Gütertrennung, Zugewinn...

Guten Abend,

Ich weiß nicht, ob ich hier besser aufgehoben bin oder bei Finanzen & Beruf...

Zu meinem Problem:

Mein Mann und ich haben letzten August standesamtlich geheiratet. Alles war toll bis Ende des Jahres...

Lange rede kurzer Sinn, wir haben uns im Januar getrennt.

Jetzt bin ich finanziell wiede auf mich alleine gestellt, was an sich kein soo großes Problem ist, da ich berufstätig bin. Ich habe nach der Hochzeit in die Lohnsteuerklasse 3 gewechselt, welche ich wohl auch für dieses Jahr noch behalten darf. Zum 1.1.14 muss ich in die 1 zurück.

Wegen eigener Blödheit bin ich ohne Auto aus dieser Ehe gestolpert, mein Mann hingegen hat gleich 2. Er hatte Geld angelegt, um die kirchliche Trauung zu bezahlen, welche vor etwa 30 Tagen hätte stattfinden sollen. Er hat diverse sparvertäge und ähnliches laufen, von denen einige vor kurzem oder in näher Zukunft ausgezahlt wurden/werden...

Wir hatten bis vor kurzem noch ein gemeinsames Konto, wir haben unseren gesamten Einnahmen in einen Topf geworfen, wovon Miete, Versicherungen usw. gezahlt wurden. Aber auch die sparvertäge...

Ist es möglich, dass mir davon irgendwas zusteht? Über den Zugewinn oder so?

Ich möchte nicht als geldgeil hier stehen, nur hat er mich bei der Trennung genug über den Tisch gezogen und benimmt sich wie die Axt im Wald... #schmoll

Könnt ihr mir helfen?

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Hallo,
naja, ihr wart bisher gerade ein paar Monate verheiratet. Da wird es nicht viel Zugewinn geben, oder? Das Geld, welches auf diesen Sparkonten schlummert, ist alles sein eigenes von VOR der Ehe, oder? Das bleibt ihm natürlich auch erhalten. Alles, was er vor der Ehe hatte (du natürlich auch) bleibt sein Eigentum auch nach der Ehe (bzw. dein Eigentum). Wenn du Steuerklasse 3 hast, nehme ich an, du bist die Mehrverdienendere in der Familie. Der Zugewinnausgleich würde da eher zu deinen Ungunsten ausfallen.
Was habt ihr denn nun? Zugewinnausgleich oder Gütertrennung? Sagt ja eben gerade mal beides das Gegenteil aus.

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Wir haben uns vorher nie darüber unterhalten.

Muss man das vorher "bestimmen"?

Mein Mann arbeitet derzeit nicht, kommt aber selbst für seinen Lebensunterhalt auf. Der Bezieht BG-Rente, wohnt allerdings auch wieder bei seinen Eltern.

Die sparvertäge wurde ja von unserem gemeinsamen Einkommen bedient.

Ich bin etwas überfordert.... :-(

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"Die sparvertäge wurde ja von unserem gemeinsamen Einkommen bedient."
Auf welchen Namen laufen sie denn? Ich nehme an, du meinst, dass sie bereits VOR der Ehe von eurem gemeinsamen Einkommen bedient wurden, oder? Das läuft aber nicht über den Zugewinnausgleich. Der funktioniert nur WÄHREND der Ehe. Falls du auf dieses Konto Geld (nachweislich) überwiesen hast von deinem Konto, dann ist das auch weiterhin dein Geld, denn es gilt ja, dass dein Vermögen vor der Ehe dir immer erhalten bleibt. Der Punkt ist nur, dass du das ohne Anwalt nicht durchbekommen wirst.

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Ich würde sagen Du solltest Dich diesbezüglich an einen Anwalt wenden.

Mein Mann hat aus seinem letzten Job eine riesen Abfindung bekommen von der ich nach der Trennung die Hälfte bekommen habe.

LG, Lena

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Hallo,
habt ihr nun Gütertrennung vereinbart oder lebt ihr in einer Zugewinngemeinschaft? Deine Überschrift ist da etwas unklar.

Hintergrund ist der, dass bei einer vereinbarten Gütertrennung kein Zugewinnausgleich stattfindet, das ist ja gerade der Zweck der Gütertrennung.

Bei der Zugewinngemeinschaft ist es in der Theorie ganz einfach: das Anfangsvermögen jedes Ehegatten wird mit dem Endvermögen verglichen, die Differenz ist Zugewinn, der der bei der Differenz mehr auf der Habenseite hat, gibt den Betrag, der das Haben des anderen übersteigt hälftig an diesen ab.

So einfach die Theorie, ohne Einblick in die konkreten Vermögenswerte ist eine konkrete Aussage jedoch kaum möglich.

VG
kitty