Trennungs-/Betreuungsunterhalt bei großen Einkommensunterschieden und Schulden

Liebes Forum,

Gleich zu Anfang: Meine Frage oder das, was mich als Vater eines kleinen Zweieinhalbjährigen und in Trennung lebender Ehemann gerade beschäftigt, ist etwas sehr speziell. Im Netz habe ich zur meinem konkreten Anliegen bisher nichts Vergleichbares finden können, daher versuche ich gern mal hier mein Glück:

Meine Frau und ich befinden uns gerade im Trennungsjahr. Wir waren seit 2015 zusammen, sind im März 2020 Eltern eines gesunden und lieben kleinen Jungen geworden, haben dann im Dezember 2021 geheiratet, uns aber bereits im Februar 2022 getrennt. Die Gründe dafür sind unerheblich.

Wir haben sofort damit begonnen, die Unterhaltsfrage zu klären und haben dafür jeweils eigene Anwälte. Nun liegt mir seit Juni ein Schreiben ihres Anwalts vor, das die Berechnung ihres bereinigten Nettoeinkommens enthält. Meine Frau verdient netto im Monat EUR 2.500,00 bei einer 70%-Stelle, legt dabei aber zugleich offen, dass sie daraus noch viele Jahre EUR 1.100,00 an Konsumentenkreditraten bezahlen muss, von denen ich absolut nichts wusste und ihre finanzielle Misere auch nicht bemerkt habe, da ich ohnehin unser ganzes Familienleben bezahlt habe. Sie konnte mir ihrem Geld mehr oder weniger machen, was sie wollte. Mit noch anderen rechtlich möglichen Abzugsposten rechnet sie ihr bereinigtes Nettoeinkommen auf EUR 612,00 im Monat herunter. Ich bin sprichwörtlich aus allen Wolken gefallen. Ihr gesamter Schuldenstand beläuft sich auf fast EUR 70.000,00, und wofür sie das ausgegeben hat, ist mir völlig schleierhaft. Sie hat keinen persönlichen Besitz bis auf Kleidung (nicht mal Hochwertige), ein paar preiswerte Möbelstücke und einige Küchenutensilien (Töpfe, Besteck etc.). Insgesamt dürfte der Wert dieser Habseligkeiten EUR 4.000,00 nicht übersteigen. Sie spielt aber auch nicht (da bin ich sicher), hat sonst keine mir bekannten Süchte oder kostspielige Hobbies, einfach gar nichts. Ich verstehe nicht, woher dieser Schuldenberg kommt und wie die Banken das bis hierhin mitmachen konnten. Aber egal, es ist, wie es ist.

Darüber hinaus hat sie nach unserer Trennung ein weiteres Darlehen aufgenommen, um sich ein Auto zu kaufen. Für diese EUR 30.000,00 muss sie monatlich EUR 600,00 zahlen, also insgesamt EUR 1700,00 unter Berücksichtigung der bestehenden Verbindlichkeiten und Kreditraten. Diese Rate kann sie allerdings nicht einkommensmindernd ansetzen, da die Schulden nach der Trennung aufgenommen wurden. Sie ist mit unserem Sohn im letzten Monat ca. 100km weiter weg gezogen, in die Nähe ihrer Eltern und Geschwister, uns muss nun, neben ihren Kreditraten, schätzungsweise EUR 800 - 1.000,00 an Warmmiete aufbringen. Damit dürften ihr Einkommen und das Kindergeld vollständig für Miete und Kreditraten draufgehen.

Nun ist es so, dass ich „leider“ aus meinem Angestelltenverhältnis recht gut verdiene - EUR 7.000,00 im Monat netto zzgl. eines jährlichen Bonusanspruchs von rund EUR 20.000,00 netto.

Das führt dazu, dass ich seitens des Anwalts meiner Frau aufgefordert bin, monatlich rund EUR 3.500,00 an Kindes- und Trennungsunterhalt zu zahlen, dabei nutzt meine Frau wirklich jede Gelegenheit, um einen Kontakt zwischen mir und meinem Kind zu unterbinden (aber das ist ein anderes Thema). Der Scheidungstermin wird wohl im März 2023 sein.

Nun meine Frage, um die es mir konkret geht - wobei ich die Frage bewusst in einen rechtlichen, und einen moralischen Anspekt trennen möchte:

Es gibt lt. Gesetz (BGB) Tatbestände, die zur Verwirkung des nachehelichen Unterhalts (also z.B. der Betreuungsunterhalt) führen. § 1579 Absatz 4 des BGB sagt, dass der Anspruch auf Unterhalt zumindest teilweise verwirkt wird, wenn die Bedürftigkeit (=Rechtsgrundlage für den Unterhaltsanspruch) mutwillig oder zumindest grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Im Intenet finde ich dazu Beispiele, die darauf abzielen, dass ein Job mutwillig gekündigt oder dass die Bedürftigkeit durch vorgespielte Krankheiten begründet wurde. Konkret finde ich aber keine Beispiele dafür, wie mit ausufernder Verschuldung, für die es keine nachvollziehbare Erklärung gibt, bei Gericht umgegangen wird. Führt dies zu einer (teilweisen) Verwirkung des Unterhaltsanspruchs?

