ein paar Fragen zum Tarifvertrag - wer kann übersetzen? lang

Hallo

so, jetzt hab ich endlich wieder angefangen zu arbeiten. Ganz schön stressig mit meinen Kiddies. Manchmal hab ich Angst, das ich es nicht schaffe, aber dies nun erstmal beiseite.

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Habe mir heute in der Apotheke (Bin PKA) den aktuellen Tarifvertrag kopiert.
Ein paar Sachen zu mir:
Ich bin 1998 in Mutterschutz gegangen, habe die 3 Jahre Ausbildung. Habe zwar immer wieder zwischen den Kindern gearbeitet, aber nie mehr in einer Apo. Erst jetzt eben wieder. Habe jetzt am 15.11. angefangen.

Ich hab versucht, nach Themen zu ordnen.
Ich brauche hier dringend Hilfe !! Danke !

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Thema Berufsjahre:

Mein neuer Chef meinte, ich wäre somit im 1. Berufsjahr.

EIn andrer Apotheker, bei dem ich hätte anfangen können (war aber wieder nur auf 400 EUR Basis....), sagte mir,das ich mit meinen 3 Kindern schon im 3. Berufsjahr wäre ... #kratz
Im Tarifvertrag steht dazu folgendes:

"§ 14, Berufsjahre:
bei pharmazeut. MItarbeitern zählen als Berufsjahre die nachweislich im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages in Apotheken, etc .... , verbrachten Zeiten. Als Berufsjahre gelten auch ... unter andrem für Zeiten einer Elternzeit nach §§ 15,16 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG), jedoch nicht mehr als 12 Monate je Kind und insgesamt nicht mehr als 24 Monate.
Die Berechnung der BJ beginnt nach bestandener Abschlußprüfung. Es zählen nur Tätigkeiten im pharmazeutischen Betrieb."

Meine Abschlußprüfung war im Juni/Juli 1998.
In welchem Berufsjahr bin ich denn jetzt ???? #kratz#kratz

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dann die Berechnung des Jahresurlaubes:

Im TV steht:
"§ 11 Erholungsurlaub
.... bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres 31 Tage
ab 30. Lebensjahr 34 Werktage."

So, bei mir ist es so, das ich am 15.12. dieses Jahr 29 Jahre alt werde, es gelten dann "noch" die 31 Tage ???? Und die sind ja für 40 Stunden-Woche geregelt, wie rechne ich dann auf 25 Stunden?? #kratz

31 geteilt 40 Std mal 25 ?? WÄren dann nach meiner Rechnung 19,38 Tage - kann das sein ??

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Bekomme ich als Teilzeitkraft mit 25 Stunden auch Weihnachtsgeld?

Steht nämlich im Tarifvertrag festgehalten drin, das es ein 13. Gehalt im Jahr gibt, was zu 100% einem Bruttogehalt entsprechen muß, natürlich nur anteilig nach Betriebszugehörigkeit (klar, da kommt bei mir ned viel raus, dieses Jahr) und der Chef kanns auch auf zweimal aufteilen.

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Unter §17 Gehaltsfestsetzung steht noch was sehr verfängliches:

"die Vorstände der Tarifparteien können Grundsätze für eine zeitlich befristete untertarifliche Bezahlung ´von Mitarbeitern zur Erleichterung ihrer Wiedereingliederung in das Berufsleben vereinbaren -- hääääääääääää??
weiter heißts:
Hat ein MA seine Berufstätigkeit um mehr als 4 bis 7 Jahre unterbrochen, so kann sein Gehalt für die Dauer von höchstens 6 Monaten um bis zu 10 % unter dem geltenden Tarifsatz vereinbart werden. Bei einer Unterbrechung von 7- 10 Jahren (was auf mich zutrifft!) so kann das Tarifgehalt bis zu 15% auf 6 Monate und nochmal weitere 6 Monate auf 7,5% unterschritten werden"....

was soll das denn ?? Das hält die LEute doch eher ab, wieder in ihren alten Beruf zu arbeiten. Ich war seit 1998 nicht mehr in einer Apo tätig. Das wär ja der Hammer, zumal das Tarifliche Gehalt im 1. und 2. Berufsjahr brutto bei Vollzeit 1497.- € (bei 3.-6. Berufsjahr 1559.-€) ausmacht. nach meiner Rechnung käme ich auf brutto ca 1000 EUR - aber wenn ich da auch noch auf 15 % verzichten müsste, ja dann käm ich mit nem 400 EUR Job ja noch besser weg, allein die ganzen Steuerabzüge bei der V Lohnsteuerklasse #kratz#schmoll Hab langsam Angst, die falsche Entscheidung getroffen zu haben #schmoll#schwitz

Kann mir da jemand helfen ??

ameise + rudel

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achja, hatte ich vergessen:

Ich arbeite grundsätzlich nur von 8-13 Uhr, es könnt sein, das Montags dann bis 15.30 wäre, aber nur um Überstunden für die Ferien aufzubauen.

