gemeinsames sorgerecht-muss ich den vater um erlaubnis für umzug bitte

Hi, brauche mal bitte dringenst Erfahrungswerte von euch.
Mein Mann und ich werden nach der einvernehmlichen Scheidung gemeinsames Sorgerecht bekommen.
Nun will ich der Arbeit wegen und auch wegen meines neuen Partners in eine andere Stadt ziehen.Diese Stadt ist mit dem Zug in 1,5Stunden zu erreichen.Mit dem Auto in höchstens 30(!)Minuten.
Mein Noch-Ehemann will mir nun allerdings regelrecht verbieten, in diese andere Stadt zu gehen mit den Kindern.Darf er das wirklich????
Bitte dringend um Antworten, gerne auch über VK!
lg
Sisi

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hab dir über vk geschrieben

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hm... jein. er kann nicht sagen: du darfst nicht umziehen. er wird vor gericht gehen müssen und dann muss ein richter entscheiden, ob die kinder umziehen dürfen (nicht du. deinen umzug kann keiner verbieten, nur den der kinder). vor gericht hätte er die wahl, die kinder selber zu nehmen oder sie mit dir umziehen zu lassen. aber er kann NICHT verlangen, dass du mit den kindern da bleibst, wo du bist.
will er die kinder, muss ein richter entscheiden, ob die kinder überhaupt zu ihm wollen. und ob sie dort besser aufgehoben wären. ob er sein umgangsrecht trotz der entfernung wahrnehmen kann. ob du umziehst, um die kinder dem vater zu entfremden oder ob es wegen arbeit notwendig ist.

aller voraussicht nach wird er bei der entfernung und den gründen keine aussicht auf erfolg haben.

also: nein, darf er nicht. zieh einfach um und warte ab, was passiert.

btw: das gemeinsame sorgerecht bekommt ihr nicht, das habt ihr. wie alle geschiedenen eltern. ob einvernehmlich oder nicht.

gruß, ms

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Eine Bekannte von mir ist mit ihren Kindern eines neuen Mannes wegen in die USA umgezogen. Der leibliche Vater, lebend in Deutschland, ging vor Gericht, weil er den Umzug verständlicher Weise verhindern wollte. Er kam nicht damit durch. Die Kinder leben nun in den USA und der leibliche Vater sieht sie nur noch einmal jährlich im Urlaub/Ferien.

Ich denke nicht, dass eine Entfernung von 30 Min. Autofahrt ein Problem werden wird. Sei unbesorgt! Aber zur Sicherheit kannst du ja einen Anwalt befragen.

LG

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Ins Ausland darf man nie ziehen auch mein Mann nicht, das wäre Kindesentzug.

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Tja...hier ist es aber genau so gelaufen, wie ich beschrieb. Dein "nie" stimmt also nicht!

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hi,

ich bin auch von meinem ex weggezogen und habe ihm nicht gesagt das ich umzieh und nun muß er 2-3 stunden autofahrt in kauf nehmen,

du hast nur die pflicht ihm die neue adresse und die telefonummer mitzuteilen

allerdings ist es ein anderes problem wenn ihr beide das aufenthaltsbestimmungsrecht habt,

hast nur du es reicht ihm ein brief mit den neuen daten

habt ihr beide das mußt du ihn fragen

viel glück :)

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Ich hab mich im Internet auch schon mal deswegen schlau gemacht. Er kann eigentlich nicht viel dagegen machen.
Letztendlich entscheidet das Gericht - und von dieser Entscheidung hängen ab:

- Wer hat sich in der Elternzeit um das Kind hauptsächlich gekümmert ??
- Hast Du dort einen Job bzw. bessere Chancen in Aussicht ??
- Hast Du dort einen Kindergarten- bzw. Schulplatz für das Kind ??



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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kannst Du beim Jugendamt beantragen.

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Es geht hier nicht um das Aufenthaltbestimmungsrecht.Es geht darum, ob ich, da gemeinsames SORGERECHT mit dem Vater meiner Kinder, einfach umziehen kann in eine andere Stadt oder ob er dem zustimmen muss!
Allen anderen möchte ich an dieser Stelle für die Antworten noch danken;-)

LG
Sisi

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Hallo Sisi,

was manupumuckl vermutlich meinte: Du kannst umziehen - und wenn der Kindsvater sich quer stellt und Ärger macht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Sorgerecht abtrennen lassen. Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht Das gemeinsame Sorgerecht würde bestehen bleiben.


freya

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