Wie ist das bei einem Wohngeldantrag!

Hallo

ich habe da mal eine Frage.
Ich würde gerne einen Wohngeldantrag stellen, und danach einen Antrag auf Kindergeldzuschlag.

Nun muß ich die Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Da steht jetzt das auch Überstunden angegeben werden müßen. Werden die mit angerechnet??????

Habe es mal in diesen Onlinerechnern ausgerechnet, und ohne Überstunden würden wir Anspruch auf Wohngeld haben. Aber mit Überstunden natürlich nicht.

Aber die hatte mein Mann ja nur, weil er wegen einem Umzug der Firma Überstunden machen mußte. Jetzt macht er keine Überstunden mehr.


Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Gruß
Tanja

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Hallo Tanja,

setzt Euch mit der zuständigen Wohngeldstelle in Verbindung, da kein Rechner im Net komplett richtig ist.

Und ich sehe da kein Vergehen, wenn Überstunden angegeben werden müssen... Ihr könnt ja den Wegfall nach einem einmaligen Überstundenmonat erklären/darlegen.

Gruss
Mone

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Ja, natürlich werden Überstunden berücksichtigt, wenn sie in den Zeitraum gefallen sind der berücksichtigt wird. Und sobald du Wohngeld bekommst musst du auch bei jeglichen Einkommensänderungen dies der Wohngeldstelle mitteilen und entweder bekommst du dann mehr Wohngeld oder musst zurückzahlen.

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Ich frage, weil die Überstunden getrennt aufgeführt werden müssen.