Probleme mit Visum. WIn vorgehen?

Hallo ihr lieben,

Ich weiss garnicht wohin ich Posten soll aber ich versuche es einfach mal hier denn es geht im grossen und ganzen ja ums Familienleben.

Der Vater meines Sohnes ist nach unserer Trennung in die türkei gezogen. Der Rest seiner Familie lebt hier, er ist auch in Deutschland geboren und aufgewachsen. Allerdings hat er nur einen türkischen Pass und da er hier nicht mehr gemeldet ist ist sein Aufenthaltstitel abgelaufen. Seid 2 jahren war er nun nicht mehr in Deutschland.
Nun wollte er uns und seine Familie gern besuchen kommen.

Hier in Deutschland haben wir ihm vom Kreisverwaltungsreferat eine offizielle Einladung geschickt und es gab keine Probleme von deutscher Seite her.
Das deutsche Generalkonsulat in der Türkei lehnt ihm das Visum trotz ok vom Referat in Deutschland ab.

Er hat weder Straftaten in Deutschland noch in der Türkei offen. Hat einen festen Wohnsitz und eine feste Arbeit.
Mittlerweile wurde das Visum 2 mal abgelehnt.

Wer weiss wie man weiter vorgehen kann? Gibt es etwas was man noch machen kann?

Die Dame im Referat meinte man könne das konsulat verklagen weil nichts gegen ihn vorliegt und es keinen Grund gibt ihm kein Visum zu geben.
Allerdings frage ich mich, macht es Sinn eine offizielle stelle zu verklagen?

Vielleicht hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Rat geben.
Vielen dank im voraus.

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Was habt ihr denn für ein Visum beantragt?ein Besuchervisum?
Hat er den Urlaubsschein von seiner Arbeit auch mit abgeben und eine Krankenversicherung für die Zeit abgeschlossen?
Meist wird ein Besuchervisum nicht genehmigt wenn die Gefahr besteht das derjenige illegal in Deutschland bleiben könnte.

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Ja ein ganz normales besuchervisum. Der Urlaubsschein inkl Krankenversicherungsnachweis wurden mit abgegeben.

Ich kann das sehr gut verstehen das bei manchen das Visum abgelehnt wird aus Gefahr das derjenige nicht zurück reisen wird. Dies ist bei uns aber nicht der fall.

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Hab das alles selber durch,beide wurden genehmigt.
Bei einer bekannten würde es auch mal abgelehnt,weiß aber auch nicht warum und das nächste wurde wieder genehmigt.
Musste er einen Konto Auszug auch mit abgeben?
Hat er mal nachgefragt warum es nicht ausgestellt wird?
Vielleicht hat er auch nur ein Fehler in den Papieren,irgendwas falsch angekreuzt oder so.

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Hallo,

wieso habt ihr kein Familienzusammenführungs - Visum beantragt? Er hat immerhin ein deutsches Kind, dass alleine rechtfertig eine Aufenthaltserlaubnis für ihn, es sei denn es sprechen extreme und mehrfache Straftaten dagegen. Ich glaube, ihr seid falsch beraten worden. Du kannst auch hier www.info4alien.de deine Frage stellen. Dort sind auch Mitarbeiter von Behörden vertreten.

Liebe Grüße

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Ich würde einfach mal beim Konsulat anrufen und fragen warum das Visum abgelehnt wurde. Die müssen das ja begründen können.

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Das ist problematisch.
In Deutschland funktioniert das mit der Einladung immer anders herum. Die Einladung wird immer ausgestellt solange ihr die Voraussetzungen von den Einkünften erfüllt. Mehr prüfen die ja nicht. Die wirkliche Kontrolle macht schon das Generalkonsulat im Ausland. Dort wird das dann auch entschieden.
Das Problem bei euch ist, dass die verkehrten Leute eingeladen haben. Wer bist du denn? Nein, ich will dich nicht beleidigen, aber du stehst in absolut keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem Mann.
Die Einladung funktioniert nur bei Verwandschaft bis zum 1. Grad in Ausnahmefällen auch 2. und 3. Grad. Dein Kind kann aufgrund fehlenden Einkommens nun seinen Vater kaum einladen. Also müssten die Eltern ihren Sohn einladen. Funktioniert das nicht, wäre auf alle Fälle eine Familienzusammenführung möglich. Er hat ja ein Kind hier. Er hat auf alle Fälle einen Anspruch darauf. Er bekäme dann einen richtigen Aufenthaltstitel. Nur würde dieser eben nach 6 Monaten erlöschen. Er müsste also alle 6 Monate 1 mal nach Deutschland kommen um den Titel. Zu erhalten.
Im übrigen werden all die Fehlversuche der Einladungen in seiner Akte dokumentiert. Allzu of würde ich das also nicht versuchen ohne eine wirkliche Änderung. Die ändern nicht. Ihre Meinung. Es gibt einen tatsächlichen Grund für die Ablehnung. Eine Klage ist völlig sinnlos.

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Hallo jeeenny!

Die Verpflichtungserklärung , umgangssprachlich Einladung genannt wird, wird vom Gastgeber abgegeben um bei der Beantragung des Schengenvisums nachweisen zu können, dass jemand für für die Kosten des Aufenthaltes in D. aufkommt.
Allein die Ausstellung der Verpflichtungserklärung, heißt nicht dass auch ein Visum erteilt wird, das wird oftmals von den Leuten "übersehen". Die Ausländerbehörde prüft nur die Bonität.

Bei der Prüfung, ob ein Visum erteilt wird zählt der ganze Sachverhalt, also nicht nur feste Arbeitsstelle, keine Strafen und eine vorhandene Einladung... Sondern eben auch ganze Familie in D.

Eine "Remonstration" (Klage gegen die Ablehnung des Visums) ist nach den Infos wohl eher nicht erfolgsversprechend. Die Botschaft kann ein solches Schengenvisum ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Die Remonstration richtet sich dann gegen das Auswärtige Amt und wird in Berlin vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.
Ohne hier in die Glaskugel zu schauen, ist aber davon auszugehen, dass die Botschaft an der Rückbereitschaft Zweifel hat.

Ist nicht schön, dass zu hören, aber das ist zigfach an der Tagesordnung.

Grüße.
Kakiwu, die schon viele Gastgeber vertrösten musste, dass das in den Händen der deutschen Auslandsvertretungen liegt.

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Hallo! Ich kann dir nur von meinen Erfahrungen berichten.

Habt ihr denn auch schon ein Hin- und Rückflugticket?

Mein Mann kommt aus Nigeria und für das Visum benötigten wir das Hin-und Rückflugticket, die Versicherung und die Verpflichtungserklärung, welche mein Papa erledigte. Zusätzlich benötigten sie noch eine Kopie meines Visums für die Bestätigung, dass ich bereits bei ihm in Nigeria war. Wir haben alles über einen Anwalt laufen lassen, da er bereits abgeschoben wurde und somit die Chancen auf ein Visum sehr gering waren, aber er hat es bekommen. Hab aber auch ziemlich hartnäckig bei der Botschaft angerufen!

Der Mann Freundin wurde auch abgeschoben und obwohl sie bereits in Österreich geheiratet hatten und sie schwanger war, bekam er kein Visum, da sie der Meinung waren, er würde nicht mehr ausreisen. Bekam die Ablehnung mit Begründung aber schriftlich!

Lg und viel Glück :)