bewährungszeit(wegen unterhalt) vorbei wird er trotzdem bestraft?

Hallo zusammen,

Ich habe mit meinem Ex einen Sohn Fabian (3)Jahre alt.Er hat sich von anfang an gegen die Vaterschaft gesträubt bis die der Vaterschafttest da war.Trotz Arbeit wollte er kein Unterhalt Zahlen ich hatte ihn angezeigt und er bekam eine Gerichtsverhandlung mit einer bewährungsstraffe von 6 Monaten.Der Richter meinte Zahlt er 1 mal kein Unterhalt so muss er dan die 6 Monate ins Gefängnis.Der Unterhalt wurde auf 225 Euro Monatlich festgesetzt den er peetr Dauerauftrag auch immer schön zahlte nur diesen Monat nicht die Bewährungszeit ist seit 6 Monaten um muss er dan trotzdem die 6 Monate absitzen? Mein Ex macht immer swolche spinnerreien auch mit der kk

was soll ich tun?

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Zeig ihn erneut an!

Gruß

Manavgat

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Hallo.

Zeig ihn erneut an ... wenn er dann nicht zahlt und es zu einer erneuten Verhandlung kommt, wird er nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Ich kenne einen Fall, da wurde dem Unterhaltspflichtigen bei der 1. Verhandlung nach Verlesung des Urteils (auch eine Bewährungsstrafe) vom Richter ganz deutlich gesagt, dass er ihn wegen einer solchen Sache nicht nochmals in seinem Gerichtssaal sehen möchte ... als er dann 2 Jahre später wieder vor demselben Richter in selbiger Sache stand, hätte der Richter (was er auch deutlich sagte), eine empfindliche Haftstrafe ausgesprochen, wenn sich im Gerichtssaal während der Verhandlung nicht noch die Aktenlage geändert hätte (der Richter war von gar keinem Unterhalt ausgegangen, für das minderjährige Kind, was am wichtigsten war, wurde aber gezahlt).

LG

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Hmpf, und diese Männer sind dann auch in der Statistik der braven Unterhaltszahlenden....#kratz