HILFE - 2x krank bei IHK-Abschlussprüfung - wie oft wiederholen?

Hallo ihr Lieben!

Ich muss mich heut mit einer Frage an euch wenden, die mich schon länger beschäftigt. Im Netz finde ich darauf leider keine Antwort.

Zu meiner sehr komplizierten Situation:
ich habe von August 2005 bis Mai 2008 meine Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau regulär absolviert und habe auch den schulischen/theoretischen Teil der Ausbildung bestanden. Also bereits im Mai 2008 habe ich das Abschlusszeugnis von der Berufsschule bekommen.
Die IHK-Prüfung hätte dann im Juni/Juli 2008 (schriftlich und mündlich) statt gefunden - aber genau zu dieser Zeit lag ich fast 4 Wochen mit einer schweren Lungenentzündung (da war ich im 5. Monat schwanger) im Krankenhaus und habe 3x täglich einen Antibiotika-Tropf bekommen.
Also hatte ich sowohl an der schriftlichen als auch an der mündlichen Prüfung NICHT TEILNEHMEN KÖNNEN. Es wurde aber als nicht bestanden gewertet :-[ #wolke und ich sollte an der Wiederholungsprüfung im November 2008 teilnehmen - eigentlich kein Problem, aber ich konnte wieder nicht teilnehmen, da 3 Tage zuvor mein Sohn per Notfall-Kaiserschnitt auf die Welt geholt wurde und ich ja logischerweise noch im Krankenhaus lag und wieder nicht in der Lage war, an der Prüfung teilzunehmen.
Auch dieses Mal wurde es mir als nicht bestanden angerechnet.
An der mündlichen Wiederholungsprüfung im Januar habe ich teilnehmen können und diese auch bestanden.
Nun habe ich mich ja zur 3. Prüfung (also die 2. Wiederholungsprüfung) angemeldet. Davon muss ich nur noch die schriftlichen Prüfungen absolvieren, die am 12. und 13. Mai statt finden werden.

Allerdings bin ich bisher so gut wie nie zum richtigen lernen gekommen (habe aber wirklich jede für mich freie Minute dazu genutzt), da ich ja ein kleines Baby daheim habe, sämtliche Verwandte mehrere Stunden entfernt wohnen, mein Mann von Sonntag abend bis Freitag abend immer auf Montage war und wir auch keine guten Freunde hier haben, da wir erst kurz vor der Geburt hierher gezogen waren - ich hatte also niemanden gehabt, der mir den Kleinen mal wenigstens für 2 Stunden hätte abnehmen können, damit ich hätte lernen können.

Kurz und gut - ich habe Angst, dass ich die schriftlichen Prüfungen nicht schaffe #schock #schwitz
Was dann? #kratz
Es hat ja jeder Azubi das Recht auf 3 Prüfungen. Aber meine Lage ist ja, dass ich an 2 davon gar nicht teilnehmen KONNTE und somit die erste Prüfung aus meiner Sicht (aus Sicht der IHK die 3.) gleichzeitig auch meine letzte Chance ist, einen Abschlus zu bekommen.

Angenommen, ich bestehe die Prüfung wirklich nicht - hab ich dann ein Recht auf noch eine Wiederholungsprüfung, weil ich dann ja eigentlich erst an EINER Prüfung teilgenommen habe?
Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen #liebdrueck

SORRY für das viele #bla #bla #bla

Viele liebe Grüße,
Connykati & Richard Leon *22.11.2008

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Okay,

ich versuche mal mein Wissen auszubuddeln ;)

Normalerweise, wenn du krank bist und nicht an der Prüfung teilnehmen KANNST, musst du das mit einem Attest belegen - dann wird die Prüfung auch als "abgemeldet" gewertet und nicht als "nicht bestanden"...

da du aber schreibst, dass dir diese Prüfungen als "nicht bestanden" gewertet wurden, hast du schon 2 Versuche hinter dir :-(

das Beste ist: ruf Montag direkt mal bei deiner IHK an - Abteilung: Berufsbildung!
Die können dir in deinem Fall am Besten helfen!


Ich hab meine Prüfung auch im schwangeren Zustand abgelegt... lag eigentlich auch im KH wegen vorzeitiger Wehen - hab mich aber für die "paar Stunden" selbst entlassen, weil ich keine Lust auf eine Wiederholung hatte... hätte auch schlecht ausgesehen: IHK eigener Azubi macht Wiederholungsprüfung - um Gottes Willen #schock
hab trotzdem sehr gut abgeschnitten...

jetzt studiere ich mit Kleinkind (17 Monate)... ich weiß also, dass es schwer ist mit kleinem Kind ohne familäre Unterstützung zu lernen - aber wenn man es wirklich will geht das! Ich lerne zum Beispiel immer abends/nachts, wenn Brian schläft...

Ich drück dir die Daumen für die Prüfung #pro
Tanja mit Brian


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Hallo,

danke sehr dafür.
Ich weiß, dass ich ein seltener Fall bin. Das macht das ganze ja auch so schwierig.
Also ich habe natürlich immer die KH-Bescheinigungen bei der IHK und meinem AG (Ausbildungsbetrieb) eingereicht.

Hab mir jetzt nochmal meine ganzen Unterlagen dazu raus gesucht.

Also:
Ich habe auch jeweils einen "Bescheid über die Nichtteilnahme an der Abschlussprüfung aus wichtigem Grund" bekommen.

Darin steht (Zitat):
"Sehr geehrte Frau ......., leider haben Sie nicht an der Abschlussprüfung Sommer 2008 teilgenommen. Die Abschlussprüfung gilt gemäß § 19 Prüfungsordnung [...] als nicht abgelegt, wenn ein wichtiger Grund für das Fernbleiben von der Prüfung vorliegt.
Dies ist bei Ihnen der Fall.
Die Prüfung ist daher als nicht abgelegt zu werten."

Also kann ich nochmal eine Wiederholungsprüfung ablegen, FALLS ich nicht bestehen sollte (was ich natürlich nicht hoffe #schwitz)?

Es wurde mir komischerweise immer nur gesagt (auch von der Prüfungstante bei der IHK selber) dass diese dritte Prüfung meine letze Möglichkeit wäre #schock.

Ich kann leider immer nur nachts lernen, da mein Kind zwar nachts super durchschläft, aber dafür tagsüber nicht mehr - und ich bin mittlerweile völlig erledigt, da tagsüber Kind, Haushalt usw. und nur durch das nachts lernen mir somit enorm der Schlaf fehlt.

Oh man, ich schreib schon wirres Zeug - sollte also für heute Schluss machen #schwitz

Ganz vielen Dank nochmal dafür, damit hast du mir sehr geholfen und vor allem eine Menge Druck genommen #hicks

Viele liebe Grüße,
Connykati

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ich kann dir auch nur raten: bitte um ein persönliches gespräch! ich kenne es auch nicht, dass man als durchgefallen gilt, wenn man krank war.

lernen kann man mit kind eigtl. auch:

mach dir "umdreh-karteikarten", die kannst du mit auf den spielplatz nehmen, ebenso kopien der wichtigen sachen aus lehrbüchern mit in den kinderwagen, mach deine eigenen hörbücher per pc, geh sachen zwischendurch (an der schlange der kasse zb) im kopf durch...

acara-online.de ist eine gute seite, um stoff nachzulernen...