Ich möchte gern ab dem Zeitpunkt der Trennung weniger Unterhalt zahlen. Nicht, dass ich es mir nicht leisten könnte - darum geht es nicht. Ich möchte einfach, dass meine Frau einmal lernt, mit Geld umzugehen und sich dabei nicht immer auf Dritte (also in dem Fall mich) verlässt.

Der moralische Aspekt ist: Ich sehe im Grunde meines Herzens ein, dass ich meine Frau weiterhin unterstützen muss, denn ansonsten kann sie unserem Sohn absolut nichts bieten. Den Kindesunterhalt (etwa EUR 550,00 gem. Düsseldorfer Tabelle) zahle ich gern, der ist völlig unstrittig. Aber darüber hinaus möchte ich meine Zahlungspflicht beim Betreuungsunterhalt gern auf max. EUR 1.500,00 pro Monat begrenzen, wobei dieser Unterhalt auch im Prinzip nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gezahlt werden muss - nur, ganz ohne Unterhalt wird meine Frau nur so viel Geld im Monat übrig haben, dass das Leben quasi auf HartzIV-Niveau stattfindet, was ich für unseren Sohn natürlich nicht möchte.

Kann mir hier netterweise jemand im Bezug auf die Rechtsauslegung von § 1579.4 BGB helfen?

Rückfragen immer gern.

Dankeschön und liebe Grüße

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Hallo.

Ich verstehe deine Sichtweise sehr gut. Aber mir stellt sich die Frage, ob deine Ex-Frau ihre Bedürfnisse runter schraubt, wenn du weniger Betreuungsunterhalt zahlst oder ob sie nicht einfach den Kindesunterhalt für sich (Luxusurlaub, Klamotten, etc.) verwendet und euer Sohn hinten anstehen muss. Dann butterst du wahrscheinlich noch mehr Geld rein, weil du verständlicherweise möchtest, dass es eurem Sohn an nichts fehlt, und sie hat keinen Grund, etwas zu ändern. Am Ende bleibst du nur noch der Geldesel.

Wenn sie wirklich lernen soll, auf eigenen finanziellen Beinen zu stehen, und euer Sohn finanziell gut abgesichert sein soll, bestünde für dich die Möglichkeit, euren Sohn bei dir leben zu lassen? Vielleicht erstmal zeitweise? Da müsstest du nur Trennungsunterhalt zahlen und wärst auf der sicheren Seite, dass euer Sohn nicht am Hartz4-Niveau wegen geldrauswerfender Mutter und trotz zahlendem Vater leben müsste. Eigentlich erst recht, weil du schreibst, dass die Mutter den Kontakt zwischen dir und eurem Sohn zu verhindern versucht.

Wenn es irgendwie machbar wäre, würde ich an deiner Stelle diesen Weg versuchen zu gehen.

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Ich glaube dein Anwalt sollte sich damit besser auskennen. 3500 Euro halte ich auf alle Fälle für absolut überzogen.
Kindesunterhalt wirst du wahrscheinlich mehr als die 550 Euro sein. Die Düsseldorfer Tabelle gilt für 2 Kinder. Bei einem Kind rutscht man gerne eine stufe höher.
Ich hab keine Ahnung wie die zahlungsverpflichtung Deiner Ex-Frau gewertet wird
Betreuungsunterhalt ist da so ne Sache. Deine Ex kommt auf 2500 Euro netto. Du auf 7000. Davon wird bei dir der Kindesunterhalt abgezogen. Laut unterhaltsrechner müsstest du 620 Euro für dein Kind leisten. Also bist du bei 6380 Euro.
Differenz dazwischen wäre 3580. Davon werden 45 % genommen. Wären 1611 Euro.
Also insgesamt 2231 Euro.
Das einzig gute ist das wenn dein Sohn 3 Jahre alt wird was ja nicht so lange mehr ist du nur noch den Kindesunterhalt zahlen musst.

Also ich würde mir diese offenen Kredite in irgendeienr Form bestätigen lassen.

