Unterhaltsaufforderung rückwirkend

Hallo,

und zwar geht es um folgendes.

August '17 hat sich der Vater meiner beiden Kinder getrennt. Im September'17 wurde er von meiner Anwältin zur Zahlung von Unterhalt für die Kinder (damals 1 und 3) und für mich aufgefordert. Unterhalt für die Kinder zahlt er jetzt seit September'18 und muss diesen auch rückwirkend nun nachzahlen.

Wie sieht es mit dem Unterhalt für mich aus?
Es steht noch keine konkrete Zahl fest, da sich die Anwälte momentan noch nicht einig sind, bzw. der Vater nun schon den Anwalt gewechselt hat.
Vom Vater kam damals keine Aufforderung zur Unterhaltszahlung (kann ja sein, dass sogar ich an ihn Unterhalt zahlen muss...) bzw. Nutzungsentschädigung für das gemeinsame Haus, in welchem ich momentan noch mit den Kindern wohne.
Wenn nun alles rückwirkend berechnet wird, muss ich dann auch rückwirkend Miete bzw. Unterhalt bezahlen, obwohl damals von seiner Seite keine Aufforderung dazu kam?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Und liebe Grüße
Alexis

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Ist er denn überhaupt noch leistungsfähig nach der Zahlung von Kindesunterhalt, den Unterhaltsschulden... für dich auch Unterhalt zu leisten?
Durch das Haus entsteht auf deiner Seite ein Wohnvorteil, so dass er für dich wahrscheinlich nicht zahlen muss.
Es geht aus deinem Beitrag ja auch nicht heraus ob ihr verheiratet wart, das ist entscheidend zu wissen.

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Nein wir sind nicht verheiratet, aber das spielt doch keine Rolle, solang der Kleine unter 3 ist.

LG

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Du wohnst aber umsonst im Haus, das wird dir als "Unterhalt" für dich angerechnet.

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Hallo.

Wer bezahlt denn die Raten für das Haus und die Nebenkosten.

LG

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Die Raten und Nebenkosten werden momentan vom gemeinsam Ersparten bezahlt.

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Vielleicht nicht hilfreich
Wie können Menschen so kleine Kinder haben und plötzlich ein zu großes Haus....zieh aus und sucht nach einer Lösung für das Haus die für beide Seiten gut ist,suche Dir eine Arbeit und rechne nicht mit Unterhalt für Dich,sollte was kommen ist es ja schön
Nimm Dein Leben in Hand und erwarte etwas weniger
Alles Gute

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Wo hab ich gesagt, dass das Haus zu groß is??? Ich hab gesagt das Grundstück is zu groß. Wir haben ne gemeinsame Firma deren Lager mit auf dem Grundstück hätte sein sollen, wenn alles renoviert ist.
Von der Firma hat er mir meinen Anteil abgekauft.
Woher willst du wissen, dass ich nicht arbeite??? Hab ich das irgendwo geschrieben???
Das mit dem Wohnung finden is nicht so einfach mit zwei kleinen Kindern!

Also erstmal alles genau lesen bevor man so tolle Kommentare abgibt!

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Ganz ehrlich
Dieses mit zwei Kindern ist alles nicht so einfach.... kann ich nicht mehr hören
Und DU hast geschrieben das Haus ist zu groß für Dich...
Und wer nach Unterhalt für SICH fragt der denkt für mich in eine Richtung die nach Ausrede und Faulheit schmeckt
Ist er nicht schon 2017 ausgezogen da muss es schon schlecht gelaufen sein und trotzdem hast Du noch ein Kind bekommen
SORRY liest sich alles etwas unreif
2017 bis jetzt ist eine lange Zeit.. da bekommt WER WILL sein Leben auf die Reiche
Der Mann hat Dich Firmentechnisch ausbezahlt der Test wird sich finden
Du scheinst ihn ja mal geliebt zu haben

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Die Nutzungsentschädigung muss erst eingefordert werden, bevor der Anspruch entsteht. Wenn dein Mann sie bisher noch nicht geltend gemacht hat, musst du nichts rückwirkend zahlen.

Wie es mit den Nebenkosten aussieht, für die dein Mann anscheinend noch mit zahlt, weiß ich nicht. Ich hoffe, er will sie nicht zurück gezahlt bekommen von die.

Wenn sowieso klar steht, dass du das Haus nicht halten kannst, würde ich schnellstmöglich ausziehen. ihr könntet das Haus vermieten - davon kannst du einen Teil deiner neuen Mietkosten bestreiten. Oder eben verkaufen. Oder er zieht ein und zahlt dir eine Nutzungsentschädigung.

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Danke für Deine Antwort mit der Nutzungsentschädigung!
Er hat bis jetzt noch gar nichts eingefordert und ist jetzt bei einem neuen Anwalt.
Laut meiner Anwältin, muss er mir 800€ Unterhalt zahlen

Dass ich ausziehen muss, ist klar, nur eben nicht so einfach was zu finden.

Wie gesagt, er möchte mir das Haus abkaufen, ist nur nicht mit dem Betrag einverstanden, bzw. kann es nicht zahlen, da er mir auch die Firma abgekauft hat.
Wenn er mir das Haus abgekauft hat, muss ich natürlich Miete zahlen, die dann mit der Abkauf-Summe verrechnet werden würde.

