Urlaub gebucht? Was, wenn ss oder grad entbunden?

Hallo Ihr Lieben!

Tja, nach langem Hin und Her, haben wir jetzt doch unseren Urlaub gebucht. Wir haben schon ein Kind und wir sind schon seit ein paar Monaten in einer Klinik, weils irgendwie nicht klappt. Jetzt steht erst mal die Bauchspiegelung an und danach IUI.

Naja, ich bin (wie wahrscheinlich fast alle hier) eine Vordenkerin und eine "Was-wäre-wenn".

Also, sollte ich grad bei unserer 1. IUI im Dez ss werden, ist der ET knapp 2 Wochen vor unserem Urlaub. Würde in dem Fall auch die Reiserücktritt eintreten? Oder "nur" bei einer noch vorliegenden SS?? Wie sieht es mit Fliegen nach Kaiserschnitt aus??

Wenn es halt erst Anfang nächsten Jahres klappt, wäre ich ja hochschwanger und dürfte von den Fluggesellschaften her ja gar nicht mitfliegen. Dann tritt die Reiserücktritt doch auf jeden Fall ein, oder?

Ich mach mir nur Sorgen, wies ist, wenn die Geburt doch noch vor Reisetermin wäre.

Ok, sagen manche von euch: dann lass doch noch 1-2 Monate warten. Aber ich bin jetzt nicht mehr so alt und wir müssen ja schon in Behandlung gehen.

LG

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mach dir keine Sorgen, eine Reiserücktrittversicherung tritt nach einer bestätigten SS ein.

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Die tritt bei einer ss schon für dich ein. Allerdings nicht für den Rest der Familie. Weil es für sie ja theoretisch keinen Rücktrittsgrund gibt. Ist zwar doof, aber eigentlich auch bei jeder anderen Krankheit so der Fall

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Die Versicherung tritt für dich und auch für deine mitreisenden ein (vorausgesetzt ihr habt zusammen gebucht) wenn die SS bei Buchung noch nicht bekannt war undder Arzt von einer Reise abrät.

Ich weiss dass weil ich lange im Reisebüro gearbeitet habe und täglich mit reiserücktrittskostenvers. zu tun hatte und einen ähnlichen Fall mal für eine Kundin eingereicht habe. Da war es sogar so, dass nur der Mann eine Versicherung abgeschlossen hatte, sie dann aber schwanger war und es ihr ziemlich schlecht ging. Die versicherung hat gezahlt weil sie seine lebenspartnerin war und damit als sogenannte risikoperson gilt.
#winke

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Das muss ich korrigieren. Wenn eine häusliche Gemeinschaft besteht , gilt es sogar bei unverheirateten Paaren für beide Personen!
Wenn du ein ärztliches Reiseverbot erhältst, bekommst du die kosten zurück,bei der höhe der übernahme kommt es auch auf den Zeitpunkt des Stornos an! Aber vor einem finanziellen Schaden kannst du dich schützen.
Ich bin zum Beispiel beim ADAC, kannst ja mal googlen:-)

LG tinalu

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Ergänzend noch dazu, deshalb gibt es ja auch Paar/Familientarife!