Hochzeit nach rechtskräftiger Scheidung

Leider habe ich bisher noch keine Antwort gefunden. Mein Mann und ich lassen uns einvernehmlich scheiden. In der Verhandlung werden wir beide von einem Anwalt vertreten, so dass wir Rechtsmittelverzicht einlegen können, wodurch wir ja direkt im Termin geschieden werden und nicht abwarten müssen. Mein jetziger Partner und ich wollen einige Tage nach der Scheidung wieder heiraten, da wir ein gemeinsames Kind bekommen und möchten, dass die Hochzeit noch vor der Geburt stattfindet. Leider hat sich das Warten auf den Gerichtstermin sehr in die Länge gezogen und wir haben ewig darauf gewartet. Deswegen jetzt der doch etwas knappe Zeitplan. Jetzt wäre meine Frage, kann ich direkt beim Termin ein Schriftstück darüber bekommen, dass die Scheidung rechtskräftig ist, um das dann direkt beim Standesamt vorzulegen? Wäre super wenn jemand damit schon Erfahrung gemacht hat und mir einen Tipp geben könnte, da es für mich echt wichtig ist direkt bei der Verhandlung einen Nachweis zu bekommen.

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Also meiner Erfahrung nach, geht es nicht ganz so schnell (hab jahrelang beim Anwalt gearbeitet). Es muss ja alles noch geschrieben und unterschrieben etc. Werden. Ich würde es einfach mal beim Termin ansprechen. Vielleicht legen sie sich dann in der Geschäftsstelle ins Zeug ;)

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Danke für die Antwort, aber ist leider sehr ernüchternd. Irgendwie hatte ich mir alles einfacher vorgestellt, insbesondere nach dem die Anwältin schon meinte ja wenn Sie direkt rechtkräftig geschieden werden könnten sie direkt nach dem Gerichtstermin ins Standesamt und wieder heiraten. Ich meine wir sind froh, dass es überhaupt noch vor der Geburt geklappt hat mit dem Scheidungstermin, damit hatten wir nicht mehr gerechnet. Aber damit unser Wunschtermin glatt geht will das Standesamt am Tag des Gerichtstermins von uns, dass wir die Eheschließung anmelden, ansonsten geben sie den Termin weiter. Nur anmelden kann ich ja nur wenn ich irgendwas vorlegen kann, dass die Scheidung durchgegangen ist, Dachte eventuell gibt es so ne vorläufige Bestätigung und ich reiche den offiziellen Beschluss dann nach oder so.

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Ruf doch mal in der Geschäftsstelle des Gerichts an und frage, ob du dir zum Aktenzeichen xy am xx.yy.zz direkt im Anschluss eine Bescheinigung abholen kannst, weil du die dringend benötigst.

Grüße Küstenkönigin

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Danke für den Tipp, da hätte ich auch selbst drauf kommen können. Werde mal versuchen dort anzurufen.

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Hallo,
zum Rechtsmittelverzicht hättet Ihr 2 Anwälte benötigt.
Ihr werdet das Rechtskräftige Urteil erst nach der Frist erhalten können.

VG Anja

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Wir haben zwei Anwälte für die Verhandlung eben damit wir auf die Rechtsmittel verzichten können und es gleich rechtskräftig wird. Das ist alles schon abgeklärt. Darin liegt von daher kein Problem und es muss auch keine weitere Frist abgewartet werden, sondern es wird bei der Verhandlung direkt rechtskräftig. Mein Problem ist nur, dass ich darüber dann auch irgendeinen Nachweis brauche, dass ich rechtskräftig geschieden bin und ich den eben noch am selben Tag benötige.

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Dann ist alles gut. Gib Deinem Anwalt sofort Bescheid das Du dies direkt brauchst.
Auf dem Standesamt könnt Ihr alles fertigmachen und Du reichst am Tag der Scheidung den Beschluss nach.
Selbst am Tag der Trauung ist es noch möglich.

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Noch nicht mal geschieden aber nächste Hochzeit ist schon geplant... Respekt.

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Es gibt die Möglichkeit, dass die Scheidung sofort Rechtskraft erlangt. Allerdings muss dein Exmann dem auch zustimmen. Sonst heißt es dann leider warten...

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Erst mal den Originalbeitrag lesen ist doof, oder?

Sonst wüsstest du das das Problem nicht die Einvernehmlichkeit ist, sondern die Ausstellung der entsprechenden Urkunden ...

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Huhu,

also nach meiner Scheidung, ich war zu dem Zeitpunkt auch schwanger von meinem Lebensgefährten, mussten wir 1 Monat auf den Rechtskraftbeschluss warten. Da die Scheidung ein Verwaltungsakt ist, gilt auch hier die 1 Monatsfrist für etwaige Widersprüche.

Mein Exmann und ich haben uns auch einvernehmlich Scheiden lassen.

Müsst ihr den direkt heiraten nur weil ein Kind unterwegs ist? Mein Lebensgefährte und ich haben einfach die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsteilung im Voraus gemacht. Wir sind bis jetzt nicht verheiratet. Habens auch net vor in naher Zukunft. Hab aus der Scheidung gelernt, die war nämlich teurer als die Hochzeit.

LG Sarah