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Leider ist es nicht ganz so. Es werden die bereinigten Nettogehälter miteinander verglichen, das sind bei mir ungefähr EUR 6.700,00, und bei meiner Frau (dank ihrer Kreditraten, die als eheprägende Verbindlichkeiten gelten), nur EUR 612,00. Dann rechnet ihr Anwalt noch teilweise meine Bonusansprüche für das kommende Jahr mit rein, so dass die EUR 3.500,00 schon ungefähr stimmen. Aber ab der Scheidung im kommenden Jahr, vermutlich im März, sollte ihr Unterhaltsanspruch geringer werden, eben wegen 1579 BGB. Zudem wird unser Sohn dann 3 Jahre alt.

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Bedenke, das du mit Skl 1 weniger hast. Damit muss gerechnet werden!

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Hallo,

tatsächlich werden die Kreditkosten abgezogen. Die würde ich aber im Original sehen wollen, Kreditverträge mit Kontoauszügen.

Wenn das Kind 3 ist, fällt der Betreuungsunterhalt weg, es ist also sowieso nicht mehr lange. Danach noch Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung.

Dieses Konstrukt mit der Verwirkung, das du planst, wird vor Gericht nicht sehr erfolgreich sein.

An deiner Stelle würde ich versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln. Mit 1500 € wirst du aber nicht hinkommen.

LG

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Leider bin ich kein Anwalt, aber du hast bereits einen und das Schreiben liegt dir seit Juni vor. Kontaktiere deinen Anwalt - er soll sich etwas Kreatives einfallen lassen. Zum Beispiel denke ich hier an deinen Bonus. Bonus ist Bonus und kein fester Bestandteil des Jahressalärs. Vielleicht kann man hierüber tweaken??

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Ja, danke, das versuchen wir auch gerade. Ich war seit Juni sicher nicht untätig, aber die Fronten sind verhärtet. Stellungskrieg, sozusagen ;-)

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Hallo, ich kann dir sagen, wie es bei meinem Mann und seiner Exfrau war, da die Einkommensverhältnisse tatsächlich ziemlich gleich sind (jedoch hat mein Mann ein höheres Einkommen durch Tantiemen usw. aber das Nettogehalt ist gleich)

Er und seine Exfrau hatten keine Kinder, sie hat stets in Vollzeit gearbeitet und er hätte ihr dennoch 3.500 Euro Trennungsunterhalt zahlen müssen. Da er ihr jedoch die Eigenrumswohnung für einen Bruchteil des Wertes verkaufte, einigten sie sich, dass sie auf den Trennungunterhalt verzichtet (da es ja nur darum geht, den Standard zu erhalten, den die Ehe vorher schaffte).

Ihr solltet versuchen euch zu einigen. Für solche Sachen gibt es Mediation und die Erziehungsberatung, die du pro aktiv aufsuchen solltest. (Jugendamt am Wohnort des Kindes). Schlage das der Mutter vor. "Können wir bitte zur Erziehungsberatung um eine gemeinsame Lösung zu finden?".
Deine bald Exfrau wird früher oder später lernen müssen auf ihren eigenen Beinen zu stehen. Das ist wichtig. Vielleicht überwindet ihr euch und helft euch gegenseitig.

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Vielen Dank für Deinen Beitrag, der mir in der Tat ein wenig hilft. Ich werde versuchen, den Weg über das Jugendamt zu gehen.

Leider ist der Geldhunger meiner Frau aber schier grenzenlos, da sie sich ein Leben wünscht, das selbst mit unserem gemeinsamen Einkommen von fast EUR 10.000,00 nicht möglich wäre. Aktuell zahle ich ihr seit der Trennung EUR 2.500,00 im Monat als Abschlag, bis wir zu einer endgültigen Einigung gekommen sind; notfalls zahle ich auch nach. Im Juni war ich kurz in unserer gemeinsamen Wohnung, die mir gehört und die sie seit der Trennung mit unserem Sohn allein bewohnt hatte. Dort sah ich zwei Rechnungen: eine über EUR 2.000,00 für sie allein, die sie für ein Wochenende in einem Luxus-Wellnessresort an der Ostsee ausgegeben hatte, und weitere EUR 800,00 für eine Gucci-Sonnenbrille. Nicht, dass ich ihr nicht zwei Tage Entspannung gönnen würde nach der schweren Zeit mit einem Baby unter Covid-Bedingungen, aber muss es so derart teuer (und im Fall der Sonnenbrille so sinnlos) sein?

Fakt ist, dass sie Einkommen und Kindergeld für Miete und Kreditraten braucht und nur von meinem Unterhalt leben muss - und da sind ihr natürlich EUR 3.500,00 lieber als ein Tausender weniger.

Der Unterschied zwischen euch und uns ist unser Sohn. Der Scheidungsrichter wird wohl immer das Kindeswohl im Auge haben (müssen), und da meine Frau wirtschaftlich auf Jahre nicht selbständig sein kann, werde ich wohl über EUR 3.000,00 zahlen müssen. Mich ärgert das nicht für meinen Sohn - ihm soll es gut gehen. Aber was ich eben nicht fair finde, ist die Tatsache, dass ich mittelbar für ihre Schulden haften soll und dabei nicht mal sicher sein kann, dass sie den Unterhalt zweckgerichtet verwendet, eben für das Kindeswohl.

