Strafbefehl ~ bin am verzweifeln! Wer weiß Rat?

Hallo an alle,

vielleicht könnt ihr mich ein wenig aufbauen oder vielleicht weiß der ein oder andere einen Rat.

Gestern kam ein Strafbefehl für meinen Mann per Post. Er ist beruflich LKW-Fahrer und hat lt. der Anklage einen Zaun (der um einen Parkplatz ist) und eine Laterne beschädigt. Schaden etwa 1000€.

Das ganze war am 06.06.07 und Männe meinte er hat davon nichts gemerkt (ist bei einem 40-tonner wohl nicht so einfach) sonst wäre er natürlich stehen geblieben.

Er erzählte mir auch, dass kurze Zeit nachdem das passiert sein sollte ein Polizist bei ihm angerufen hat und er erst mal nicht wusste um was es überhaupt geht. Der Polizist hat Männes Aussage so aufgenommen (er hat nichts von bemerkt, dass er da irgendwo hängen geblieben wäre) und meinte dann ok, er glaubt ihm das, es wird wohl ein Bußgeld wegen der Fahrlässigkeit kommen aber das wars dann. Es kam nichts weiter, weder ein Anruf oder etwas schriftliches zur Anhörung oder ähnliches.

Tja gestern wurden wir dann eines besseren belehrt .

Anklage Punkt 1) Fahrlässigkeit 35€ Bußgeld

Anklage Punkt 2) Entfernen vom "Unfall"ort 25 Tagesätze zu je 40€, d.h. 1000€ (Gehalt wurde geschätzt und daher diese Tagessätze)

+ 4 Wochen Fahrverbot (er muss in 2 Wochen seinen Schein abgeben)

Das ganze basiert auf einer Aussage von einer Frau, die das von einem Biegrgarten aus beobachtet haben will.

So wir haben seit 01.08. eine neue Rechtschutzversicherung, die natürlich nicht einspringt, da sich das ganze ja schon vor Versicherungsbeginn abgespielt hat. Mit der alten Versicherug die wir am 06.06. noch hatten sind wir momentan am klären, hoffe die stellen sich nicht quer. Und dann erst mal ab zum Anwalt #schmoll

Mir hat es gestern erst mal den Boden unter den Füßen weggezogen.

Woher die 1000€ nehmen, was passiert wenn er 4 Wochen den Schein abgeben muss?

Mir gehen so viele Gedanken im Kopf rum, mich macht das wahnsinnig #heul

LG
Tanja

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Bevor man einen Haftbefehl bekommt muss schon viel passieren.. Habt ihr evtl. den Bußgeldbescheid, die Mahnungen etc. nicht beachtet??

Ruf dort an und versuche es in Ruhe zu klären. Biete eine Ratenzahlung an.

Nicht direkt zum Anwalt rennen, erstmal so versuchen.

LG Lena

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Ups.. Nicht Haftbefehl #hicks

Wie gesagt, versuch eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

LG Lena

3

Hallo,

du weißt ja nicht mal, was ein Strafbefehl überhaupt ist. Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man bei so wichtigen Fragen nicht antworten.

lg

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5

Hallo,

bleib bloß ruhig, noch ist es nicht endgültig. Ihr müsst unbedingt zum Anwalt und euch beraten lassen. Fragt vorher nach den Kosten, dann gibt es keine Überraschungen.

Wenn dein Mann den Unfall nicht bemerkt hat, dann muß er gegen den Strafbefehl unbedingt Einspruch einlegen. Der Anwalt kann dann Akteneinsicht nehmen und eine schöne Begründung schreiben. Er wird euch das ganze Vorgehen und eure Möglichkeiten in Ruhe erklären. Es gibt auch die Möglichkeit, statt Fahrverbot eine höhere Geldstrafe zu bekommen, oder den Führerschein erst zu einem bestimmten Zeitpunkt (eure Ferien) abzugeben, wenn es denn tatsächlich sein muss. Ihr braucht unbedingt professionelle Hilfe!

