Trennung

Hallo,

ich bin neu hier im Forum.

Es wäre schön, wenn vielleicht jemand einen Rat für mich hätte.

Vor 5 Wochen hat mir mein Mann während eines gemeinsamen Spaziergangs das Ende unserer Ehe (14 Jahre, 22 Jahre Beziehung) eröffnet. Er begründete seine Entscheidung mit der zu hohen Belastung durch unsere pubertäre Tochter; außerdem sei da eine 20 Jahre jüngere Frau, die ihm ebenfalls ihre Zuneigung signalisiert habe. Er wolle mich nicht betrügen, weshalb er sich zunächst von mir trennen wolle, bevor er sich der Neuen zuwende.

Für mich kam die Trennung überraschend, ich habe es nicht kommen sehen. Es fühlte sich an, als ob mir der Boden unter den Füßen weggezogen würde. Noch während ich sprichwörtlich am Boden lag, teilte er mir mit, dass er den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle nicht für unsere Tochter zahlen könne, auf meinen Ausruf, dass ich das Geld benötigen würde, reagierte er mit der Aussage, dass er dann Anspruch auf meine Altersvorsorge erheben würde.

Kurz erklärt: Mein Mann hat immer Wert auf getrennte Konten gelegt. Seine genaue Einkommenshöhe hat er mir nie verraten und ich habe ihm seinen Willen gelassen, da ich mich durch meine eigene Berufstätigkeit selbst versorgen konnte. Seitdem ich vor 2 Jahren befördert wurde, habe ich - zumindest laut Steuerbescheid - offensichtlich die höheren Bruttoeinnahmen trotz Teilzeitbeschäftigung. Er ist selbständig und hat während unserer Ehe durch private Rentenversicherungsverträge für sein Alter vorgesorgt. Ich bin Beamtin in Teilzeit und habe während der Ehe Pensionsansprüche erwirkt. Wir waren uns immer einig, dass im Fall einer Trennung keiner Anspruch auf die Rentenansprüche des jeweils anderen erheben wird. Ausschließen lässt sich dieses jedoch nur durch eine Scheidungsfolgevereinbarung. Aber genau die unterschreibt er nicht. Er nutzt den drohenden Versorgungsausgleich, der für mich in jedem Fall nachteilig ist, als Druckmittel, um mich zum Verzicht auf einen großen Anteil des Kindesunterhalts zu erpressen. Sollte ich ihn zu höheren Zahlungen zwingen, wird er im Gegenzug auf den Versorgungsausgleich bestehen und zudem Trennungsunterhalt geltend machen, so dass zumindest laut der Auskunft meines Anwalts die Gefahr besteht, dass er den von ihm zu zahlenden Unterhalt (angeblich von seinem Anwalt bestätigt) auf diese Weise zurückerhält. Mein Anwalt rät mir, schnellstmöglich die Scheidung zu beantragen und angesichts der drohenden Möglichkeit, dass er Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt geltend macht, auf einen Teil des Unterhalts für unsere Tochter zu verzichten.

Es kann doch nicht sein, dass obwohl er mich betrügt, unsere Tochter unversorgt zurücklässt und mir die gesamte Verantwortung überträgt, ich ihm schlimmstenfalls noch Unterhalt zahlen muss und einen großen Teil meiner eigenen Altersversorgung an ihn abgeben muss, während er nicht einmal zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet werden kann. Er hat sich im Vertrauen auf meinen sicheren Job in seiner Selbständigkeit ausgelebt, während ich den täglichen Spagat zwischen Kind und Job absolvieren musste.

Ich hätte nie gedacht, dass Gefühle sich innerhalb von 5 Wochen so verändern können. Zum Zeitpunkt der Trennung habe ich ihn noch angefleht, es mit Eheberatung und einer Partnertherapie zu versuchen. Inzwischen wünsche ich ihm, dass auch er irgendwann am Boden liegt.

Vielleicht hat von Euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir raten, wie ich weiter vorgehen kann.

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Such Dir einen bissigen Familienanwalt, der rigoros die Ansprüche Deiner Tochter durchsetzt (und Deine hoffentlich auch, bitte verzichte auf nichts).

Aus (Fremd)Erfahrung: Männer, die ihr Gehalt nicht preis geben, können meist viel mehr als nur den Mindestunterhalt zahlen.

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Hallo,

ich sehe das auch so - der KU ist zu zahlen, ob er tatsächlich indirekt etwas davon von Dir zurück erhält sei mal dahin gestellt.

