wieder schwanger

Hallo alle zusammen,

bin ganz neu hier und hab direkt einige Fragen. Ich hoffe sehr, dass es den ein oder anderen gibt, der mir helfen kann.
Es geht um Folgendes:

Ich bin zur Zeit in der Elternzeit, die zum 15.03.2009 endet.
Heute habe ich erfahren, dass ich in der 6. Woche schwanger bin und somit ausgerechnet zum 25.03.2009.

Ich habe Elterngeld 1 Jahr erhalten ( bis Januar 2008 ).
Wie geht es denn jetzt finanziell für uns weiter ? Ich weiss, dass ich von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld bekomme, mein Arbeitgeber ist aber wohl nicht dazu verpflichtet, richtig ??? Und was ist mit dem Elterngeld ?? Da ich ja das letzte Jahr nicht gearbeitet habe,steht mir doch nichts zu, oder ??? Und was ist mit diesen € 300,- Versorgungsgeld ????
Meine Tochter kommt jetzt in die Kita und eigentlich wollte ich auf Teilzeit arbeiten, da wir im Moment nur vom Gehalt meines Mannes leben, der gerade promoviert.
Kann ich denn trotzdem arbeiten gehen, auch wenn ich schwanger bin ??? Darf ich auf € 400,- Basis arbeiten ???

Entschuldigt bitte die ganze Fragerei, aber wir freuen uns riesig auf unseren Nachwuchs, trotzdem haben wir auch finanzielle Sorgen.

Danke Danke Danke

Eure Silvia

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Hallo,

Du könntest jetzt bei Deinem alten AG Teilzeit arbeiten...hast Du ja in der Schwangerschaft davor wohl auch getan. Du darfst nur während des Mutterschutzes nach der Geburt 8 Wochen nicht arbeiten. Während der Elternzeit darf man soweit ich weiß 20 oder 30 Stunden (bin mir nicht ganz sicher) arbeiten gehen.

Zu der Sache mit dem Elterngeld kann ich leider nix sagen, aber ich habe mal was von einem Geschwisterbonus gehört. Schau doch mal auf der Website des Bundesministerium für Familie...

LG

kleiner #hasi

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Also, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst, dann bekommst du zum Mutterschutz von der Krankenkasse diese 13 Euro pro Tag, das stimmt. Dein Arbeitgeber muss dir glaube ich den Zuschuss nicht bezahlen, da du ja schon wieder im Mutterschutz bist, wenn deine alte Elternzeit endet, da bin ich mir aber nicht sicher, wie das rechtlich aussieht.

Elterngeld berechnet sich ganz normal nach den 12 Monaten vor dem Mutterschutz für das 2. Kind.
Wenn du also in diesen 12 Monaten gar kein Einkommen hattest, und auch kein Elterngeld für das erste Kind in dieser Zeit bezogen hast, dann bekommst du den Sockelbetrag vom Elterngeld. Den bekommt jeder. Dazu kriegst du dann noch den Geschwisterbonus von 75 Euro, wenn euer erstes Kind noch keine 3 Jahre alt ist.

Natürlich darfst du in der Schwangerschaft arbeiten gehen. Auch auf 400 Euro Basis. Allerdings musst du deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, wenn du wo anders arbeiten möchtest, da du ja noch bei ihm angestellt bist.
Wenn du noch arbeitest, dann erhöht sich ggf. sogar noch dein Elterngeldanspruch, da ja das Einkommen aus dem 400 Euro Job dann auch mit berücksichtigt werden würde.

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Ergänzung:

Sockelbetrag beim Elterngeld sind diese 300 Euro.

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Hallo,

ganz lieben Dank für Deine Info. Das hat mir sehr geholfen.:-)#huepf