Hallo ihr Lieben!
Kurz zu meiner Situation: Ich bin gelernte Arzthelferin und bin 2005 in Elternzeit gegangen die am Montag endete. Habe vorher Vollzeit gearbeitet und da ich jetzt nur noch halbtags zur Verfügung stehe konnte mein chef mich nicht weiter beschäftigen sodass ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden musste.
Nun bin ich arbeitslos und war heute beim Arbeitsamt. Die Dame dort hat mir einen Bildungsgutschein für eine Fortbildung für die Dauer von vier Monaten sowie für den Erwerb eines Röntgenscheines ausgestellt.
Nun zu meinem Problem: Die Fortbildung kann ich ohne Probleme absolvieren ist in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr, da ist mein Sohn im Kindergarten (bis 14.00 Uhr).
Aber..... Damit ich den Röntgenschein machen kann muss ich zweimal eine Woche (von Montag bis Samstag, im Mai und im Juni) nach Hannover in die MHH fahren. Wir haben kein Auto und ich keinen Führerschein, müsste also mit dem Zug fahren (ca. 1 Std. Fahrzeit von Bahnhof zu Bahnhof) und dann noch zur MHH kommen. Und der "Lehrgang" geht JEDEN TAG bis um 18.45 Uhr. Ich wäre ca. gegen 20.00 zuhause wenn ich glatt durchkomme.... Aber nun ist mein Sohn nur bis um 14.00 Uhr in der KiTa, selbst wenn er bis maximal 16.00 Uhr dabliebe ist mir nicht damit geholfen.
Ich habe hin und her überlegt wie ich das Problem lösen kann aber ich habe für meinen Sohn einfach keine gesichtere Betreuung. Mein Mann arbeitet selbst in Vollzeit und bekommt nur anteilig Urlaub weil sein Vertrag nur bis Juni läuft. Und dieser ist schon verplant für die Osterferien wenn unsere KiTa geschlossen hat.
Die beiden Mütter arbeiten selber und können JETZT noch nicht sagen wie es im Mai und Juni aussschaut. Und Urlaub nimmt sich keine von beiden. Ich hätte also nur noch die Möglichkeit Erik für diese zwei Wochen bei einer Tagesmutter unterzubringen was auch problematisch ist weil Ich wie gesagt frühestens um acht zuhause bin und Erik dann erst gegen neun/halb zehn im Bett liegt!! Das ist viel zu spät wenn er morgens wieder um sechs raus muss damit ich es pünktlich nach Hannover schaffe........
Bin ich VERPFLICHTET diese Maßnahme zu ergreifen wenn ich keine gesichterte Betreuung für mein Kind habe??? Die Dame von der Oscar Kämmer Schule behauptet das jedenfalls, sonst würde mir womöglich mein Arbeitslosengeld gestrichen. Ist das wirklich so? Kann man mich sperren weil ich angeblich nicht kompromissbereit bin????
Ich hoffe dass mir jemand helfen kann, bin wirklich richtig verzweifelt. Bitte, bitte...... Morgen um zwölf habe ich nochmal einen Termin. Bis dahin muss ich Bescheid wissen weil sie mich gleich einschreiben wollen.
Danke schonmal!
Andrea
Hilfe! Arbeitsamt drückt mir Maßnahme auf!
Bist du für Teilzeit arbeitssuchend gemeldet, oder für Vollzeit? Davon hängt es ab.
Als was hast du dich denn arbeitslos gemeldet? VOllzeit oder Teilzeit?
Wenn du dich TZ arbeitslos gemeldet hast (und ergo nur das 1/2 ALG1) bekommst, kannst du auch nur zur einer TZ-Maßnahme "gezwungen" werden.
Solltest du aber Vollzeit angegeben haben, ja dann musst du die Maßnahme annehmen.
Meine ich, aber vielleicht kennen sich andere besser aus mit den aktuellen RIchtlinien 2008.
LG
Christina
Hallo,
daran dürfte soetwas auch nicht hängen.
Ich bin auch Vollzeit gemeldet gewesen, und habe eine Arbeitszeit von 7-17Uhr angegeben.
Also hätten sie mir auch nichts geben können, was bis 20Uhr geht. wie auch, ohne Kinderbetreuung.
Also kann es damit nicht zusammenhängen.
LG Mel
wenn keine betreuung hast,können sie dir sowas nicht anbieten.kommt aber immer auf den sachbearbeiter an,gibt manche mit wenig verständins,hatt ich auch schon.weil ich ne massnahme in ferien hatte,ging nicht.und die haben es verstanden,weil die betreuung zu hatte.normalerweise ist das deren pflicht dir zu helfen,aslo müssen sie auch ein platz finden für den kleinen
neenee, wer algI bezieht, muß auch entsprechend zur verfügung stehen.
nicht "die" müssen ihr ne betreuung besorgen, die muß sie selbst beschaffen...
eben nicht,jedenfalls wenn sie keine hat,helfen die eine sofort zu finden.
An alle: Ich bin für Teilzeit vormittags arbeitslos gemeldet und beziehe ab 01. März 08 dementsprechend das halbe Arbeitslosengeld.
