formulierten Argumenten hast du beim entsprechenden Richter dann vielleicht eine Chance es zu verhindern.
Im Alltag macht es tatsächlich nicht soviel, wobei ich beobachte, dass Schulen und Kitas dazu übergehen gezielt nach solchen Dingen zu Fragen (wohl aus schlechten Erfahrungen).
Wichtig ist vielleicht noch: Eine einmal abgegebene Sorgerechtserklärung kann NICHT zurückgezogen werden und nur unter Angabe schwerwiegender Gründe vom FamG ausgesetzt werden.