Ex schwanger von ihrem neuen! Scheidung läuft!

Hallo,


schreibe den Bericht für einen guten Freund und habe mal einige Fragen!

Er ist von seiner zukünftigen Ex-Frau seid zwei Jahren getrennt, seid einen halben Jahr läuft die Scheidung. Sie hat die Scheidung eingereicht.

Nun ist sie von Ihrem neuen Freund schwanger.

Wenn die Scheidung nicht vor der Geburt vollzogen ist, ist er ja gesetzlich der Vater.

Kann mir einer sagen was auf ihn da zu kommt. Denke mal nicht das in ca. 5 Monaten die Scheidung vollzogen ist. Muß er für das Kind auf kommen finaziell?

Habe ihn geraten , beim Jugendamt schon mal an zu rufen und es sich von seiner Ex schriftlich geben zu lassen, das wenn das Kind noch in der Ehe zur Welt kommt das sie keine Ansprüche ihn gegenüber stellt( zwecks Kind).

Muß nicht der eigentliche Vater dann die Vaterschaft anerkennen beim Jugendamt! ?

Wer hat soche Erfahrung schon mal gemacht, wo ein Kind geboren wird und die Scheidung noch nicht vollzogen ist.....würde mich über jeden Tip freuen und was ich vorallem beachten muß.

Habe nämlich keine Lust nur weil sie nicht aufpassen konnte jetzt in eine weitere Mißlage zu kommen, bin froh wenn die Scheidung durch ist und er auch mal zur Ruhe kommt.

Vielen Dank

Leoni



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Hallo Leoni,

sollte seine Ex auf den Trichter kommen und ihm das Kind unterschieben, kann er beim Jugendamt auf einen Vaterschaftstest bestehen (wenn er sich sicher ist, dass es nicht von ihm ist).

Ganz genau weiß ich nicht Bescheid, am besten rufst du gleich heute mal beim JA an und fragst da mal nach, wie was am besten wann und wo erledigt wird, sollte die Scheidung nocht nicht vollendet sein.

Aber ich könnte mir vorstellen, dass er jetzt, wo die Scheidung wohl bald in den Endspurt geht, die Vaterschaft aberkennen muss. Was er nur machen sollte, wenn es sein Kind wäre (einleuchtend).

Ansonsten kann ich dir leider nicht helfen, das Beste ist, du schnappst dir um 8 oder 9 Uhr mal das Tel und rufst beim Jugendamt an und fragst die Leute da Löcher in den Bauch ;)

LG, Susan

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Hallo


erstmal ist er solange nicht geschieden vor der Geburt der Vater. ist nun mal so leider.Aber Unterhalt braucht er nicht zu zahlen.Kann direkt nach der Geburt beim Jungedamt eine Vaterschaftaberkennung unterschreiben.Ein anderer Weg er geht mit seiner Exfrau noch vor der Geburt dorthin.

Im schlimmstenfall halt Vaterschafttest.

Lg deichmaus1966

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Ich weiß von meinem Kollegen, der in derselben Situation war, dass er einen Vaterschaftstest machen MUSSTE, obwohl alle Beteiligten angegeben haben, dass der Neue der Vater ist. Also kein Gezanke, oder so. Es waren sich alle einig, trotzdem mußte ein Test gemacht werden.
Mehr weiß ich allerdings auch nicht. Er ist im Urlaub, sonst hätte ich nochmal nachgefragt.

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Hallo,

laut neuester gesetzlicher Regelung ist es so:

Ist zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die Scheidung bereits eingereicht, ( sprich dem Gericht liegt bereits ein Aktenzeichen vor ) so kann beim zuständigen JA eine Drittanerkennung gestellt werden, auf dem der Noch-Ehemann, die Noch-Ehefrau und der leibliche KV unterschreiben.Der Antrag kann noch vor der Scheidung gestellt werden, wird allerdings erst rechtsgültig wenn das Scheidungurteil vorliegt.

Ach ja, es werden Perso und Abstammungsurkunden der betroffen benötigt.

Hoffe ich konnte etwas helfen.Wie es allerdings aussieht, wenn der Noch-Ehemann, oder der leibliche KV nicht willig sind diese Drittanerkennung zu unterschreiben, weiß ich auch nicht.Ich denke, da bleibt dann wohl nur der Vaterschaftstest.

Gruß
Angie