Der Versorgungsausgleich wird für die gesamte Ehezeit gemacht - und nicht nur für die Zeit in der Du mehr verdient hast als er .... und es werden nur "Rentenpunkte" übertragen, im Moment passiert da noch gar nichts.

Beim Trennungsunterhalt müsstest Du mal rechnen / rechnen lassen - TU setzt aber grundsätzlich Bedürftigkeit voraus - und da er kein Kind betreut kann er auch durchaus auf eigene Erwerbstätigkeit verwiesen werden.

LG

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Auch private Rentenversicherungen (Achtung! keine Kapitallebensversicherungen) fallen unter den Versorgungsausgleich. Somit sollte er sich überlegen ob er das wirklich durchziehen möchte.
Darüber hinaus kannst du im Namen deiner Tochter überhaupt nicht auf Unterhalt verzichten.
Wie bereits beschrieben - such dir einen guten Anwalt! Darüber hinaus kannst du ja auch vorerst keinen Unterhalt einfordern und dann nach einer Scheidungsfolgevereinbarung einen Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen. Die werden dem Vater deiner Tochter dann schon erzählen was er tatsächlich muss...

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Der Elternteil bei welchem das Kind lebt muss keine Unterhaltsansprüche geltend machen. Als Beamtin wird sie kaum auf Sozialleistungsträger angewiesen sein.

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Doch, den Kindesunterhalt!
Außerdem ist sie nur in Teilzeit am arbeiten.

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Zwischen Deinen Rentenansprüche und dem Kindsunterhalt besteht keinerlei Zusammenhang. Das ist beides gesetzlich geregelt.
Such Dir schnell einen Anwalt und lass Dich nicht verunsichern.
Ich wünsche Dir viel Kraft!

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Guten Morgen azby!

Sämtliche Ansprüche sind gesetzlich geregelt. Verzichten auf den Kindesunterhalt darfst du m.e. gar nicht. Das sind nämlich die Ansprüche deiner Tochter - und nicht deine!

Auf die Aussagen deines Ex würde ich keinen Pfifferling geben. Laß umgehend eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. Dann muß er die Hosen runterlassen. Die kümmern sich um die korrekte Berechnung der Unterhaltshöhe. Und zwar kostenlos. Ein Anwalt kostet - ob der auch besser ist, kommt sicher immer auf den Einzelfall an.

Was den Versorgungsausgleich angeht, ist es leider so, daß er Ansprüche auf 50% der Wertzuwachses der Ehezeit hat. Wenn das nicht vorab rechtssicher geklärt wurde, kommst du aus der Nummer nicht raus. Gilt umgekehrt natürlich ebenso. Der Versorgungsausgleich umfasst wie bereits erwähnt (neben sämtlichem Besitz, der während der Ehezeit angeschafft wurde - u.a. auch Wertzuwächse bei Immobilien) alle Rentenkonten, die während der Ehezeit bespart wurden. Davon werden jeweils 50% ausgeglichen. Allerdings nicht in bar - sondern durch Wertübertragungen. Kommt aber im Grunde aufs gleiche raus.

Auf die Schuldfrage kommt es (leider!) nicht mehr an. Bei mir war es damals genau anders herum. Meine Ex ist fremdgegangen und ich durfte zahlen. Ich kann dir nur empfehlen, dich darüber nicht aufzuregen. Das ändert genau 0,0 und zehrt nur unnötig an deinen Nerven. Such dir einen guten Anwalt und versuche, diesen Kerl schnellstens zu vergessen. Fremdgänger sind es nicht wert daß man darüber zerbricht...

Ich wünsche dir viel Kraft und gute Nerven!

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Hallo,
das tut mir echt leid für dich und deine Tochter.
Wohnt ihr denn weiterhin zusammen? Ich würde schnellst möglich das gemeinsame Wohnen auflösen,ihn mit der Unterhaltszahlung unter Verzug setzen, UVG beantragen.
Die prüfen Ihn dann schon und sind mit der Rückholung hinterher.
Meist zahlen die Väter dann i.H. der Leistung des UV über ein gerichtliches Verfahren und im Zuge seiner Erwerbsobliegenheit, wird ihm ein Familienrichter schon erklären, dass er für den Unterhalt zu sorgen hat.
Beim Rest kann ich dir nichts raten, würde dies aber juristisch abklären.
Was ein Arsch.

LG und Kopf hoch!