ACHTUNG: Elterngeld/Partnermonate/Elternzeit - Link

Hallo zusammen,

mich hat fast der Schlag getroffen #schock als die Personalberaterin meines Mannes mich informierte, dass er nicht den vollen Anspruch auf 2 Monate Elterngeld hat, wenn er die Elternzeit nicht parallel zu den Lebensmonaten nimmt. #schwitz

Wir hatten ursprünglich wie folgt beim ET 27.12.08 geplant:
Ich bleibe nach den 8 Wochen Mutterschutz zuhause in Elternzeit und beziehe danach die restlichen 10 Monate EG. Mein Mann wollte allerdings erst vom 02.01.09-02.03.09 Elternzeit nehmen (da er Ende Dez. eh Urlaub hat) und die 2 Partnermonate Elterngeld bezahlt bekommen.

Lt. der Personalberaterin hätte mein Mann aber nur Anspruch auf EINEN Elterngeldmonat :-[ , da Elterngeld nur auf volle Lebensmonate gezahlt wird (und ein VOLLER Lebensmonat wäre eben nur der 2. Lebensmonat - siehe folgende Lebensmonatsrechnung).

z. B. ET: 27.12.08:
1. Lebensmonat: 27.12.08 - 26.01.09
2. Lebensmonat: 27.01.09 - 26.02.09
3. Lebensmonat: 27.02.09 - 26.03.09
usw...

#pro Also: besser ab dem Tag der Geburt gerechnet die 2 Partnermonate nehmen, z. B. ET: 27.12.08:
1. Lebensmonat: 27.12.08 - 26.01.09
2. Lebensmonat: 27.01.09 - 26.02.09
usw... (welche der Lebensmonate ist letztendlich nicht entscheidend für die 2 Partnermonate)

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Nach langer Suche habe ich auch einen interessanten Link zum o. g. Thema gefunden, der die Aussage der Personalberaterin bestärkt:

http://web01251.portia.avilos.net/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/elterngeld/partnermonate-und-elternzeit.html

Desweiteren konnte ich auch hier viele Infos herauslesen:

http://www.elterngeld.net/

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen-lotse,did=76746.html

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Hoffentlich helfen euch die Links auch etwas weiter in diesem "Endlos-Dschungel".

LG

Heidi

1

Hallo,
das ist wirklich alles ziemlich undurchsichtig. Danke für den Hinweis.
Vielleicht kann mir jemand eine Frage beantworten, die sich daraus ergibt:

Mein Partner möchte die ersten 2 Lebensmonate des Kindes zu Hause sein und für diesen Zeitraum Elterngeld beziehen.

Die Elternzeit muss spätestens 6 Wochen vor Beginn angemeldet werden...aber wir kennen ja den Geburtstermin noch gar nicht!?!?

Um keinen finanziellen Verlust zu haben, können die Partnermonate erst ab Geburt geplant werden, oder wie?

3

Hallo,

man muss den Antrag spätestens 7 Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit stellen, d. h. wenn das Kind früher käme, dann bringt es ja auch nix, ET - 7 Wochen oder so...

Deshalb haben wir bereits JETZT den Antrag auf Elternzeit beim AG gestellt:
Ich beantrage Elternzeit für die ersten 2 Lebensmonate ab dem Tag der Geburt, voraussichtlicher Entbindungstermin: 27.12.2008

Kommt aber bestimmt auch auf den AG an, ob er da mitmacht...

Apropos finanzieller Verlust. Das Elterngeld kommt ja erst nach einer gewissen Bearbeitungszeit. Unser Personalbereich meinte, dass wir das nur so machen sollten, wenn wir die 1-2 Monate kurzzeitig überbrücken könnten bis der Antrag durch ist.

Grüße

Heidi

2

Hi Heidi,

kann er nicht einfach seinen Urlaub später nehmen, also ans Ende der Elternzeit hängen, dann wäre das Ergebnis praktisch dasselbe, sofern die Firma die Übrtragung des Urlaubs ins 1. Quartal 2009 zuläßt? Ansonsten wäre "Übertragung" ja auch noch ein Stichwort, wenn Du 4, 5 Tage überträgst, kann es ja auch mit dem 2.1. klappen :-)

Spaß beiseite: Also das ist wirklich so, daß man erst mit dem Geburtstermin auch die genauen Daten der Elternzeit/des Elterngeldbezugs festlegen kann. Für die Personaler ist das aber normal...
LG

4

Hallo "wemauchimmer",

da der Betrieb über Weihnachten/Neujahr "zwangsgeschlossen" hat, muss er auf jeden Fall seinen Urlaub/Gleitzeit nehmen.

Dein Vorschlag bringt m. E. für 2 Monate Elterngeldbezug trotzdem nichts, da die Elternzeit EXAKT mit dem Elterngeldbezug übereinstimmen muss.

Denn wenn er z. B. ab dem 02.01.08 Elternzeit nehmen würde, das Kind aber erst am 05.01.08 kommt, dann wird das Elterngeld ja auch nur für einen Monat gezahlt: nämlich für den ersten Lebensmonat. Denn im zweiten Lebensmonat wäre er ja nicht komplett in Elternzeit (da diese ja dann am 2.3. enden würde, der Lebensmonat aber erst zum 05.03.... (so hat es bei uns die Personalerin erklärt).

Grüße

Heidi

5

Hi Heidi,

ich kann es Dir leider nicht genau erklären wie es geht, es ist bei mir über 1 Jahr her, daß ich mich mit der Sache rumgeschlagen habe. Bei mir gings jedenfalls, 2 Monate Elterngeld und 2 Monate Elternzeit. Nur mit dem Unterschied, es waren 2. und 3. Lebensmonat (1. Lebensmonat = Urlaub) und es gab keinen Jahreswechsel in dem Zeitraum. Klar war der genaue Termin noch nicht klar, als ich die Elternzeit beantragt habe, aber da gilt halt das ärztliche Attest über den voraussichtlichen Geburtstermin und der Zeitraum wird dann ggf. angepaßt, sobald die Geburtsurkunde vorliegt.
Soweit ich mich erinnere ist das alles rechtlich abgesichert und nicht "good will" meines Arbeitgebers, bis auf die Sache, daß es nur 2 Monate Elternzeit mit Teilzeit waren (gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit nur wenn mind. 3 Monate genommen werden). Vielleicht kannst Du einmal die Elterngeldstelle anrufen und es Dir von denen erklären lassen? Damals kam man extrem schlecht durch, aber wenn man mal durchkam, kannten sich die Leutchen recht gut aus...

Klär doch auch einmal, ob Dein Mann nicht einen Rechtsanspruch darauf hat, seinen alten Urlaub über die Elternzeit hinweg behalten zu dürfen. Genau das war nämlich bei meiner Frau der Fall und die Personalerin hatte ihr erklärt, das wär quasi der einzige Fall, wo die Firma vom Gesetz gezwungen ist von der Regel abzuweichen, daß der alte Urlaub bis dann-und-dann abgebaut sein muß.

Viele Grüße und alles Gute

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