Elterngeld - wann heiraten oder erstmal nicht?

Hallo,

ich bin derzeit schwanger und wir wollen auch heiraten.
Die "Kleine" soll Anfang Februar das Licht der Welt erblicken ;)

Nun meine Frage: Wir überlegen derzeit, wann der beste Zeitpunkt wäre zu heiraten. Da wir als verheiratete gemeinsam veranlagt werden würden und das Elterngeld somit dem Progressionsvorbehalt unterliegt, würde uns wohl am Ende des Jahres eine Steuernachzahlung ins Haus stehen. Wenn wir aber nicht verheiratet wären, würde ich allein veranlagt werden mit meinen ca. 1050€ Elterngeld, mein Freund aber in der schlechteren Steuerklasse 1 ca. 300€ weniger bekommen als in Steuerklasse 5. Wie funktioniert das Rechenbeispiel also?

Wer kann uns helfen, bzw. wie kann mich sich am besten behelfen? (Tabellen etc.) oder lohnt es sich einen Steuerberater hinzuzuziehen?

Danke schon mal für Eure Hilfe...!!!!!

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Hallo!

Wollt ihr heiraten, weil ihr euch liebt oder weil ihr Spaß habt an dieser Rumrechnerei?
Ob und wie, kann man pauschal sowieso nicht sagen. Hängt auch alles irgendwie mit dem Verdienst deines Freundes zusammen.
Eigentlich müsstet ihr verheiratet besser da stehen, denn zum einem gilt in Deutschland der Grundsatz, dass verheiratete Paare besser gestellt sind, als unverheiratete und zum anderen "spart" dein Freund ca. 3.600 Euro im Jahr und man sagt, die Nachzahlung beträgt 1-2 Monate Elterngeldbezug, sprich bei euch ca. 2.000 Euro.

Wenn ihr eine Nachzahlung vermeiden wollt, dann soll dein zukünftiger Mann in Steuerklasse IV bleiben, dann wird es auch eine Erstattung hinauslaufen.

Wie gesagt, viel Rechnerei um eventuell 100 Euro zu sparen?

LG kanakilu

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armes deutschland ...

hoffentlich bleibt eure zukünftige ehe nicht so berechnend ...

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Heiraten ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten schlicht eine schlechte Wahl.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

erstmal vorweg: ich finde das gar nicht so schlimm das man sich vor (!!!) der Ehe Gedanken macht, was finanziell dabei rumkommt.

Zu Deiner Frage: Ihr könnt heiraten wann ihr wollt, es ist nämlich so: Bleibt Ihr nach der Eheschließung beide in Steuerklasse vier (ist wie eins) werdet ihr erstmal so besteuert wie Singles. Das würde ich auch empfehlen, denn so verhindert ihr auf jeden Fall eine Steuernachzahlung wg dem Elterngeld. Im Zweifelsfall erhaltet Ihr dann eine Erstattung der zuviel gezahlten Steuern. Bei 3/5 müsst Ihr sicherlich nachzahlen. Wie viel das ist kann man aber, ohne die Einkünfte ganz genau zu kennen, nicht sagen.

Ende des Jahres 2009, wenn ihr Deine Einkünfte und die von Deinem Zukünftigen genau wisst könnt ihr entscheiden ob ihr Euch zusammen veranlagen lasst oder lieber getrennt. Wenn ihr Euch getrennt veranlagen lasst werdet Ihr so behandelt wie einzelne Personen. Das müsst Ihr Euch dann genau durchrechnen lassen (Steuerberater) oder selber durchrechnen (z.B. mit dem Elster Programm der Finanzämter)

Viele Grüße

florida

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Danke erstmal für deine konstruktive Antwort.
Was meinst du aber mit Ende 2009 etc.?
Danke und Gruß

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Hallo nochmal,

das Kind wird im Febr. 2009 geboren, oder? D.h. das Elterngeld gibt es ab 2009 und dann schlägt der Progressionsvorbehalt zu, bzw. dann ist erst ein Steuerklassenwechel interessant. (wie ich aber bereits schrieb würde ich trotzdem bei 4/4 bleiben, um die Nachzahlung zu minimieren/auszuschließen).

So lange Du und dein Mann in 2008 beide Vollzeit arbeiten ist der Unterschied zwischen verheiratet/unverheiratet bzgl. der Steuerlast sehr gering. D.h. steuerlich interessant ist eine Ehe nur dann wenn einer gar nichts oder sehr viel weiniger verdient. Bei Doppelverdienerehen (beide ähnliches Einkommen) geht der steuerliche Vorteil gegen null.

Aber: ohne konkrete Zahlen zu kennen ist das alles vollig unverbindlich und nur meine Meinung, keine Steuerberatung!

Viele Grüße

florida

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