Mahnbescheid ohne Rechnung?

Hallo,

kurz zur Vorgeschichte:
An meinem Auto musste eine keine Reparatur durchgeführt werden. Mein damaliger Freund hat eine eigene KFZ-Werkstatt und wollte mein Auto kostenlos reparieren, ich musste nichtmal die Ersatzteile bezahlen. Da ich aber zur Arbeit kommen musste, hat er mir seinen Werkstattwagen gegeben. Er hat natürlich erstmal die Autos vorgezogen, an denen er verdient. So hat es sich ergeben, dass er mein Auto erst nach 5 Tagen repariert hat. Ich habe ihm den Werkstattwagen wieder vollgetankt auf den Hof gestellt und gut war.

Jetzt bekomme ich einen Mahnbescheid über 260 Euro incl. Mahngebühren etc. Aber nicht für die Reparatur, sondern für 5 Tage "Mietwagen". Ich bin fast vom Stuhl gefallen! Das ganze ist 2 Jahre her und es war nie die Rede davon, dass ich die Nutzung des Werkstattwagens zahlen soll. Ich habe natürlich auch nie eine Rechnung bekommen.

Ist ein Mahnbescheid gültig, wenn man nie eine Rechnung erhalten hat?

Danke, Gruß Lena

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Widerspruch gegen Gesamtforderung einlegen und als Begründung dieses eben angeben..Hast Du etwas unterschrieben bzgl des Werkstattwagens damals?

LG sammy

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Ich habe gar nichts unterschrieben, weder für die Reparatur, noch für den Werkstattwagen.

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Es steht hier eine ganz ganz wichtige Frage im Raum:

Ist es eine normale Mahnung von der Werkstatt deines Exfreundes, oder ist es ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Sollte dein Ex dir einen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt haben, dann musst du unbedingt innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch einlegen. Wenn du auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagierst, dann gilt dieser als rechtskräftig. Das heisst, du must deinem Ex dann die Summe bezahlen, egal ob die Forderung gerechtfertigt ist, oder nicht.

Wenn es eine normale Mahnung ist, dann würde ich der Werkstatt freundlich aber bestimmt mitteilen, dass du keine Rechnung bekommen hast, weil du den Werkstattwagen so von deinem Ex zur Verfügung gestellt bekommen hast.
Möchten Sie die Forderung dann immer noch eintreiben würde ich darauf bestehen, dass sie dir einen von dir unterschriebenen Auftrag/Mietvertrag vorlegen. Ich nehme an, das sie das nicht können. Von daher wird die Werkstatt ein Beweisproblem haben.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich die ganze Sache an einen Anwalt abgeben. Soll der sich mit dem Schriftkram rumärgern.

Nur wie gesagt, einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder verschicken. Das Gericht prüft auch nicht vorher nach, ob die Forderung gerechtfertigt ist, sondern schleust das einfach nur durch. Und wenn du halt auf den nicht reagierst, so nach dem Motto "ich hab eh nix zu befürchten, weil die Forderung ja nicht rechtens ist", dann MUSST du bezahlen.

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Ich danke dir für die Info. Nein es ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Ich bin echt auf 180! Habe nichts unterschrieben, das lief alles mündlich.
Na, dann werde ich mal diesen Widerspruch ausfüllen und zur Post bringen. Das muss ich aber dann an das Gericht schicken, richtig? Am Besten als Einschreiben mit Antwortkarte.. Man man man..

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Ja der muß an das Amtsgericht, den der Mahnbescheid ausgestellt hat..Einschreiben wäre wichtig..mit Antwortkarte muß nicht sein..

Wenn du nichts unterschrieben hast, würde ich ersteinmal eine Rechnungskopie von ihm anfordern und dann mal abwarten..solange du nichts!!! unterschrieben hast und es auch bei der reparaturrechnung nicht mit aufgeführt ist, soll er dir ersteinmal nachweisen, daß diese Forderung berechtigt ist..

Wichtig ist die Fristeinhaltung beim Widerspruch, sonst wird es ernst..wie seikon schon ausführlich geschrieben hat.

Viel Glück!

LG sammy

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Ich hätte da jetzt nochmals eine Frage:
Auf dem Widerspruch kreuze ich an "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt." Doch es ist nirgends Platz für eine Begründung. Muss ich nur ankreuzen und unterschreiben?

Danke, Gruß Lena

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Hmm dann häng einen Anhang an das Formblatt..früher konnte man da mal was kurzes reinschreiben..wir hattend as mal für die Firma meines Mannes, aber ist schon 2-3 Jahre her...

LG sammy

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Du musst deinen Widerspruch überhaupt nicht begründen.
Kreuze einfach an das du der Forderung insgesamt widersprichst und gut.
Mit deinem Widerspruch ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet.

Nun bleibt der Gegenseite nur noch die Möglichkeit zu klagen,dort müsste die Gegenseite den Anspruch allerdings begründen und darlegen.
Sollte es soweit kommen,ich meine dass die Gegenseite anschließend Klage einreicht, dann wende dich bitte UNBEDINGT sofort an einen Anwalt.
Ein Gericht entscheidet in einem Zivilverfahren nämlich nach Sachvortrag und da kann die Gegenseite mit ziemlich "hanebüchenden" Sachen "Recht" bekommen wenn man das nicht "zerpflückt" und entsprechend entkräftet.
Als Rechtslaie (obwohl mein Hobby Rechtswissenschafften sind) würde ich mich nie ohne Rechtsbeistand vor Gericht verteidigen.

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Hallo rosali 25,

musst Du natürlich nicht bezahlen. Rechnungen sind unverzüglich zu stellen, spätestens drei Monate nach erbrachter Leistung. Des Weiteren hast Du nichts unterschrieben und einem Mahnbescheid muss immer eine Mahnung vorausgehen.
Also ruf doch mal an und frag od er Deinen Rechtsanwalt persönlich kennenlernen möchte?
Od. erkundige Dich nochmal dirket beim Rechtsanwalt, wie die Rechtslage ist.

Viel Erfolg

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P.S ein Mahnbescheid mussvom gericht per Einschreiben kommen, sonst ist es eh hinfällig

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Es kam in so einem gelben Umschlag mit Datum und Unterschrift.

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