Bescheinigung des Arbeitgebers (Betreff Elterngeldantrag)

Suche grad alle Unterlagen zusammen für den Elterngeldantrang...bei der Checkliste steht: Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuß zum Mutterschaftsgeld .... hat der so ein Formular da oder soll ich so ein Antrag (z.B. http://www.berlin.de/imperia/md/content/bamarzahnhellersdorf/publikationen/jugendamt/elterngeld/4bescheinigung_zum_mutterschaftsgeld.pdf) bei dem Elternzeitantrag mit in den Briefumschlag stecken? Hab nicht so ein guten Kontakt zum AG wegen Mobbing ect.... Langsam seh ich bei dem ganzen Bürokram nimma durch.... Die Elterngeldstelle meinte auch ,daß der AG eine Bestätigung mir schicken muß auf den Elternzeitantrag und den muß ich auch zum Elterngeldantrag dazustecken. Ich hoffe von Euch sieht hier jemand durch und kann mir die Frag beantworten. :-)

Und noch ne 2te kurze Frage ,habt ihr die Elternzeit beim AG erst nach der Geburt beantragt? Weil man weiß ja das geburtsdatum noch nicht genau??!! ODer reicht das nun locker in der Woche nach der Geburt? (ist ja rechtlich ok so) Vielen Dank Euch!! #sonne

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Hallo,

den Zuschuß über das Mutterschaftsgeld brauchst du sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse glaub ich #kratz du bekommst das Elterngeld ja erst NACH dem Mutterschaftsgeld und die wollen halt wissen, wie viel und bis wann gezahlt wird ! Das mit der Elternzeit musste ich glaub ich nicht einreichen aber vielleicht wollen die wissen, wie lange du Elternzeit eingereicht hast weil wenn du vor nem Jahr wieder arbeiten gehst, wird das ja vom Elterngeld abgezogen!

Ich habe meine Elternzeit 1,5 Wochen nach der Geburt eingereicht... meine kleine Hummel kam eh 2 Wochen zu früh und so war das kein Problem !!!

Lieben Gruss

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Hallo,

also bei uns war es so, dass die Perso sich selber den Antrag fürs Elterngeld (also die Verdienstbescheinigung) runtergeladen hat. Darauf wird auch die Höhe des Mutterschaftsgeldes vermerkt. Also ich würde das oder Dein gezeigtes Formular mitschicken. Sicher ist sicher. ;-)

Elternzeit muss erst spät. 1 Woche nach Geburt angemeldet werden, denn beim Antrag solltest ja Geburts- und Enddatum der Elternzeit eintragen.

Lg
Susanne

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Was mach ich, wenn das Kind ne Woche z.B. ne Woche zu spät kommt? Der Antrag auf Elternzeit sollte ja 7 Wochen vor Ende MuSchu beim Arbeitgeber sein. Ist das dann ein sog. Härtefall?

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Hallo

Dein 8 wöchiger Mutterschutz nach Geburt fängt ja erst mit dem Tag der Geburt an. Also hast du ab da 1 Woche Zeit, den antrag abzugeben.

Bianca