Und kümmert euch schnell, die Fristen sind meiner Meinung nach sehr kurz.

Aber wie gesagt, keine Panik. Mein ehemaliger Nachbar stand mit seinem Auto an einer Kreuzung und ist von einem LKW massiv getroffen und eine ganze Ecke weggeschleudert worden. Dem Faherer hat ein Gutachter bescheinigt, dass er den Unfall im LKW nicht bemerken konnte und der zum Punkt Unfallflucht raus.

lg

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Hallo,

deine Antwort lässt mich ja schon ein wenig Land sehen :-).

Ja die Fristen sind kurz, innerhalb von 2 Wochen muss der Widerspruch auf dem Tisch liegen.

Hab auch gesagt, notfalls gehen wir da ohne Rechtschutzversicherung durch, denn es hängt doch eine Menge dran. Das wichtigste natürlich der Job!

Danke für deine Einschätzungen und deinen Rat.

LG
Tanja

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Hallo Tanja

kann Dir bei dem Problem zwar leider nicht helfen aber einmal #liebdrueck
Kopf hoch wird wieder werden

Lg Anja

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Danke #liebdrueck

LG
Tanja

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Hallo,
wie meine Vorschreiberin schnellstens zum Anwalt, und Einspruch einlegen, passieren kann da nichts ( wird auf jeden Fall nicht schlimmer).Den Einspruch kannst du auch selber machen um die Fristen zu wahren. Die Fristen sind immer so kurz. Mein Freund war LKW-Fahrer und hatte einige Sachen wegen Abstand und geplatzen Reifen etc. Ausserdem wie ich weiss wird nur ein vergehen bestraft d.h. das schwer wiegende . Alles andere fragst du am besten einen Anwalt der darauf spezializiert ist. Ich wünsche euch viel Glück in eurer Sache, mein Freund hat auch noch ein paar Punkte in der Schwebe.
Gruss Julia

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Hallo Julia,

danke für deine Einschätzungen! Wünsche euch auch das sich alles zum Guten wendet bei euch.

LG
Tanja

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Jetzt ist wichtig, kühlen Kopf zu bewahren.

Sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, auch wenn das Geld kostet. Sonst drohen im nämlich auch berufliche Nachteile.

Soweit ich informiert bin, hat der Beamte es am Telefon versäumt, Deinen Mann darüber aufzuklären, dass er als Beschuldigter vernommen wird. Dann kann der Anwalt beantragen, dass die Aussage nicht verwertet wird.

Ich würde keinesfalls hier klein beigeben weil: Fahrerflucht bedeutet Vorsatz und bei Vorsatz zahlt Eure Versicherung den Schaden nicht!

Ich weiß das deshalb weil ich auch so ein Ding an der Backe hatte und mein Anwalt den Staatsanwalt dazu bekommen hat, kein Verfahren zu eröffnen, da ich keine Berührung hatte und somit auch nicht wußte, dass hinter mir ein Unfall passiert war.

Ich hatte 150 Euro SB bei der Rechtschutzversicherung. Die kompletten Anwaltskosten beliefen sich auf ca. 700 Euro.

Gruß

Manavgat

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Hallo Manavgat,

meine Hoffnung ist, dass anerkannt wird, dass er nicht mitbekommen hat, den Zaun + Laterne gestreift zu haben und wir sozusagen raus sind aus der Sache.

Hab schon Angst wegen den ganzen Kosten :-( und eben auch was es mit sich zieht. Letzteres wäre noch viel schlimmer.

Nachdem mein Mann den Anruf von der Polizei bekommen hat, ging er mit seinem Disponenten auch um den LKW und da war kein Kratzer, keine Delle, nichts!

Bin schon am Suchen nach einem geeigneten Anwalt.

