Selbständig - Austritt aus der Handwerkskammer?

Hallo ihr Lieben!


Ich habe mal eine Frage, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..

Mein Freund ist Selbständiger Malermeister. Er ist in der Handwerkskammer. Jedes Mal, wenn es etwas besser läuft im Betrieb, erhöht die Handwerkskammer den Beitrag so sehr, dass es wirklich nicht mehr schön ist :-( Wir dachten schon, die haben bei der Berechnung einen Fehler gemacht, das kann doch nicht sein.. Aber das wurde abgestritten, das wäre schon richtig so.
Mein Freund macht sich Sorgen, weil wir bald ein Baby erwarten und er natürlich nicht möchte dass wir wegen sowas finanziell in Schwierigkeiten kommen. Grad die Handwerkskammer sollte ihm doch nutzen und nicht schaden, oder sehe ich das falsch?

Er hat sich schlau gemacht, ob er aus der Handwerkskammer austreten kann. Uns wurde jetzt dort gesagt, dass das nicht geht und basta. Sonst müsste er seinen Betrieb abmelden.

Stimmt das wirklich? Hoffe ihr könnt einen Rat geben.


Liebe Grüße,
Beba

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Hi,

soweit ich weiß, wird man tatsächlich mit Gewerbeanmeldung zum Pflichtmitglied.

Aber vielleicht kennt hier jemand ein "schlupfloch"?
Evt sowas wie, als Nebengewerbe anmelden...?!?
aber genau kenne ich mich nicht aus!

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Ich kann die Frage zwar nicht für das Handwerk sondern nur für die Industrie und den Handel beantworten, aber:

als ich mein Gewerbe (Büroservice) angemeldet habe, wurde ich automatisch Mitglied der örtlichen IHK. Es gibt auch keine Möglichkeit, das abzulehnen.

Bei der IHK ist es allerdings so, dass man erst ab einem bestimmten Umsatz im Jahr Beiträge zahlen muss. D.h. in meinem Fall bin ich noch beitragsfrei Mitglied der IHK.

Lg
Nicci

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Als Malerbetrieb ist man Pflichtmitglied in der Handwerkskammer.

Ich hab aber irgendwann(wo) davon gehört, dass das wohl nur für Betriebe mit zusätzlichen Beschäftigten gilt. Also, wenn er nur alleine seinen Betrieb hat ohne Angestellte, dann könnte er viell. da raus. Ist aber ohne Gewähr, da müsste man viell. mal bißchen googlen.

Hat er Angestellte, dann gibt es auf jeden Fall keinen Ausweg.

Muss man halt in den Preisen einkalkulieren. Ich weiß, das klingt einfach.......

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Hallo,

austreten kannste knicken.

Wie sieht denn die Gebührenordnung der nächsten HWK aus? Evtl. muss er einfach nur den Ausübungsort wechseln.

Oder er meldet sein Gewerbe auf einen anderen Beruf um. Dafür müsst ihr aber die Gebührenordnung gründlich studieren und nachsehen, was machbar ist und was sich überhaupt lohnt. Und es muss sich im legalen Raum bewegen. - Nötigenfalls sollte da mal ein Anwalt drauf schaun.

LG Marion