Wie oft setzen Anwälte Fristen Kindesunterhalt?

Hallo,

Ich hoffe das ich jmd finde wo sich auskennt ;)

Mein exmann hat eine neue Arbeitsstelle in der schweiz angefangen. Daher wird gerade der unterhalt komplett neu aufgerechnet.

Was im moment nicht das eigtl Problem ist .

Aus seiner letzten Arbeitstelle ging hervor ( er hat die Erhöhungen immer selber ausgerechnet anhand der Düsseldorfer Tabelle. Seit 10 jahre habe ich ihm da vertraut ) jetzt kam allerdings raus, das er deutlich zuwenig gezahlt hat, und das er 3 monate aufjedenfall zurück zahlen muss.
Jetzt hat er für den april aber den alten unterhalt gezahlt anstatt dem neu angesetzten Betrag.

Im 1.Brief stand die auflistung inklusive frist.
Im 2.Brief die Erinnerung das er es bis der gesetzten Frist zu zahlen hat.

Die Frist ist MORGEN !

wie geht es weiter ? Ich habe einen Unterhaltstitel.

Er geht auf die Frist nicht ein. Er stellt alle möglichen frage. Beantwortet auch alle. Ich gehe stark davon aus er wird die Frist nicht einhalten.

Ich soll.meiner Anwältin morgen Bescheid geben.

Natürlich wäre es mir lieber wir würden uns so einigen.

Lieber gruss sweet

1

Hallo,

vollstrecken kannst du nur, wenn er weniger zahlt als tituliert ist.

Wenn er auf Briefe vom Anwalt nicht reagiert, was er auch nicht muss, musst du dich entscheiden, ob du die Zahlungen so akzeptierst oder klagst.

Gibt dir das Klageverfahren Recht, bekommst du den fehlenden Betrag ab der Inverzugsetzung nach.

Aber lass dich vom Schweizer Gehalt nicht beeindrucken. Die Lebenshaltungskosten sind dort höher, es muss eine sog. Kaufkraftbereinigung erfolgen. Außerdem dürften auch erhöhte Umgangskosten anfallen, die er dann ebenfalls berücksichtigen darf.

LG

2

Hallo,

Also er ist doktor und verdient fast das dreifache.

Er lebt in Deutschland.

Lg sweet

3

Das rechnet sich dann einfacher. ;-)

Wenn die Frist verstrichen ist, dann musst du klagen. Eine andere Chance hast du nicht.

LG

4

Hallo!

"und das er 3 monate aufjedenfall zurück zahlen muss."

Wie kommen diese 3 Monate zu stande? UH wird nur in sehr wenigen Fällen rückwirkend fällig - deiner gehört nicht dazu.
Ansonsten wird UH immer nur ab dem Zeitpunkt der Auskunftsforderung fällig.
War diese schon vor 3 Monaten?

"Jetzt hat er für den april aber den alten unterhalt gezahlt anstatt dem neu angesetzten Betrag."
Was auch völlig korrekt ist. Der "neu angesetzte Betrag" ist das was deine AW gerne hätte. In wieweit dies auch korrekt ist steht noch völlig in den Sternen.
Selbst wenn der KV jetzt in der Schweiz arbeitet und in D lebt ist die Bestimmung des bereinigten Netto nicht ganz trivial:
Er hält sich ja zweifelsohne tagsüber in der Schweiz auf, also ist zumindest für diesen Zeitraum eine Kaufkraftbereinigung erforderlich. Selbiges gilt für Besteuerung und Versicherungen.

Die Rückfragen des KV als reine Hinhaltetaktik zu werten finde ich sehr voreilig, denn das bringt ihm ja letztlich gar nichts.
Vielmehr würde ich vermuten das dein Anwalt keine Erfahrung im Bereicht der Kaufkraftbereinigung hat - und eben "irgendwas" hingerechnet hat.

5

Hi

Der Betrag ergibt sich aus seinem alten einkommen von der Arbeitsstelle.

