Betreuungspflicht

Erstmal ein Hallo an die Community,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Zu meiner allgemeinen Situation:

Ich bin seit zwei Jahren geschiedener Vater zweier Töchter (10 und 13). Wie bei vielen Scheidungsvätern üblich sehe ich die beiden alle zwei Wochen am Wochenende. Die Ferien teile ich mir mit meiner Ex-Frau.
Das klappt bisher ganz gut, wenngleich die Ex schonmal gerne eigenmächtig vorher getätigte Absprachen kreativ anpasst.
Meine Ex lebt mit meinen Töchtern und einem neuen Partner zusammen, mit dem sie einen Sohn hat (knapp 2 Jahre alt).

Das Problem:

Meine Ex will mit dem kleinen Sohn zu einer Mutter-Kind-Kur. Das ganze soll Mitte September bis Anfang Oktober stattfinden. Die beiden Mädchen will sie nicht mitnehmen. Um die soll ich mich doch bitte kümmern. Sie hat die Kur auch schon gebucht, und das, obwohl ich ihr vorher schon gesagt hatte, dass ich aus beruflichen Gründen in dem o.g. Zeitraum kein frei nehmen kann - weder stunden- noch tageweise.

Da wir ca 35km auseinander wohnen wäre es schon rein logistisch nicht zu bewerkstelligen, dass ich die Kinder irgendwie zur Schule bringe und wieder abhole. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren die beiden locker ca 80 min pro Wegstrecke - wenn sie es sich denn zutrauen würden.
Der neue Partner hält sich aus allem raus.

Mit den Kids habe ich schon gesprochen. Sie sind beide nicht begeistert. Auch wenn sie sich immer sehr auf's Papa-Wochenende freuen wollen sie dennoch nicht während der Schulzeit bei mir sein, das ist ihnen alles viel zu stressig. Beide sind sich aber einig: "Mama macht ja eh immer was sie will". (Originalton!)
Meine Frage nun:
Auch wenn ich meine Kinder immer gerne bei mir habe bin ich nicht gewillt, meine Ex-Frau nach Gutsherrenart über drei Wochen meines Lebens bestimmen zu lassen.
Hätte ich das gewollt, wäre ich noch verheiratet.

Kann meine Ex-Frau erzwingen, dass ich auf die Kinder aufpasse? Gibt es dazu irgendeine rechtliche Grundlage, eine Art "Betreuungspflicht"?

Gruß
Ozzy

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Mir wäre ebenfalls keine Betreuungspflicht bekannt, abgesehen von der moralischen ungesetzlichen Pflicht. Da Du diese ja wahrnehmen würdest, wenn Du könntest, das aber aus beruflichen Gründen nicht möglich ist, muss sie sich um eine andere Betreuung kümmern.

Bevor sie Dir die Mädels aber am Abreisetag unerwartet vor die Türe setzt (auch das soll es geben!) würde ich ihr sofort schriftlich mitteilen, dass Du selbstverständlich einspringen würdest, wenn Du könntest, aber keinen Urlaub bekommen und während Deiner Arbeitszeit nicht dafür sorgen kannst, dass die Mädchen zur und von der Schule kommen. Da diese aber nicht grundlos einfach fehlen dürfen, soll sie sich bitte um eine alternative Unterbringung kümmern. Vielleicht bietest Du wenigstens die Wochenendbetreuung an, das würde ich an Deiner Stelle auch tun.

Falls sie dann weiterhin auf stur schaltet, würde ich zum Jugendamt marschieren. Sollen die ihr mal schreiben oder ein mediatives Gespräch ansetzen, dann kommt sie vielleicht zur Vernunft.
Was mir ja ein völliges Rätsel ist: Warum sich der neue Partner nicht kümmert, so viel Arbeit hat man ja mit zwei Teenies nicht mehr. Oder steckt da etwas Anderes dahinter?

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Hallo :-)

Nein ich denke nicht das sie dich zwingen kann. Vorallem nicht wenn du arbeiten musst. Können die Kinder nicht bei dem neuen Partner von deiner EX bleiben ? Finde es ganz schön dreist von ihr, einfach zu bestimmen das du da die Kinder nehmen sollst.

Liebe Grüße

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Bevor du hier jetzt ganz falsche oder halb wahre Informationen bekommst, wende dich doch lieber an deinen Scheidungsanwalt. Zumal der auch ein Schreiben aufsetzen könnte, um - falls notwendig - deine Ex in ihre Schranken zu weisen.

