Scheidung - was kostet' s?

Hallo Ihr Lieben!

Seit nun schon 1,5 Jahren sind mein Mann und ich getrennt, alles ist geregelt und läuft wieder in normalen Bahnen.
Nun wollen wir es amtlich machen und waren beim Anwalt wegen der Scheidung.

Heute habe ich dann ein Schreiben vom Anwalt bekommen, dass der Antrag zur Scheidung beim Gericht eingereicht wurde und er bat vorab um einen Vorschuss für anfallende Gerichtskosten in Höhe von 800 Euro, zahlbar sofort.
Wer kann mir sagen, was der Spaß alles in allem kostet?

Danke euch schon mal!
LG

ecjo

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Soweit ich weiß, ist das ganz unterschiedlich.
Berechnet wird das wohl asnhand des Nettoeinkommens der Ehepartner und was sonst noch so an Vermögen da ist.
Der Betrag kann vollkommen unterschiedlich sein.

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Man kann es nicht pauschal sagen.

Wie meine Vorschreiberin bereits erwähnte, werden der Berechnung das Nettoeinkommen und andere Faktoren zugrunde gelegt.

Ich musste den kompletten Betrag vorab zahlen, dann wurde der Anwalt erst aktiv.

Er meinte auch, dass je nach dem noch ein zusätzlicher Betrag von € 500-600 anfallen würde (zu dem Batzen, den wir schon bezahlt haben. Mein Ex-Mann und ich haben den Betrag je zu Hälfte bezahlt. Die Scheidung läuft noch).

Lieben Gruß

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Nun,
wie schon geschrieben kann das pauschal nicht beantwortet werden - und hängt immer davon ab was alles geklärt werden muss.

Aber ich sag mal so: 5000€ sind da schnell weg ...

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Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Ich glaube, ich hätte noch erwähnen sollen, dass wir die notarielle Seite schon geklärt haben. Sprich: die Eigentumsverhältnisse sind geklärt, der Unterhalt für die Kinder auch und wir haben gegenseitig auf den Versorgungsausgleich verzichtet.
Über all diese Punkte liegt bereits eine sog. "Scheidungsfolgevereinbarung" vor, die wie gesagt, notariell beglaubigt wurde.
Auch unser " Streitwert" wurde schon ermittelt, er liegt bei bummelig 12.000 Euro.

Kann man anhand dieses Wertes nicht ablesen, was alles in allem kostet? Wovon würde das ganze sonst noch abhängen?

Viele Grüße,
ecjo

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Nö, der Streitwert zählt nicht. Der wurde nur vorab ermittelt, damit der Anwalt und das Gericht auch schonmal Gebühren verlangen dürfen und sie in etwa wissen, in welche Richtung es geht.
Der "echte" Streitwert wird bei dem Scheidungstermin direkt ermittelt vom Richter und der berechnet sich aus eurem Einkommen und dem Versorgungsausgleich.

Unser erster Streitwert war knapp 15.000€ und insgesamt hat uns der Luxus Scheidung knapp 4500€ gekostet (einvernehmliche Scheidung, Kosten der (teuren) Scheidungsfolgevereinbarung sind hier noch nicht dabei...das waren aber auch nochmal 1000€). Das sind allerdings die Kosten insgesamt gewesen.... du trägst bei einer Scheidung ja nur einen Teil der Kosten.

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Scheidungsfolgrvereinbarung haben wir schon bezahlt.
Auf Versorgungsausgleich verzichten wir einvernehmlich.
Ich verstehe immer noch nicht, was es da noch für Faktoren geben könnte.
Es kann doch nicht sein, dass es so willkürlich gehandhabt wird, wo in Deutschland doch sonst alles so akribisch genau festgelegt ist.
Oder?
#augen

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Sehr unterschiedlich.... von fast kostenlos bis ziemlich teuer im Open end. Die Gerichtskosten sind aber echt noch das billigste an einer Scheidung.

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Ja, das habe ich verstanden.
Aber wovon hängen die Kosten denn nun ab?
Wie ich sagte, ist bei uns alles schon geregelt, ich möchte einfach nur nachvollziehen können, was warum noch kommt bzw. wovon eventuelle Kosten abhängig sind.
Wenn es soooo viele Faktoren sind, würden mir ein paar schon reichen. Damit ich mir ein Bild machen kann.
Danke euch!
:-)

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Hallo,

du sprichst bei den 800€ von den Gerichtskosten und du schreibst auch, dass alles andere schon geregelt ist. Die 800€ Gerichtskosten zahlt derjenige, der die Scheidung einreicht. Wenn dann das Urteil gesprochen ist, bekommst du die Hälfte der 800€ von deinem Ex-Mann wieder. Die Gerichtskosten werden geteilt, aber eine Partei muss sie erst mal komplett zahlen.

Alle anderen Kosten gehen ja nicht ans Gericht, sondern Anwalt und Notar...

Grüße
Micha

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Also so einfach geht das nicht. Die Gerichtskosten zahlt generell erst einmal derjenige, der einreicht...soweit klar. Im Scheidungsurteil steht dann eigentlich drin, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Dann zahlt jeder die Hälfte der Kosten...zumindest darf man vom Expartner die Hälfte zurückfordern. Allerdings war es zumindest bei meiner Scheidung so, dass die erste Einzahlung der Gerichtskosten nicht ausreichend war und nach der Scheidung bekam mein Ex noch eine Rechnung (ich hatte die Scheidung eingereicht).