Trennungsjahr bei Scheidung immer Nötig?

Hallo,

meine Freundin und ihr Mann sind seit 13 Jahren verheiratet und man kann sagen die letzten 8 Jahre nur noch wegen dem gemeinsamen Kind zusamen, streit, streit, streit. Er ist mitleiweile so krass drauf auch vor dem Kind vollgas zu geben und seine Frau vor dem Kind klein zu machen und zu beleidigen, dem Kind auch angst zu machen das die Mutter nicht mehr wieder kommt.

Der Junge hat schon wahnsinnige Angst davor das seine Mutter mal nicht nach Hause kommt, wird in der Schule auch schon auffällig weil er ständig losweint und auf Nachfrage antwortet das er angst um seine Mutter hätte.

Er sprach im Streit schon öfters über scheidung, sie auch, nur sagte sie mir neulich das sie ebend nicht lust auf ein Trennungsjahr hat weil sie es wenn gleich richtig durchziehen will.

Geld für extra beratungen beim Anwalt hat sie nicht, das verbrät ihr Göttergatte für Krempel den kein Mensch braucht (bsp. er hat noch 30 € auf seinem Konto und geht für 20 € Blümchen kaufen usw.) er geht auch an iht Geld bzw. besteht darauf das sie seine Rechnungen bezahlt, sie hatten beide schon immer getrennte Konten.

Der am meisten Leidtragende ist ebend der Sohn weil sein Vater ihm ständig angst macht er würde seine Muter verlieren.

Nun würde mich mal interessieren ob ein Trennungsjahr wirklich zwingend Pflicht ist.

Sie ist bei der Wohnung Hauptmieter, er nur miteingetragen, muss er dann ausziehen wenn sie das möchte?

LG

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Soweit ich weiß,gibts ohne Trennungsjahr keine Scheidung.Es sei denn ,es liegen schwerwiegende Gründe vor ,dann kann man wohl eine Härtefallscheidung beantragen.
Wenn sie wenig verdient,kann sie sich beim Gericht einen Beratungsschein für den Anwalt holen und dort dann Prozesskostenhilfe beantragen.
Oder sie sucht mal eine Beratungsstelle auf (Profamilia z.B. ) ,die können ihr auch bei ihren Fragen helfen.
Wenn deine Freundin Hauptmieter ist,müßte sie ihren Mann eigentlich vor die Tür setzen können.Angemessene Frist setzen und gut.

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Hallo,
bin selbst gerade im Scheidungszeit.
Ich konnte mit der Art und Weise meines Mannes auch nicht mehr zusammen leben. Wenn wir auf Abstand waren verstanden wir uns besser.

Nach einem Gespräch mit ihm habe ich mich getrennt und nach der Scheidung gefragt. Auch wenn er wenig begeistert war stimmte er zu und wir haben uns beim Anwalt beraten lassen.
Nun lassen wir uns einvernehmlich scheiden und haben unsere Trennung 1Jahr zurück datieren lassen, so wir der Anwalt es uns empfolen hat.
Die erste Zeit haben wir zwar aus finanziellen Gründen noch zusammen gewohnt, aber in getrennten Zimmern. Im August ist er ausgezogen um zu sehen ob es doch noch was wird, wenn wir alleine sind und uns Gedanken machen. Aber mein Entschluss stand fest und im Oktober haben wir (ich) die Scheidung eingereicht. Dann ging der Papierkram los und seit Januar liegt der Versorgungsausgleich beim Gericht vor. Die Sorgerechtssache haben wir uns friedlich geeinigt, es bleibt das gemeinsame Sorgerecht. Auch mit der Gütertrennung waren wir uns einig, weil es auch meine Wohnung und zu 90% meine Sachen waren, die größtenteils schon vor der Ehe da waren.

Wir warten nur noch auf den Termin, der so um den April sein könnte sagte die RAin.
Das sind also von Oktober bis April ca. 6MOnate.
Es kommt aber auch darauf an wie schnell der Versorgungsausgleich von statten geht.

Vielleicht kann sich deine Freundin mit ihrem Mann unterhalten und sagen dass eine SCheidung besser wäre und noch besser einvernehmlich, weil es schneller geht!
Natürlich muss man sich mit alleinen gut einigen können, denn wenn nicht kann es trotzdem noch dauern...

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Hallo,
es gibt zwar eine sogenannte "Härtefallscheidung", aber die Gründe können wohl unterschiedlich ausgelegt werden. (Wenn Verweigerung des Geschlechtsverkehrs auch aus medizinischen Gründen (!) wohl als Härtefall gilt, Vergewaltigung aber NICHT (!), bin ich etwas ratlos, was die Kriterien sind: http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/10/gruende-fuer-eine-haertefallscheidung-ohne-trennungsjahr/ )
Eine Rechtsberatung sollte sich Deine Freundin leisten. Gibt es auch günstig. Ich war für 20 Euro bei ProFamilia bei der Beratung. Heute war ich, eine Stufe weiter, bei einer kompetenten Familienanwältin. Sie hat für die Erstberatung (eine gute Stunde) 100 Euro berechnet. Ist Geld, lohnt sich aber.

Die Details sollte sie vielleicht besser da klären...

LG Perlita

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Danke, ja ich werde ihr auch mal fürs erste Pro Familia vorschlagen.

Ich mein sie hat ja Einkommen, arbeitet 30 Stunden die Woche, davon sollt es ja machbar sein das abzuzweigen.

LG

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Der Thread ist zwar schon ein bisschen älter, aber zur Vollständigkeit: man kann beim Familiengericht anrufen, der Rechtspfleger erklärt einem dann, ob man Anspruch auf einen Beratungsschein hat und wie das alles abläuft. Damit ist die Erstberatungsgebühr beim Anwalt viel geringer.

Einen guten Anwalt erfragt man entweder über die Anwaltskammer oder man hört sich um, wie die Erfahrungen so sind.

Wegen Härtefall Vergewaltigung: wäre mir neu, dass das kein Härtefall ist, ist aber oft nicht so einfach nachweisbar... Auch bei sowas weiß der Anwalt am besten, wie man vorgehen kann.

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