Unterhaltstitel vom Jugendamt

Hallo,

ich wende mich mal an euch, weil mein Partner und ich etwas Ratlos sind.

Es geht um die Unterlagen seiner Scheidung.
Seine noch Ehefrau hat die Scheidung eingerreicht soweit alles o.k.
So nun soll er beim Jugendamt einen Titel erwerben für den Kindesunterhalt.
Seit 2008 ist er getrennt von seiner Frau und hat in den Jahren immer Unterhalt für die gemeinsamen Kinder bezahlt, er hat sich nichts zu schulden kommen lassen.

Er möchte es weiterhin so beibehalten und will diesen Titel nicht erwerben.
Meine Frage an euch.

Ist er verpflichtet diesen Titel nach zu kommen um sich Scheiden zu lassen oder geht es auch ohne diesen Titel?

LG

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Hallo,

der Gläubiger hat einen Anspruch auf den Titel. Wenn dein Freund den nicht freiwillig erstellt, kann er verklagt werden.

Ich würde an seiner Stelle den Unterhalt berechnen (lassen) und dann titulieren. Zu beachten ist:
Der Schuldner bestimmt, was im Titel steht, NICHT das Jugendamt. Der Titel sollte bis zum 18.Lebensjahr befristet sein, weil dann auch die Mutter unterhaltspflichtig wird. Jedes Kind sollte einen eigenen Titel haben. Und wenn man dem Jugendamt nicht traut, kann man den auch für ein paar Euro beim Notar erstellen lassen.

Mit der Scheidung hat es nichts zu tun. Allerdings könnte ein zutreffender Titel den Streitwert und somit die Kosten senken.

LG

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Hallo,

die Kindesmutter hat einen Anspruch darauf, dass der Unterhalt festgesetzt wird. Die preiswerteste Variante dafür ist die Jugendamtsurkunde. Er verpflichtet sich damit im Regelfall, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, wenn er im Rückstand ist. Einen Titel bekommt die Kindesmutter also so oder so.

LG Anja

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Das ist falsch. Das Kind - und nicht die Mutter - hat einen Anspruch auf den Titel. Den Titel bekommt auch das Kind und nicht die Mutter. Es geht hier ausschließlich um Kindesunterhalt. Das wird oft vergessen. Die Mutter hat eigentlich damit garnichts zu tun. Sie "sitzt" da nur als gesetzliche Vertreterin des Kindes.

(Verstirbt die Mutter und das Kind würde z.B. beim Stiefvater weiter wohnen, würde der Titel weiter bestehen bleiben.)

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#augen In dem Ausgangsbeitrag ging es in genau diesem Fall um die Kindesmutter. Und in (genau diesem) Fall, kann die Mutter (selbstverständlich für das Kind) einen Titel erwirken.

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Ich verstehe irgendwie nicht wo das Problem liegt.

Eigentlich sollte es doch auch im Interesse deines Partner liegen eine offizielle Berechnung für den Kindesunterhalt in den Händen zu halten. Schließlich muss ein solcher Titel heutzutage bei sehr vielen Institutionen vorgelegt werden und kann auch bei Schuldenregulierungen oder ähnlichem nur von Vorteil sein. Erst durch den Titel kann er offiziell nachweisen, das er seinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist und vor allem in welcher Höhe.

Wie du schreibst möchte er seine Unterhaltszahlungen weiterhin so beibehalten wie bisher. Das kann er doch machen, nur hat er dazu dann entsprechende Unterlagen in der Hand.

Oder zahlt er eventuell viel zu wenig und fürchtet daher den Unterhaltstitel?

Erstaunlich, das die Kindsmutter bisher noch keinen Titel angestrebt hat. 2008 ist ja nun doch schon etwas länger her.

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"Oder zahlt er eventuell viel zu wenig und fürchtet daher den Unterhaltstitel?"

Wieso? Es ist seine Sache, was er titulieren lässt. Er muß es nicht berechnen lassen. Das Jugendamt hat gar kein Recht auf seine Gehaltsnachweise.

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Mann Kati! Oben maulst du eine Userin an, weil sie den Sachverhalt etwas vereinfacht ausgedrückt hat, jetzt machst du es selber.

Das Jugendamt hat einen Anspruch auf Nachweise, wenn sie im Auftrag der Mutter - handelnd für das Kind - den Unterhalt berechnen und den Vater zum Titulieren auffordern sollen. Meinst du die Spitzfindigkeiten helfen irgendwem weiter?

LG