Geteiltes Sorgerecht oder Vollmacht

Hallo,
Habe da mal eine Frage bezüglich dem Thema Sorgerecht.
Der vater meines Kindes und ich sind getrennt.Ich habe momentan noch das alleinige sorgerecht für unser Kind.Er möchte aber das geteilte Sorgerecht einklagen.
Ich möchte es aber ungern abgeben,da man dann wirklich wegen jedem bisschen immer wieder zu ihm laufen muss und sich das ok geben lassen muss..Und da unsere Beziehung nicht gerade rosig ist,gehe ich einfach davon aus das er dann sein Ego durchsetzen möchte und nein sagt obwohl es dann nicht zum wohle des Kindes ist.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.Ist es möglich das er statt dem geteiltem sorgerecht eine Vollmacht bekommt?das wenn unser Kind z.b.im Krankenhaus oder im Kindergarten ist ihm auch Informationen mitgeteilt werden können?kann man da einfach rechtens so eine Vollmacht ausstellen anstatt das er das geteilte sorgerecht bekommt?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten

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Hey es gibt im Sorgerecht Teilbereiche. Ihr könntet also ein "teilsorgerecht" festlegen?
Wenn er bereit ist den Weg mit dir so zu gehen.

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Was bedeutet das genau?

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Das bedeutet, dass das Sorgerecht in verschiedenen Bereiche unterteilt wird: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheit und Versorgung, usw (glaub es sind acht aber müsste ich in der Arbeit noch mal nachsehen) und man eben gemeinsame sorge nur für manche Bereiche vereinbaren kann.

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Erst einmal: es gibt kein GETEILTES Sorgerecht! Es gibt das GEMEINSAME Sorgerecht.

Ich verstehe deine Ängste allerdings nicht, du brauchst nur bei wichtigen Entscheidungen seine Zustimmung, nicht bei den alltäglichen.

Zudem liegt es ja nicht in deiner Hand, ob er das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Wenn er es einklagt entscheidet das Gericht. Und wenn er sich nicht kindeswohlgefährdend benimmt, dann spricht nichts dagegen.

„Ich möchte es aber ungern abgeben,“

Liegt nicht in deiner Hand, da ist nichts zum abgeben.(gnädigerweise?)

„da man dann wirklich wegen jedem bisschen immer wieder zu ihm laufen muss und sich das ok geben lassen muss“

Totaler Unsinn, informiere dich bitte.

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Hallo zusammen,
also ich habe die Erfahrung gemacht dass man bei gemeinsamen Sorgerecht für fast alles die Unterschrift des Vaters braucht.. War so bei mir und auch bei meinem Mann der zwei Kinder aus früheren Beziehungen hat. Kontoeröffnung bei Ausbildungsbeginn.. Unterschrift nötig. Führerschein beginnen, ambulante kleine OP.. Unterschrift nötig. Also das sind schon alltägliche Dinge aber dazu muss man sich auch als Expartner gut verstehen. Wenn nicht wird es echt kompliziert

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Habe die vollkommen gegenteilige Erfahrung. Weder für die Schulanmeldung, zwei Operationen, ärztliche Behandlung, Pass, Ausweis... es interessiert kein Schwein.

Kontoeröffnung funktioniert tatsächlich nicht. Ist aber auch kein Drama.

LG

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