Kind unter 3, welcher Anspruch?

Hallo,
weiß jemand ob man bei einem Kind unter 3 zusätzlich zum Unterhalt Anspruch an Beteiligung der Betreuungskosten hat, wenn das Kind unter 3 ist oder überhaupt?
Also Beteiligung des Ex-Partners und Noch-Ehemanns.
Kosten der Krippe ca. 300 Euro pro Monat.
Vielen Dank!
LG

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Hallo Euromaus,

frag am besten mal deinen Anwalt.
Meiner meinte damals, dass mein Ex die Kosten sogar voll tragen müsste.
Ich habe das aber nicht in Anspruch genommen, daher kann ich dir da nicht mehr zu sagen,
Frag am besten deinen Anwalt.

LG Klene

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Wenn man das Thema googelt, findet man verschiedene Auslegungen.

Sobald die Kinderbetreuung einen pädagogischen Hintergrund hat, gilt sie als Mehrbedarf und muß vom Ex-Partner mitgetragen werden.
Sobald die Kinderbetreuung den alleinigen Grund hat, dem Elternteil die Arbeit zu ermöglichen, gilt sie nicht als Mehrbedarf, sondern als normale Betreuungsform.

Ich würde also tatsächlich mit dem Anwalt darüber sprechen. U3 ist das Argument mit der pädagogischen Förderung vielleicht schwieriger zu vertreten. Vielleicht wird das aber auch gar nicht im Detail geprüft.

Gleichzeitig steht Dir aber Betreuungsunterhalt zu, mindestens solange das Kind U3 ist.