Sie ist eben auch wenig gesprächsbereit, aber ich versuche, den Weg über eine Mediation zu gehen.

Danke und liebe Grüße

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In den Leitlinien der OLGs gibt es einen Passus, der besagt: die Berücksichtigung von Schulden darf nicht zur Unterhalrs- Bedürftigkeit führen. Befrag dazu deinen Anwalt.
Die Schulden aus Zeiten der Ehe wirst du im schlimmsten Fall akzeptieren müssen. Da wie schon geschrieben, die Zahlungsnachweise und Verträge in Kopie vorlegen lassen.
Den Kredit für das Auto würde ich ablehnen in der Berechnung und raus lassen. Es greift der Entstehungszeitpunkt. Und im Verhältnis zum Gesamteinkommen ist die Kreditsumme unverhältnismäßig.

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Hallo,

als kurze Idee. Mein Schwager hat seine Ehe annulieren lassen, sie waren auch nur kurz verheiratet. Er hätte ihr auch viel zahlen müssen und so gar nichts. Sie hatten allerdings auch keine Kinder. Ganz genau weiß ich es nicht, weil ich nicht ausfragen wollte. Vielleicht geht das bei dir auch?
Alles gute!

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Hallo und guten Abend,

auch Dir lieben Dank für Deinen Beitrag! Auch mit den Thema habe ich mich bereits beschäftigt und mit dem Gedanken gespielt, aber bei näherer Prüfung gibt es keine Möglichkeit, eine Ehe „annulieren“ zu lassen. Es gibt beim vorliegen gewichtiger Gründe (es sind insgesamt 6, dazu zählen zum Beispiel harte körperliche Gewalt in der Ehe, Doppelehen (also einer der Partner ist schon verheiratet), sexuelle Perversionen etc.) die Möglichkeit, ein beschleunigtes Scheidungsverfahren einzuleiten, also ein Trennungsjahr muss nicht eingehalten werden. Aber auch nach der Scheidung gilt man als „geschieden“ und nicht wieder als „ledig“, wie es im Falle einer Annulierung der Ehe wäre.

Lustigerweise gab es bis 1998 einen 7. Grund, der ein beschleunigtes Scheidungsverfahren ermöglicht hat - das Verschweigen von wesentlichem Vermögen oder Schulden… schlecht für mich. Warum der 7. Grund gestrichen wurde, konnte ich nicht herausarbeiten.

Aber ein Kind ändert sowieso alles - jeder Punkt des Untrerhaltsrechts wird davon berührt.

Liebe Grüße!

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Puh, ich finde es echt heftig, für 3 Monate Ehe so viel Unterhalt zu zahlen. Das ist doch Quatsch. Nun gut, meine Meinung ist ja nicht gefragt.

Mein Schwager war 5 Monate verheiratet mit einer Anfang 40 jährigen und er mehr als 10 Jahre jünger. Sie wollten "schnell" eine Familie gründen und deshalb schnell heiraten usw. Es hatte sich dann herausgestellt, dass das mit dem Kinder kriegen bei ihr nicht so dringend war und auch nicht mehr ging. Er hat für die Annulierung als Grund angeben, dass er unter dem Vorwand, Kinder zu kriegen geheiratet hatte. Danach hat sich auch rausgestellt, dass sie hoch verschuldet ist und nie richtig gearbeitet hatte.
Ich habe nie was schriftliches als Beweis gesehen. Hatte aber auch nie Zweifel, dass er gelogen hat. Der Anwalt hat wohl auch viel gekostet aber besser als soo lange Unterhalt zu zahlen.
LG

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Hallo,
ganz ehrlich:
Ihr seid schon im Trennungsjahr. Sieh zu, dass du die Scheidung so schnell wie möglich abwickelst.
Betreuungsunterhalt geht nur ingesamt 3 Jahre. Dein Kind ist schon 2 Jahre. Es geht also im optimalen Fall um EIN Jahr … oder sogar nur um ein paar Monate.
Bete, dass deine Frau nicht auf die Idee kommt, nachehelichen Unterhalt zu fordern.

Später der Kindesunterhalt selbst ist geradezu gering.

Also: Beiß in den saueren Apfel. Sehr viel verringern kannst du das nicht. Ich habe damals auch dermaßen viel Unterhalt von meinem Ex erhalten, dass er fast auf den Selbstbehalt gefallen ist. So ist leider das Gesetz. Wir haben das dann immer unter uns geregelt und meist hat er auch weniger gezahlt.

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