Er arbeitet seit april in der schweiz. In juli wird der kindesunterhalt nochmal berechnet da dann die 3 Monate Probe arbeiten beendet sind. Und man dann klare Fakten aufn tisch hat, weil das gehalt höher ist als in der probezeit.

Die 3 Monate kommen zustande weil ich om Feb den amwalt damit beauftragt habe.

Lg

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Unterhaltsbeträge "ergeben" sich niemals "einfach so".
Es gibt immer jede Menge Streitpunkte wie das Gehalt denn zu bereinigen ist, d.h. welche Posten denn abgezogen werden dürfen.
WIE unklar das ist sieht man schon alleine daran das sich nicht mal die OLG da wirklich einig sind.

Selbst die Düsseldorfer Tabelle ist ja kein Gesetz, sondern eine Empfehlung.

Entsprechend ist auch alles was ein Anwalt ausrechnet lediglich seine persönliche Meinung (respektive das für ihn günstigste Ergebniss, denn hohe Forderung = hoher Streitwert und somit hohes Honorar).

Entscheidend ist nicht wann du einen Anwalt beauftragst, sondern wann dieser die Forderung dem KV vorträgt.

Dir scheint generell das ganze Procedere nicht wirklich klar zu sein, das ergibt sich schon aus deiner Frage.
Irgendwelche festen Fristen nach denen ein AW Klage einreicht gibt es nicht. Eine Frist die ein AW setzt ist letztlich immer nur ein "Ich hätte gerne bis", auch wenn das anders klingt.
Jeder Anwalt, genau so wie jedes Gericht ist immer sehr an einem Vergleich interessert.
Der AW, da er dafür mehr Honorar abrechnen kann, das Gericht, da es in diesem Fall keine Urteilsbegründung schreiben muss - und somit weniger Arbeit hat.
Ebenso wird, spätestens bei der Entscheidung wer denn die Verfahrenskosten trägt, die Frage aufkommen ob die Klage den erforderlich war. Kommt dabei zu Tage das die Gegenseite gar nichts böswillig verzögert hat, sondern der eigene AW die Fristen entweder unangemessen kurz gesetzt, oder aber selber gar nicht die notwendigen Infos an die Gegenseite gegeben hat sieht das schon schlechter aus.
Wie du selber schreibst kommt seitens des KV ja nicht einfach "nix", sondern Rückfragen, d.h. dein Anwalt hat seiner Forderung aus Sicht des KV noch nicht schlüssig begründet.

Ob das jetzt daran liegt, das die Berechnung in der Tat nicht nachvollziehbar ist, oder daran das der KV schlicht keine Ahnung hat und sie deshalb nicht versteht ist schwer zu sagen, die Chancen liegen 50:50.

Letztlich ist der Anwalt dein Auftragnehmer. Wenn du ihm sagst "jetzt klagen" dann hat er dies zu tun. Allerdings wirst du dann auch mit den möglicherweise negativen Konsequenzen leben müssen.

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Hallo,

so richtig schlau werde ich aus deinem Beitrag nicht.

Er bedient den Titel und zahlt zu wenig ist ja erstmal Quatsch. Da muss ja mal irgendwas festgelegt worden sein, niemand unterschreibt einen titel freiwillig....

Was bedeutet er muss 3 Monate zurückzahlen? nachzahlen vielleicht?

Was DEINE Anwältin 'errechnet' ist erstmal sowieso für die Tonne wenn er es nicht akzeptiert. Das entscheidet dann ein Gericht. Ob da dann mehr oder weniger rausspringt, wird sich dann zeigen.

Solange er den Titel bedient und du kein rechtskräftiges Urteil in der Hand hast, kann er nicht zu wenig zahlen wenn er den Titel bedient.

Wenn er dazu verurteilt wird nachzuzahlen, dann aber so ist das doch von deiner Anwältin nur ein Papiertiger.