Wie schon geschrieben wurde, es hängt davon ab ob du dich Vollzeit zur Verfügung gestellt hast oder Teilzeit. Wenn du volles ALG I bekommst, so musst du es machen, da du ja Vollzeit angegeben hast, wenn du nur einen Teil ALG I bekommst, weil du Teilzeit angegeben hast, so musst du auch nur Teilzeit.
hat doch gesagt sie steht nur teilzeit zur verfügung
Sie hat gleichzeitig geantwortet, konnte die Nachricht also noch nicht lesen
Ich an deiner Stelle würde es schon machen, zumal Du ja für die 2 Wochen ganztags ja ohnehin eine Betreuung für Dein Kind ( Tagesmutter ) von der ARGE bezahlt bekommst.
Scully
Ich bekomme doch kein Hartz4, sondern normales Arbeitslosengeld. Und das Problem mit der Tagesmutter habe ich schon geschildert, Erik wäre dass erst um halb zehn/zehn im Bett und muss morgens spätestens um sechs raus damit ich ihn frühzeitig zur KiTa bringen kann um pünktlich in Hannover zu sein. Ich finde dass ehrlich gesagt unzumutbar für den Zwerg.
Warum kann dein Mann den Zwerg nicht von der Tagesmutter abholen?
Hallo
Die MHH hat einen eigenen Kindergarten .
Frag doch mal nach ob die eine Möglichkeit haben dein Kind mitzubetreuen.
Die MHH hat auch Wohnmöglichkeiten sogar für Eltern deren Kids da im KH sind.
In Hannover zu bleiben wäre ja dann von der Fahrerei besser.
Gruß Arienne
Und dann? Mein Sohn ist gerade drei geworden und erst vor kurzem hier in den Kindergarten gekommen. Er hat extreme Schwierigkeiten sich einzugewöhnen. Und wenn er es dann einigermaßen geschafft hat und alle kennt bringe ich ihn einfach in einen anderen Kindergarten wo alles ganz anders läuft und soll erwarten dass das ohne Probleme funktioniert und ich in Ruhe lernen kann?? Zu ganz Fremden Leuten? Selbst wenn das nur zweimal eine Woche ist, das geht nicht. Und selbst wenn.... Da wäre er ja dann auch von 08.00 bis 19.00 Uhr in Betreuung. Das ist einfach too much für den kleinen Zwerg. Und Eingewöhnung ist dann sowieso nicht möglich.
Also sorry aber für mich findest du immer wieder neue Ausreden. Ist doch ne super Sache vom Amt!
Du meine Güte 2 kleine Wochen. Da wird dein Kind schon keinen Schaden dran nehmen.
Ansonsten muß dein Mann halt seinen Urlaub nochmals anders legen.
Wieso MUSS er unbedingt Urlaub im Juni haben, wenn der KiGa zu hat??? Du hast doch eigentlich sowieso keinen Job!
Ich versteh dich nicht, sorry.
Schnugge05
Wie wäre es wenn du den Schein woanders machst? Hier bei uns kann man ihn z.B. auch samstags über 10 Wochen machen...
Ich verstehe dich echt nicht... Ich wäre froh wenn mir jemand den Schein zahlen würde, denn knappe 800€ sind kein Pappenstiel...
Hallo Andrea,
wenn eine Tagesmutter problematisch ist, weil es zu spät wird, wie wäre es dann mit einem Babysitter, z.B. eine Studentin, die dein Kind von der Kita abholt, zu Hause betreut und abends ins Bett bringt? Meine Babysitterin mußte auch schonmal einspringen und den Kleinen von der Tagesmutter abholen, weil ich erst um 21 Uhr von einer Schulung zurückgekommen bin. Hat prima geklappt.
Eine günstigere Möglichkeit fällt mir leider auch nicht ein. Ansonsten mußt du die Fortbildung halt absagen, wenn es gar nicht geht.
LG Chrissie
Hallo,
so rein interessehalber. Was hat denn der Babysitter an diesem Tag für die lange Betreuung genommen?
Weil das überlege ich auch schon die ganze Zeit, um im Schichtdienst (bis 23Uhr) arbeiten gehen zu können.
Aber wahrscheinlich würde das auf Dauer meine finanziellen Mittel übersteigen.
Bei ner 2 wöchigen Schulung klingt das aber schonmal gut, nicht tandera?
Hier gibt es eine Aufstellung von Babysittern
http://www.betreut.de/
LG Mel
und bis die Schulung ist, hast du noch Zeit, den Babysitter ab und an einzuladen, oder schonmal zu beschäftigen, damit der Kurze damit zurecht kommt.
Ist zumindest einen Versuch wert, oder?
Hallo Mel,
meine Babysitterin nimmt tagsüber normalerweise 7,50 Euro pro Stunde. Wenn sie den ganzen Tag da ist machen wir eine Pauschale aus, dann sind es umgerechnet ca. 5 Euro pro Stunde (das bekommt auch, wenn sie abends da ist).
Auf Dauer könnte ich mir das auch nicht leisten, aber manchmal bleibt halt keine andere Lösung. Die Großeltern wohnen 200 km entfernt und zum Kindsvater besteht erst seit kurzem wieder Kontakt.
Schichtdienst ist natürlich schwierig mit Kind. Ich drück dir die Daumen, dass du die Betreuung irgendwie geregelt bekommst!
LG Chrissie