Samstags ist bis jetzt erstmal nicht geplant, das ich arbeite.
Wie muß ich den Urlaub dann nehmen? Immer nen halben Tag für einen Urlaubstag?? Ich arbeite ja nachmittags nie.

ameise :)

2

Hallo Ameise,

ich versuche mal das Dickicht zu lichten.

1. Die Berufsjahre

Du hättest pro Kind 12 Monate bzw. max. 24 Monae als Berufsjahre angerechnet bekommen, falls Du während der ganzen Zeit grundsätzlich in einem Beschädftigungsverhältnis im pharmazeutischen Bereich gestanden hättest. Sprich Du hättest einen unbefristeten Vertrag als PKA in einer Apotheke haben müssen und wärst aber nach der Ausbildung in Elternzeit gewesen.

2. Die Urlaubstage

Bei den Urlaubstagen musst DU nochmalin den TV gucken und nachsehen, wieviele Arbeitstage die Standardarbeitswoche hat. Ich vermute mal sechs. Da Du nur 5 Tage die Woche arbeiten wirst stehen Dir entsprechend weniger Tage zu. Ansonsten musst auch Du einfach pro Urlaubstag einen Tag rechnen. Sprich Du hast insgesamt keine 34, sondern "nur" 28 Urlaubstage, willst 2 Wochen Urlaub machen und verbrauchst dabei 10 Tage.

3. Weihnachsgeld

Ja.

4. Gehaltshöhe

Die Absenkung bei Wiedereingliederung müsste in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Tut sie das nicht, kann Dein Chef auch nicht einfach absenken.

Diese Regelung soll übrigends nicht die AN ermutigen, sondern den AG. Für den ist ein AN, der länger nicht in seinem Beruf tätig war, zumeist zu Beginn "nicht so lukrativ".

5. Gehaltshöhe II

Bei 25 Stunden solltest Du Brutto 935,63 € bekommen. Macht Netto etwa 565,00 €.

6. Richtige Entscheidung oder nicht!?

Das kannst letztlich nur Du wissen. Für mich bedeutet zu arbeiten immer weit mehr als Geld zu verdienen.

LG,
die Landmaus




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Hallo

erstmal danke für die ausführliche Antwort.

Das mit den Berufsjahren hab ich so aufgefasst (mir wurde es auch mehrfach so gesagt), das ich auch ohne Vertrag im 3. Berufsjahr bin. Ich kann garkeine Anstellung mehr haben, weil 2 Jahre nachdem ich wegen meinem Kind in Elternzeit gegangen bin, meine Apotheke geschlossen wurde.
Hätte ich nur 1 Kind, wäre ich nach dessen Elternzeit eh ohne Job dagestanden.

Explizit steht drin:

Als Berufsjahre zählen auch der im räumlichen Geltungsbereich dieses TV abgeleistete Grund- und Wehrdienst. Das Gleiche gilt für Zeiten einer Eltenzeit nach .... siehe oben.

Ich hab das so gelesen, wie dder andre Apotheker auch, pro Kind 12 Monate, aber nie mehr als 24 Mo. Also 2. Berufsjahr .... #kratz#kratz vielleicht sogar 3. weil ja der Monat des Abschlußes zählt, und das war Juli 1998, jetzt haben wir November. Ich weiß nicht, das zählt ja auch irgendwie mit rein.

#kratz#kratz bin total überfragt ...

(ab dem 3. BJ würds halt a bissl mehr Kohle geben ;-))

ameise :)

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"Als Berufsjahre zählen auch der im räumlichen Geltungsbereich dieses TV abgeleistete Grund- und Wehrdienst. Das Gleiche gilt für Zeiten einer Eltenzeit nach .... siehe oben. "

NEIN. Ohne Arbeitsvertrag gilt auch der TV nicht für Dich. Es hätten nur Jahre gezählt, in denen Du (wenn auch in Elternzeit) einen Arbeitsvertrag im Pharma-Bereich hattest. Das trifft für Dich leider nicht zu.

"Ich hab das so gelesen, wie dder andre Apotheker auch, pro Kind 12 Monate, aber nie mehr als 24 Mo. Also 2. Berufsjahr .... vielleicht sogar 3. weil ja der Monat des Abschlußes zählt, und das war Juli 1998, jetzt haben wir November. Ich weiß nicht, das zählt ja auch irgendwie mit rein. "

Nein, nur mit einem bestehenden (wenn auch ruhenden AV) wird das so gerechnet.

LG,

MM