Auszug aus gemeinsamer Wohnung. Habe ich was zu befürchten?

Hallo Ihr lieben,

ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir bisschen helfen.

Vor 5 Jahren sind ich und mein Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen.
Ich stehe im Mietvertrag drin habe jedoch nicht unterschrieben.

Nun habe ich meinen Vermieten bzw. dessen Zwangsverwalter angerufen und gefragt ob es möglich ist dass ich kündige und mein Freund in der Wohnung bleibt. Er meinte nur entweder ziehen beide aus oder keiner. Ich soll höchstens eine Vollmacht schreiben, dass er in meinem Namen Kündigen darf und ich darf dann auch ausziehen.

Nun habe ich folgende Vollmacht an meinen Ex geschrieben die wir beide unterschreiben:

Ich xxx geboren am xxx übergebe Herrn xxx geboren am xxx die Vollmacht bei Auszug aus der Whg. xxx in der xxxStraße x, PLZ Ort das Mietverhältnis auch aus meiner Seite zu kündigen.

Ich ziehe jedoch spätestens zum 01.01.2015 aus der ehemals gemeinsamen Wohnung aus.

Herr xxx kann keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen, d.h. alle anfallenden Kosten in Bezug auf die Wohnung werden ab dem 01.01.2015 von ihm persönlich getragen.

Fehlt noch was? Ich habe einfach Angst das es im Nachhinein Probleme gibt.

Ich freue mich über jeden Rat und Tipp #gruebel

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Ich habe eine Verständnisfrage: Du stehst im Mietvertrag drin, hast aber nicht unterschrieben? Wie geht denn das?

Wenn Du Vertragspartner bist, musst Du auch unterschrieben haben.

Vielleicht kannst Du das aufklären, das ist ein wichtiger Punkt.

VG

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Als wir die Wohnung angemietet haben war ich noch Schülerin. Ich stehe im Vertrag drin, d.h. Vertrag zwischen meinem freund, mir und dem damaligen Vermieter. Unterschrieben hat jedoch NUR mein Freund. Das ist ja das verzwickte.#klatsch Bin ich nun auch Vertragspartner? Die wollte auch nichts von mir, sprich Lohnabrechnung oder sonst was.#kratz

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Wenn ich in meinen Mietvertrag schreibe, dass auch Brad Pitt Vertragspartner ist, er aber nicht unterschreibt, ist er dann zur Mietzahlung verpflichtet?

Wenn du kein Exemplar des MV unterschrieben hast, dann bist du nicht Vertragspartei und kann ausziehen und hinziehen wo und wann du willst.

LG H. #klee

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Eigentlich ganz einfach.
Du warst bei Abschluss des Mietvertrages bereits volljährig. Das ist erst einmal wichtig. Ob du Schülerin bist ist ziemlich egal ;-).
Mietverträge unterliegen keinerlei Formvorschriften. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist gültig.
Nun kommt es bei gültigen Mietverträgen bei 2 Mietern immer zu dem Problem der Kündigung bei Trennung. Eine Vollmacht reicht nicht. Dein Ex muss die Wohnung genauso kündigen wie du und dann einen neuen Mietvertrag abschließen. Nur dieser Weg ist sicher für dich. Ganz blöd, wenn dein Ex die Miete nicht zahlt und du dann dafür gerade stehen musst. Nur weil du dich mit deinem Ex getrennt hast, tritt nicht euer Vermieter von seinem Vertrag mit dir zurück, weil du deinem Ex eine Vollmacht gibst.

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"Auch ein mündlicher Mietvertrag ist gültig."

Bist du dir da sicher?

Da eine mündliche Kündigung nicht gültig ist.

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Ja, ich bin mir sicher
Siehe BGB § 568
(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

Und natürlich noch

§ 550 BGB
Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit.

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http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-nicht-von-allen-mietern-unterschrieben/

Lies da mal rein.So wie ich das verstanden habe,bist du ohne Unterschrift gar kein Vertragspartner des Vermieters und kannst ohne Kündigung ausziehen.