Krankes Kind über Vater privat versichert. Zahlt Vers. Kranktage für..

...die Mutter?

Hallo zusammen,

meine Kinder sind über meinen Mann privat krankenversichert. Jetzt hat man ja einen gesetzlichen Anspruch auf 10(?) Kranktage, an denen man zu Hause bleiben kann, wenn das Kind krank ist.

Ich selbst bin der Meinung, dass die Versicherung mir den Verdienstausfall nicht bezahlt, wenn ich aufgrund der Krankheit des Kindes zu Hause bleibe. Meine Freundin meint, dass sie das doch täte? #gruebel ....

Bisher hab ich mir immer einen Tag frei genommen, wenn die Kinder krank waren, was aber auf Dauer auch etwas schwierig wird.

Kennt sich jemand aus? Ist von einem von Euch das Kind auch privat über den Vater versichert und hat schon den Verdienstausfall erstattet bekommen?

Grüße

Kerstin

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Hi

also wenn Jonas krank ist, bekomme ich von seinem Arzt einen Krankenschein und den muss ich bei meiner Krankenkasse einreichen...

Jonas ist bei der TKK bei seinem Vater versichert ich bei der BKK

also ich denke schon

ansonsten einfach den ARzt deines Kindes fragen der weiß das

LG Ute

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Es sind 10 Tage - ja.
Der Arzt stellt einen entsprechenden Krankenschein für dich aus. Der Verdienstausfall wird allerdings nicht voll, sondern nur zu 67% gezahlt.

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Huhu Kerstin,

meines Erachtens hat es nichts damit zu tun, über wen das Kind versichert ist. Als Niklas letztens krank war, blieb Rene´ auch einen Tag daheim und die Versicherung(IKK) hat gezahlt. Niklas ist aber bei mir bei der barmer mitversichert.

LG, Tina

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Hey Tina,

Danke für die Info.... tja, dann wäre nur noch zu klären, ob es einen Unterschied macht, ob privat oder gesetzlich versichert... wir können uns ja noch an den Affenaufstand wegen der genehmigten Mutter-Kind-Kur erinnern #augen...

Hoffe, es geht Euch gut - hab gestern versucht, Dich anzurufen, warst aber nicht da :-)

Grüße

Kerstin

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Hallo Kerstin,

bei uns ist die Situatiob auch so,
Sohn ist mit Papa privat versichert,
ich bin bei der TK gesetzlich versichert.
wir haben keine "Betreuungstage" für den Kleinen.
Allerdings kann das bei einem anderen Vertrag auch anders geregelt sein. Zumindest habe ich das so verstanden.
Habe auch eine Frage wegen der MuKi Kur.
Warum gab es da Probleme und ist es denn grundsätzlich überhaupt möglich mit einem privatversicherten Kind eine Mukikur zu machen?

Danke Gruß Astrid

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Bei mir war es auch so, wie du es schreibst.

Meine beiden Kinder sind privat versichert, so wie der Vater. Ich bin gesetzlich.
Wenn ich aufgrund von Krankheit meiner Kinder zu Hause bleiben muss, zahlt das keine private KK.
Es würden nur die gesetztl. zahlen.

D.J. mit girl´s (4.J & 1.J)

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Hallo Kerstin,
ich arbeite bei einer gesetztlichen Krankenkasse und kann Dir daher sagen, dass Dein Kind auch gesetzlich krankenversichert sein muss, damit Du Deinen Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend machen könntest.
Leider wirst Du nichts bekommen von Deiner Krankenkasse. Ob die private das zahlt hängt sicherlich vom Vertrag ab.
LG Nicki