LG
Tanja

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Hallo Tanja,

Wenn ich mich nicht täusche ist es so, dass in den meisten Fällen eine Rechtschutzversicherung Strafsachen nicht abdeckt. Es gibt da wohl Ausnahmen, die dann Vorsatz und Fahrlässigkeit abwägen... Aber dennoch wünsch ich dir Glück, dass deine Versicherung da aus Kulanz oder sonstwas einspringt.

Auf jeden Fall dagegen angehen und dann mal sehen!!!

LG,
Tanja

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Hallo,

mit der Rechtsschutz wird es bei Vorsatzstraftaten nichts werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt sollte man Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und Akteneinsicht über einen Anwalt einholen. Um Kosten zu sparen kann der Anwalt ja zunächst ausschließlich mit der Akteneinsicht beauftragt werden (Kosten hierfür im Vorfeld abklären). Die Kosten einer eventuellen Beratung nach Akteneinsicht kann man dann ja separat abklären.

Ohne Akteneinsicht haben sie aber nicht den Kenntnisstand der StA/Amtsanwaltschaft.

Sollte Ihr Mann den Unfall tatsächlich nicht bemerkt haben sollte dies durch ein Sachverständigengutachten auch nachweisbar sein.
Generell wird diese Behauptung bei Unfallflucht halt inflationär verwendet. Da es sich aber um einen Lkw handelte spricht natürlich mehr für ein Nichtbemerken als bei einem Pkw.


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Hallo,

ich weiß zwar momentan noch nicht, wie wir uns den Anwalt leisten können, aber es steht eine Menge auf dem Spiel, so dass wir jetzt ohne Rückendeckung der RS-Versicherung vorgehen werden.

Danke für deine Ratschläge!

LG
Tanja

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Hallo,
ich hab zwar jetzt nicht alle Antworten hier durchforstet, aber ch hab mal kurz nachgeschaut - deinem Mann steht in diesm Fall leider auch kein Pflichtverteidiger zu :(.

Wichtig ist jetzt erstmal, dass ihr - egal ob mit oder ohne Anwalt - erstmal Einspruch einlegt (binnen 2 Wochen seitdem ihr den Strafbefehl bekommen) habt. Ist der Einspruch zulässig wird nämlich ein Termin zur Hauptverhandlung angesetzt.
Ob dein Mann wirklich falsch belehrt wurde, kann ich so leicht nicht sagen - wenn ja, dann wird das natürlich so nicht verwendet, aber das heißt nicht, dass es nicht noch andere Zeugen gibt (wahrscheinlich hat ihm ja jeder gesehen und angezeigt).
Bitte beachtet eben nur die kurze Einspruchsfrist!

Viel Glück - kitty

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Kurz was zum Führerscheinentzug:

Mein Papa ist Busfahrer und wurde vor langer (2-3 Jahre?) Zeit geblitzt....Führerscheinentzug stand eigentlich an.

Da dies in einem Busunternehmen wo er 1. nicht flexibel Urlaub nehmen kann und 2. täglich Linie und Überland fährt nicht gut gelaufen wäre, ist klar.

Er ist zum Anwalt, vor Gericht wurde dann entschieden das der Führerscheinentzug seine Existenz nicht berühren dürfte.

Somit hat er einen "Sonderfahrschein" für die zeit des Führerscheinentzuges bekommen.

Nur den normalen PKW durfte er nicht mehr fahren.

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Hallo Thea,

ja davon habe ich auch schon gehört. Allerdings stellt sich dann immer noch die Frage wie er ohne PKW mitten in der Nacht um 2 oder 3 Uhr in die Arbeit kommen soll ;-)

LG
Tanja

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Bus, bahn....also für diese Sondergenehmigung würd ich auch 2 Stunden Fahrweg in Kauf nehmen und frühes aufstehen....

Ansonsten bleibt nur der Schritt über den AG, wenn er denn verständnissvoll ist.

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