Versorgungsausgleich - im Nachhinein ändern?

Hallo.

Mein Ex-Mann und ich haben im Mai 2004 geheiratet, er hat mich im Juli 2007 verlassen und ich habe dann im Oktober 2009 die Scheidung eingereicht.
Im März 2010 wurden wir dann rechtskräftig geschieden.
Letzte Woche flatterte mir dann der Versorungsausgleich vom Amtsgericht ins Haus und ich dachte, ich sehe nicht richtig.

Während unserer Ehezeit war mein Ex-Mann Student und nebenbei selbstständig als Fotograf, Model etc. pp. Will sagen: er hat nicht schlecht gelebt ;) Allerdings hat er auf diese Weise nichts für seine Rente tun können und somit auch nicht so wie ich Rentenpunkte gesammelt.
Nach unserer Trennung habe ich dann nämlich meine Ausbildung beendet und seit August 2007 auch endlich mal eigenes Geld verdient.

Und nun soll ich von meinen erarbeiteten Rentenpunkten meinem Ex-Mann umgerechnet einen Kapitalwert von 4.000 EUR Ausgleich leisten :-[ #schock

Ich sehe das jedoch überhaupt nicht ein, da ich diese Punkte alle nach unserer Trennung gesammelt habe... Die Scheidung ließ deswegen so lange auf sich warten, da er mir nach der Trennung ständig erzählt hat, wir kommen schon nochmal zusammen... bis ich dann meinen neuen Partner kennen gelernt habe und endlich wach geworden bin ... und nach langer Zeit die Scheidung beantragt habe.
Aber ich hatte ja keine Ahnung! Ich bin treudoof an die ganze Sache rangegangen.

Nun meine Frage: kann ich jetzt noch beantragen, dass der Versorgungsausgleichszeitpunkt nur bis Datum der Trennung gesetzt wird?
Ich habe meinen Ex-Mann diesbezüglich "bearbeitet" und er sieht es ein und würde meinem Vorhaben auch schriftlich zustimmen.
Ich habe ja noch etwas Zeit, um zum veranschlagten Versorgungsausgleich Stellung zu nehmen... und das würde ich dann auch gern tun.
Aber wisst ihr, ob mein Vorhaben Erfolg hätte?

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Also Du wirst wohl kaum Gesetze ändern können. Fakt ist, dass bis zum einreichen der Scheidung die Ehe als Ehe gilt, da kannste tausend jahre getrennt sein, das ist Dein Problem.

Und bis zum Zeitpunkt einreichen der Ehe wird der Versorgungsausgleich berechnet.

< Und nun soll ich von meinen erarbeiteten Rentenpunkten meinem Ex-Mann umgerechnet einen Kapitalwert von 4.000 EUR Ausgleich leisten >

Nur was Du damit meinst, weiß ich nicht. Ihr wart 5 Jahre verheiratet..... So riesig wird der Ausgleich doch nicht sein.

Lichtchen

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Ehrlich, du wurdest schlecht beraten..

Es gab eine Gesetzesänderung (09/2009), wonach ihr hättet im Rahmen des Gerichtsverfahrens den Versorgungsausgleichsverzicht einvernehmlich erklären können in beidseitigem Einverständnis. Dies ist bei Kurzehen möglich.. Er hättet sicher eingewilligt, den scheinbar hat er "schwarz" gearbeitet.. denn auch bei geringfügigen Jobs zahlt man in die Rentenkasse ein,..

Ich habe dies (Verzicht des Versorgungdausgleichs)in Anspruch genommen und wir brauchten lediglich einen Fluranwalt, der dies bestätigt, da es einen Rechtseingriff bedeutet.

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, hast du rechtlich keine Chance.. Aber wurde der Versorgungsausgleich nicht im Verfahren thematisiert? Die Anwälte verdienen leider ihr Geld damit, da es den Streitwert und die Gebühren erhöht,..

