Es geht ums liebe Geld

Hallo zusammen,

ich bin mit meiner Lebensgefährtin seit ca. 5 Monaten zusammen. Vor mir war sie 25 Jahre verheiratet und sich mit ihrem Mann einen Betrieb aufgebaut und inzwischen auch ein Häuschen. Alles schuldenfrei und nichts mit in die Ehe gebracht.
Den Betrieb hat ihr Mann geführt, sie hat dort gearbeitet und nebenher die Kinder groß gezogen. Der Laden ist nur auf ihn eingetragen.
Im Grundbuch für das Haus stehen beide drin.

Inzwischen hat er die Geschäftskonten gegen sie abgeschottet und sie hat keine Ahnung, was da jetzt läuft. Scheidung frühestens in 12 Monaten.

Frage:
Gibt es für sie eine Möglichkeit darauf einzuwirken, dass er jetzt den Laden nicht kurzzeitig herunterwirtschaftet, um sich einer gerechten Aufteilung der Vermögenswerte zu entziehen? Gibt es ein Anrecht auf Konteneinsicht unter Ehepartnern?
Wobei Sie bisher eigentlich annimmt, dass er nichts Böses im Sinn hat.

Ihr ist schon klar, dass ein Beratungsgespräch beim Anwalt das Beste wäre, aber da man hier oft gute Tipps und Infos aus der Praxis gibt, wollten wir es erst hier versuchen. Zumal Anwälte ja manchmal auch eher auf Geld denn auf gute Beratung aus sind.

Danke im Voraus für eure Antworten.

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Hallo,

also: Leben die Kinder deiner Lebensgefährtin bei ihr? Wenn ja, soll sie zum Anwalt gehen, der setzt ein Schreiben auf und der Ex MUSS seine Einkünfte (Lohn, Mieteinnahmen, Kapital etc.) offen legen. Wie gesagt er ist dazu verpflichtet, da er Kindesunterhalt und evtl. Trennungsunterhalt zahlen muss.

LG Kuschl23

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Ein Recht auf Konteneinsicht gibt es nicht. Auch Verheiratete dürfen Dinge voreinander "geheimhalten".

Liebe Grüße von Swety (Bankangestellte)

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Hallo und danke für die Info von der Fachkraft :-),

und trotzdem muß ich noch nachhaken.

Im Fall der Scheidung (Gerichtstermin und vorher bei den Verhandlungen über das gesamte Vermögen) müssen doch auch beide Seiten die Verhältnisse aufdecken, denn es ist ja eine Zugewinngemeinschaft. Beide haben als Studenten mit nix geheiratet.

Dann ist die Geheimhaltung doch auch vorbei.

Fragende Grüße von heiner

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"Gibt es für sie eine Möglichkeit darauf einzuwirken, dass er jetzt den Laden nicht kurzzeitig herunterwirtschaftet, um sich einer gerechten Aufteilung der Vermögenswerte zu entziehen?"

Warum sollte er das tun...damit würde er sich doch letztendlich ins eigene Fleisch schneiden.

BTW: Sollte keine Gütergemeinschaft vereinbart worden sein, hat deine Freundin aus der Firma bestenfalls einen Anspruch auf den Zugewinnausgleich.

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Hallo,

man kann eine Firma auch küstlich herunterwirtschaften und nach der Scheidung sieht alles wieder rosig aus.

Beziehungsweise vorhandenes Barvermögen bis zum Scheidungstermin verbrennen.

Da beide zusammen die Firma mit nichts zusammen als Eheleute aufgebaut haben, würde ihr wohl die Hälfte zustehen.

Gruß

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"Da beide zusammen die Firma mit nichts zusammen als Eheleute aufgebaut haben, würde ihr wohl die Hälfte zustehen."

Von einem hälftigen Anspruch gehe ich nicht aus...denn die TE schreibt ja, dass die Firma auf den Namen ihres Mannes läuft.

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Es gibt hier nur einen guten Tipp: ab zur Anwältin.

Gruß

Manavgat