Sterbeurkunde ohne Meldeadresse

Person verstirbt in Gemeinde A. Die verstorbene Person hat sich aber in der Gemeinde A nie angemeldet. Wohnung war angemietet und bewohnt von der verstorbenen Person. Letzte Meldeadresse war in einem anderen Bundesland. Dort wurde die Person vom Expartner zwangsabgemeldet, da dort nicht mehr wohnhaft. Auf dem Personalausweis steht noch die Adresse, die zwangsabgemeldete wurde. Die Gemeinde des Sterbeort stellt nun keine Sterbeurkunde aus, da die Meldeverhältnisse "ungeklärt" sind. Der Bestatter kommt auch nicht weiter. Wie ist die rechtliche Lage?

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So weit ich informiert bin, muss die Gemeinde mit der Gemeinde in Kontakt treten, die die verstorbene Person "von Amts wegen abgemeldet" hat. Die Gründe für diese Abmeldung sind hinterlegt. Z.B. Wegzug nach unbekannt.
Ein Dritter kann niemanden "Zwangsabmelden", er kann die Abmeldung nur in die Wege leiten.
Was im Personalausweis steht ist nicht relevant, da manche ihrer Meldepflicht einfach nicht nachkommen und demnach auch der Ausweis nicht dahingehend abgeändert wird.

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Ganz einfache Frage: Wo hat Die Person denn zum Zeitpunkt des Versterbens tatsächlich gewohnt bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt? Wenn die Person tatsächlich ohne festen Wohnsitz war, wird die Gemeinde am Sterbeort die Sterbeurkunde ausstellen müssen. Hat sie in der Gemeinde A gewohnt ohne sich dort anzumelden, wohl auch.

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Die Gemeinde, in der zwangsabgemeldet wurde, wird keine Dokumente ausstellen.
Sofern man zwangsabgemeldet wird, ist dies eine Ordnungswidrigkeit.

Das müsst Ihr klären, indem Ihr mit dieser Gemeinde in Kontakt tretet.
Es muss nachgewiesen werden, wo die abgemeldete Person sich aufgehalten hat.

Sonst gibt es in der Meldekette eine Lücke, die später z. B. bei der Rente Ärger machen kann.

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Welche Rente? Die Person ist verstorben.

Die Person hat sich in der Gemeinde aufgehalten wo sie auch verstorben ist. Hat sich dort aber eben nie angemeldet. Klar ist das eine Ordnungswidrigkeit. Nur kann die Person dafür nicht mehr belangt werden.

Problem ist jetzt eben die Ausstellung der Sterbeurkunde mit den benannten Problemen.

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Die Lücke in der Meldekette lässt sich in diesem Fall mit Nachweisen (Bescheinigung des Vermieters) auch durch Angehörige klären.

In den meisten Gemeinden ist das auch per Mail möglich.

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