Frage zu Anwaltskosten Scheidung

Meine Versicherung hat leider das Scheidungsverfahren nicht gedeckt, weshalb ich einen anderen Anwalt nehmen musste. Ich habe einen Anwalt genommen, der mir von meinen Eltern empfohlen wurde. Er ist ein Bekannter meiner Eltern. Ich habe natürlich nicht erwartet, dass irgendjemand etwas gratis für mich macht, aber bin davon ausgegangen, da meine Eltern ihn empfohlen haben und er ein Freund von ihnen ist, dass er mir, was das Honorar betrifft, etwas entgegenkommen würde. Wir haben aber im Vorhinen nie über ein Honorar gesprochen.
Gleich zu Beginn des Scheidungsverfahrens (2020) habe ich ihm zwei Honorarnoten überwiesen, einmal € 1752 und einmal € 1440. Mein Exmann hat dann das Scheidungsverfahren verloren und wurde zu Kostenersatz verpflichtet. Mein Anwalt hat mich aber nie darüber informiert, dass mein Exmann gezahlt hat. Daher bin ich davon ausgegangen, dass mein Ex Mann nie etwas gezahlt hat. Es gab ungefähr 2 Verhandlungen zur Ehescheidung und 1 im Obsorgeverfahren. Dann war eigentlich 3 Jahre für den Anwalt keine Arbeit zu erledigen, bis auf vielleicht einen Schriftsatz, da mein Exmann dermaßen viele unnötige und mutwillige Anträge bei Gericht machte (Berufung, Nichtigkeitsverfahren, Wiederaufnahme verfahren, etc.) um das Scheidungsverfahren zu verzögern. Es gab somit ein Urteil, aber es war nicht rechtskräftig. Erst 2023 wurde es rechtskräftig.
Nun habe ich vor kurzem nur durch Zufall verfahren (mein Exmann hat meinem Anwalt ein email geschickt, wo er mich in cc gesetzt hat), dass er die Verfahrenskosten von rund 5177€ zurückhaben möchte. Mein Anwalt hat mich nie informiert, dass mein Exmann überhaupt bezahlt hat.

Wäre es nicht angebracht gewesen, dass mein Anwalt mich darüber informiert hätte? Außerdem bin ich davon ausgegangen, dass ich das Geld dann zurückbekomme, da ich den Anwalt und die Verfahrenskosten ja im Vorhinein gezahlt habe. Ist das ein normales Verhalten eines Anwaltes, dass er mich nicht darüber informiert, und das Geld einfach einbehält?
Nun, nach langer Zeit, ist das Scheidungsverfahren rechtskräftig geworden. Der Anwalt hat nun den Antrag auf Aufteilung eingebracht (es gibt gemeinsamen Grundbesitz mit meinem Ex-Mann - 2 Liegenschaften), und verlangt nun eine Akontozahlung von mir von 5.158 € für das Aufteilungsverfahren. Obwohl ich ja schon einmal € 1750, einmal 1440 € gezahlt habe, und er außerdem das Geld von meinem Exmann hat (rund € 5177).
Ist es normal in so einem Fall, dass der Anwalt rund 14.000€ von mir im Vorhinein will? Vor allem da ich das Scheidungsverfahren ja schon gewonnen habe?
Ich bin etwas misstrauisch geworden und überlege den Anwalt zu wechseln.

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Geh schnellstmöglich einer Schuldnerberatung. Leiste keine Zahlungen, teile dem Anwalt ggf. mit, dass du seine Ansprüche prüfen läßt. In Ordnung finde ich das so nicht. Ein neuer Anwalte wird der anderen Krähe vermutlich kein Auge aushacken.

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Warum Schuldnerberatung? Wäre doch am Thema vorbei.
Es geht hier "nur" darum, ob der Anwalt falsch / zu viel abrechnet. Und nicht um irgendwelche Schulden und zig Gläubiger.

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Lass dir die Rechnung erklären und die Berechnungsgrundlage zeigen. Da gibt es feste Regeln auf Basis des Streitwertes.

Was du jetzt nicht verstehst wirst du heim nächsten Anwalt auch nicht verstehen und dann zusätzlich den zweiten Anwalt zahlen.