LG

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Es geht Dir eben doch nur um Geld
Du haust alles raus was geht und willst Deine Faulheit von Ihm finanzieren lassen
Du hattest lange Zeit dich zu bewegen,mir vorwerfen nicht richtig zu lesen ist einfach,auf die Verantwortung für Dich selbst gehst Du nicht ein
Du bleibst an der Stelle stehen da ja alles nicht so einfach ist.....

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Wenn er von seinem Einkommen Betreuungsunterhalt zahlen kann, dann ist dieser zu zahlen. Da ihr nicht verheiratet seid, hätte er Miete (warum Unterhalt für sich?) separat verlangen müssen. Fairerweise würde ich es mir nicht geben, irgendeine Leistung kostenlos zu nutzen und dann gleichzeitig von demjenigen auch noch Geld für etwas anderes ohne Gegenrechnung zu verlangen. Es gibt ein Sprichwort...man sieht sich immer zweimal im Leben. Und ihr habt gemeinsame Kinder, er kann dir das Leben sehr, sehr zur Hölle machen. Irgendwann wird ihn jemand auf seinen Fehler aufmerksam machen.
Du hast eh noch kein Geld erhalten. Ist es da nicht besser von der bisherigen, sicherlich berechtigten Forderung abzuweichen, die Miete gegenzurechnen und schon sieht der Betrag für ihn doch deutlich freundlicher aus und du bekommst trotzdem Geld.

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Ich möchte keine Leistung kostenlos nutzen, sondern einfach nur das was mir zusteht! Das die Miete mit dem Unterhalt verrechnet wird ist selbstverständlich!

Wieso soll er mir mit den Kindern das Leben zur Hölle machen können?
Der Umgang ist geregelt, dass alleinige Sorgerecht habe ich. Ich weiß nicht was du meinst.

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Wenn das bei dir selbstverständlich ist, ist doch alles perfekt.

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Also jetzt mal eine sachlich nüchterne Antwort:
Ja dir steht Betreuungsunterhalt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zu. Das hat der Gesetzgeber für unverheiratete so festgelegt. M.E. auch rechtens. Bei verheirateten steht dir erst mal bis zur Rechtskraft der Scheidung was zu. Danach muss die Bedürftigkeit gegeben sein. Mal einfach erklärt. Da du unverheiratet bist steht dir die Differenz zwischen dem netto vor der Geburt und dem Teilzeit Gehalt bis zum 3. Lebensjahr zu. Also hättest du vor der Geburt zb 2500 ,€ netto verdient und aktuell 1500 € , stehen dir 1000 € als Ausgleich zu.

Das hat auch nix mit Faulheit zu tun . Ich frag mich, ob hier manche Schreiber ihren persönlichen Frust raus lassen?? Die Frau wurde mit einer gemeinsamen Verbindlichkeit = Haus und 2 Kindern verlassen. Oder? Und Hey.. Haus mit 2 Kleinkindern und Teilzeit arbeiten. Respekt. Das ist viel Arbeit. Kein Vergnügen. Insofern berechtigt , zu fordern, was gesetzlich zu steht . Warum ?? Weil eine Frau nicht durch die Geburt schlechter gestellt werden soll. Sie zahlt auch nicht mehr voll in die Sozialversicherung ein. Ggg. entstehen Versorgungslücken?? Soll das alles zu Lasten der Frau gehen, die offenbar erstmal allein die Verantwortung für alles übernommen hat ? Ist klar. Das Modell hatten unsere Mütter und Omas. Ergebnis. Mini Renten. Also ich frag mich echt, ob ihr auch eure persönliche Frustration da ablassen könntet, wo sie her rührt ? Wenn nicht, geht an die frische Luft oder macht Sport, lest ein Buch. meditiert oder sucht einen geeigneten Therapeuten.

Der Anspruch gilt ab dem Zeitpunkt, wo nachweislich der Unterhalt eingefordert worden ist. Also in dem Fall rückwirkend . Für die Kinder gilt die Düsseldorfer Tabelle. Und natürlich wird sein netto der letzten 12 Monate als Grundlage genommen und bereinigt. Ihm muss am Ende auch ein Selbstbehalt verbleiben. Alles sehr komplex zu errechnen. Vor allem wenn ihr eine Firma habt und ggf.noch private Versicherungen usw...das muss schon die Anwältin ermitteln.

Für das Haus bzw. Bewohnen mietfrei wird sicher ein Wohnvorteil ermittelt und angesetzt. Dieser könnte verrechnet werden.

So. Ich hoffe , dass du damit mehr anfangen konntest als mit so manchem unqualifizierten Kommentar.

VG

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Vielen Dank für deine sachliche Antwort!

Ist schon wirklich faszinierend, was manche hier zwischen den Zeilen lesen wollen bzw. einem unterstellen!

Genau so wie du es geschrieben hast, hat es auch die Anwältin gesagt. Mir wird der wohnvorteil angerechnet und ihm im Gegenzug das gemeinsame Familien-Auto, welches er einkassiert hat.

Vielen Dank und liebe Grüße

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Das Familienauto? Beim Unterhalt? Das Auto gehört dem, der im Kaufvertrag steht. Und da ihr nicht verheiratet wart, gibt es auch keine Diskussion, ob es zum Hausrat gehören könnte.

Aber in der Unterhaltsberechnung hat das Auto nichts verloren.

LG

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