Meine völlig laienhafte Einschätzung (und das, was man hier immer liest) ist, dass du zu gar nichts gezwungen werden kannst. Nicht einmal zum Umgang mit deinen Kindern. Da würde es mich schwer wundern, wenn dir einfach so ein Termin vor die Nase gesetzt werden kann, an dem du Zeit zu haben hast. Es ist ja kein akuter Notfall, bei dem deine Ex verunfallt ins KH muss und kurzfristig eine Lösung gefunden werden muss.

Wo ist denn der neue Partner deiner Ex? Wohnt der nicht mit den Kindern und der Ex zusammen?

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....#augen ...wer lesen kann...und so.....

Ich sehe gerade, dass sie mit dem Neuen zusammen lebt. Also gehe ich davon aus, in einer Wohung.

Warum kann er die Kinder nicht betreuen? So klein sind sie ja nicht, dass er es nicht bewältigt bekommt, mit ihnen Essen zu kochen, auf Schlafenszeiten zu achten und sie morgens zur Schule zu schicken.

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Wo, der eigene Vater will die Kinder nicht betreuen aber der neue Partner soll es selbstverstänglich übernehmen....? Ernsthaft?

K

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Hallo,
es gibt nur eine "Betreuungspflicht" auf der Seite der Mutter. Du hast diese Pflicht nicht - höchstens als moralische Pflicht. Das Ganze könnte man jetzt auch wieder mit dem Kindesunterhalt, der (normalerweise) hauptsächlich vom Vater getragen werden sollte, begründen. Die Mutter leistet ihren Beitrag eben in Form von Betreuung.
An deiner Stelle würde ich mich hier direkt an das Jugendamt wenden. Wenn die Mutter keine Lösung findet, der Stiefvater sich weigert und die Kids bei dir nicht bleiben können, wird das ein böses Erwachen für die Mutter, falls Sie die Kids dir wirklich einfach vor die Tür stellt und abfährt.

Warum hat die Mutter keine Haushaltshilfe beantragt? Für die 10-jährige hätte ihr das zugestanden.

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Hallo,

mein Ex hat während meines 6-monatigen Krankenhausaufenthaltes unser gemeinsames Kind betreut. Mein Mann, mit dem ich damals schon zusammengewohnt habe, ist nicht der Vater, er muss das nicht machen. Genau wie bei dir.

Er hat seine Arbeitszeit damals reduziert. Vielleicht wäre das bei dir eine Möglichkeit? Überstunden abfeiern oder so?

Einen geplanten Aufenthalt hätte ich aber mit ihm abgesprochen, das war das bei mir damals nicht und es war halt nicht absehbar, dass es so lange dauert.

Es wird dir wohl in diesem Fall nicht viel anderes übrig bleiben.

Übrigens ist Umgang in den meisten Fällen einmal unter der Woche und dazu jedes 2. Wochenende bei den Getrennten, die ich kenne, üblich. Da hast du die Kinder eh wenig. Vielleicht ist das ja auch eine Chance für euch.

LG

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"Er hat seine Arbeitszeit damals reduziert. Vielleicht wäre das bei dir eine Möglichkeit?"

Er hat klar geschrieben das das nicht möglich ist.

Was ich mich allerdings frage: WARUM gehen die Kinder nicht mit in die Kur? Genau das ist doch gerade der eigentliche Sinn von Mutter-Kind Kuren - das eben die Kinder betreut sind.

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Weil die Kinder schulpflichtig sind werden sie wohl nicht mitkönnen.

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Also was du machen kannst weiß ich leider auch nicht aber ich kann dich verstehen das so ein Hin- und Her nicht wirklich umsetzbar ist bei deiner Entfernung zum SChul- und Wohnort zur Kinder. Vor allem will der neue Kerl sonst immer offenbar Familienleben und wenns so ist will er die STiefkinder nicht? Sorry aber hier kann ich mich nur wundern.

Gruß Ela und Viel GLück

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Der neue Partner bildet mit den Kindern eine Lebensgemeinschaft und sollte sich in dem Zeitraum, den er mit der Mutter der Kinder für eine Kur geplant hat, um die Kinder kümmern. Sprich, sie bleiben einfach zu hause und der normale Familienalltag läuft für die 3 weiter. Es sei denn er arbeitet auf Montage oder ist Fernfahrer...

Ausserdem sind die Kinder 10 und 13, da muss nicht rund um die Uhr jemand zuhause sein, der sie morgens zur Schule schickt, Mittag kocht etc.

Fällt der Stiefvater aus welchen Gründen auch immer aus, ist es Sache der Mutter, sich um adäquate Betreuung (Haushaltshilfe? Freunde?) zu kümmern. Kann sie das nicht, kann sie entweder nicht fahren oder die Kinder in eine Pflegefamilie geben. Du als umgangsberechtigte Person hast keine Pflicht zur Betreuung.