Vor Elternzeit arbeitslos. Wie gehts danach weiter?

Hallo,

ich bin vor dem Mutterschutz auf Grund einer abgeschlossenen Ausbildung drei Wochen arbeitslos gewesen. Ich habe nun zwei Jahre Elterngeld beantragt. Habe auch noch über ein Jahr.

Ich frage mich jetzt trotzdem wie es danach weiter geht.

Kann ich trotzdem drei Jahre Elternzeit haben?

Oder muss ich mich nach dem 2. Jahr gleich wieder arbeitslos melden?

Mir gehts gar nicht um Geld. Muss das aber wissen wegen dem Kindergarten, KITA-Gutschein etc..

Danke schonmal für euere Antworten.

Liebe Grüße
Jeannine

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Hallo,

bei wem hast Du denn die zwei Jahre Elternzeit angegeben, wenn Du in keinem Arbeitsverhältnis stehst?

Grundsätzlich kannst Du natürlich drei Jahre Elternzeit nehmen (und auch den Rest Deines Lebens, wenn Ihr Euch das finanziell leisten könnt), Anspruch auf Alg I (das normale Arbeitslosengeld) hast Du aber nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Ist das Kind nur halbe Tage betreut, dann steht Dir dementsprechend weniger Arbeitslosengeld zu.
Du meldest Dich also ab dem Zeitpunkt, ab dem das Kind betreut ist arbeitsSUCHEND.

Wenn Ihr mit nur einem Gehalt unter dem Bedarf liegt, kommt in der Elternzeit noch ergänzendes Alg II oder Wohngeld in Betracht.

Gruß,
Julia

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Und da haben wir meiner Info nach in Hamburg das Problem, dass ich ja nur einen KITA-Gutschein bekomme, wenn ich als Arbeitslos gelte oder ein Arbeitsverhältnis nachweisen kann. Ausserdem bekomme ich ja nur einen Krippenplatz wenn ich Hartz 4 bekomme und das würde ich so oder so nicht oder ein Arbeitsverhältnis nachweisen kann.
Mmmh.

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Hallo,

wie das in Hamburg geregelt ist, weiß ich leider nicht.

Gruß,
Julia