BV bei befristetem AV.....

Hallo ihr Lieben,

weiß jemand, wann der FA ein Beschäftigungsverbot ausspricht und wo der Unterschied zur normalen Krankschreibung ist?
Ich bin jetzt im 4.Monat und hatte bis jetzt zwar keinerlei Probleme während der SS, aber es gibt da einige Risikofaktoren (hoher Blutdruck u.a.), die dies möglich machen würden.....
Jetzt ergibt sich folgendes Problem#schwitz
Ich habe jetzt nach über 3 Jahren als Leiharbeiterin in der gleichen Firma einen befristeten AV angeboten bekommen, den ich natürlich gerne annehmen würde (AG ist über SS informiert), außerdem würde ich auch mehr verdienen und sie würden den AV auch nach Elternzeit wieder einsetzen lassen. Klingt ja soweit super.
Jetzt hat mir aber eine Freundin, die auch schwanger ist und sich ein wenig schlau gemacht hat, erzählt, das bei einem befristetem AV der AG bei einem BV nicht zahlen muss....:-(
Stimmt das? Vielleicht hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen?
Wäre für jede Antwort sehr dankbar :-D
bis dahin liebe Grüße


Jackie + #ei (14.Woche)

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Hallo

Also bei einer Krankschreibung bekomt man nach 6 Wochen wegen der gleichen Erkrankung nur 60% des Nettogehaltes. Bi einem BV bekommt man sein volles Gehalt weiter vom Ag, der holt es sich von der KK wieder. Der Ag hat also keine Nachteile dadurch.

Bis wann geht den dein Vertrag? Nur bis zum Ende des Vertrages muss der Ag dann auch zahlen.


Bianca

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Hallo Bianca,

der Vertrag würde ab 01.12.07 bis zum 30.11.08 laufen.
Ich hab noch nicht unterschrieben...
es hat sicherlich beides Vor-und Nachteile.

Hallo Andreas,

danke für die Info. Das wusste ich nocht nicht.#schock
Aber falls dieser Fall eintreten sollte und ich danach arbeitslos werde, wollte ich sowieso eine Weiterbildung zum Techniker machen.....

Vielen lieben Dank für eure Antwort!!!!#freu

LG Jackie + #ei(15.Woche)

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Zu dem Thema BV kann ich Dir nichts sagen - bin ja nicht weiblich - aber zu dem Thema Übernahme in einen befristeten Arbeitsvertrag:

Die AA hat das Recht Dir bei Eintritt einer Arbeitslosigkeit durch Beendigung eines befristeten AV's das ALG I zu streichen, bzw Dir eine Sperrzeit zu geben, da Du einen unbefristeten AV (bei der Leiharbeitsfirma) aufgegeben hast !

Die Sperrfrist beträgt bis zu 12 Wochen.

Die Sperrfrist kann auch noch nach einem Jahr eintreten.

Nicht, das Du glaubst, das hätte ich mir aus den Fingern gesogen; es ist leider eine persönliche Erfahrung, und an dieser rechtlichen Möglichkeit hat sich nichts geändert.

LG Andreas