Tut mir leid für Dich.

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Danke für deine Antwort.
Muss wohl so sein, ich wurde tatsächlich schlecht beraten. Bei meiner Anwältin hieß es nur: der Versorgungsausgleich muss gemacht werden.
Dass damit die Gesamtenkosten um 1.000 EUR erhöht wurden war mir damals nicht klar...
Hinterher ist man eben immer schlauer... Aber ich ärgere mich sehr über die Anwältin, die mir eigentlich helfen sollte... und mich dann auch noch abgezockt hat.

3

Während Eurer Ehe hat also nur Dein Mann gut gelebt und Du nicht?

Ist er immer alleine in Urlaub gefahren? Gab es Anschaffungen von denen Du nichts hattest?

Hat er sein Einkommen nur für sich verwendet und Du musstest mit Deinem Einkommen beide ernähren?

Normalerweise ist es nicht einfach während einer Ehe dem Anderen nichts zukommen zu lassen.

Wenn ein Mann das hier geschrieben hätte hieße es bestimmt, dies würde seiner Ehefrau doch zustehen. Immerhin wäret ihr ja verheiratet gewesen.

Bin mal gespannt, ob es dann auch so Antworten gibt.

Zum Fall selbst:
Normalerweise erfolgt eine Scheidung doch nur, wenn der Versorgungsausgleich vorher geregelt ist.

Dir müssten doch also eigentlich zum Zeitpunkt der Scheidung diese Infos vorgelegen haben?

Was ist da schiefgelaufen?

Ist dir klar was EUR 4000,--Kapitalwert eigentlich bedeutet?

Mir nicht.

Du musst diesen Wert doch sicher nicht bar auf den Tisch legen.

Du bekommst doch sicher jetzt bei Renteneintritt eine bestimmte monatliche Rente weniger als ohne Ausgleich. Wie hoch wäre das denn?

Es kann sich doch eigentlich nur um "Peanuts" handeln.

P.S.
Normalerweise konnte man zumindest früher auf den Versorgungsausgleich verzichten und das Gericht musste zustimmen.

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"Normalerweise erfolgt eine Scheidung doch nur, wenn der Versorgungsausgleich vorher geregelt ist."
In unserem Fall nicht, da musste alles ganz schnell gehen ... zumindest laut Anwältin. Deswegen lief der Versorungsausgleich getrennt zum Scheidungsverfahren. Grund: Als ich die Scheidung einreichte, war ich schwanger und wollte noch vor der Geburt geschieden sein. Meine Anwältin nutzte das dann nun also aus (wie ich dann also jetzt erfahren habe)...

Den Kapitalwert muss ich nicht auf den Tisch legen. Es sind 0,7775 Rentenpunkte, die mein Ex-Mann von meinem Rentenkonto auf seins "überwiesen" bekommt (das entspricht einem Kapitalwert von 4.000 EUR).

Und ja, nach unserer Trennung hat er sich durch (meiner Meinung nach) Schwarzarbeit (sprich: seine Nebenjobs) Sachen geleistet, die er sich vorher (bei gleichem Studium und Grundeinkommen) während unserer "glücklichen Ehezeit" nicht geleistet hat....

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Schwangerschaft ist ein Grund den Versorgungsausgleich abzutrennen, damit das Kind nicht ehelich zur welt kommt, wenn es einen anderen Vater hat.

Steht denn irgendwo wieviel dieser Kapitalwert als monatliche Rente ausmacht?

Ich bin jetzt nicht so Firm im Versorgungsausgleich. Das wir aber nicht wirklich von nennenswerten Summen (für eine Ehe) reden dürfte aber klar sein.

Habe ich es richtig verstanden, dass noch kein Beschluss/Urteil über den Versorgungsausgleich vorliegt, sondern nur die Auskunft der Rentenversicherung?

Dann kann sicherlich noch einvernehmlich auf einen Versorgungsausgleich verzichtet werden.