Kindergartenbeitrag über den Arbeitgeber

Hallo, man kann doch den Kigabeitrag vom Bruttolohn abziehen lassen, so dass weniger steuern gezahlt werden müssen!? Wie dennt sich das? Wo kann ich das genaustes nachlesen soll dies meinem AG vorlegen der der sich damit nicht auskennt! Ich hatte dies angesprochen!

Eine Kollegin die ein weiteres Kind plant möchte wissen ob dies dann auch vom Elterngeld abgezogen wird?!

Sprich Bsp.: Brutto 850 Euro -128 Euro Kigabeitrag = 722 Euro und davon dann die steuern ab!!

Oder wie wird das Gerechnet? DEnn dann würd sie sich ja ein eigentor schießen ;-)


LG

1

Wenn dein AG Kinderbetreuungskosten übernimmt, dann werden die Brutto wie Netto ausbezhalt. D.H die werden nicht mit Steuer oder SV-Abgaben belastet.

Bsp.

Brutto 1000
Kinderbetr. 200

dann werden nur auf die 1000 Lohnsteuer sowie die ganzen Abgaben berechnet und abgezogen.

2

Hört sich einfach an, ist es aber nicht. Denn Dein AG kann nicht einfach einen Teil Deines Bruttogehalts abzweigen. Das ist nur möglich, wenn Dein AG Dir eine Gehaltserhöhung gibt und diese als Kindergartenbeitrag bezahlt wird. Vom gängigen Bruttogehalt darf man das nicht machen, das ist Steuerbetrug!

Gruß
GR

3

Hallo,

wenn Dein AG den KTIA zahlt, handelt es sich um einen geldwertenden Vorteil, für den Steuern und SV berechnet wird.
Beisp. Dein normales Gehalt ist 1000,- € + 130 € KITA werden 1130 versteuert und SV berechnet und 130 € an den Kindergarten überwiesen. Du "zahlst" dann die Steuern und den SV Betrag und hast etwas gespart.
Das ist dasselbe wie bei einem Firmenwagen
LG
Torsten

4

Hi

Sorry da liegts du falsch es ist kein geldwerter Vorteil...Es ist eben nicht wie beim Firmenwagen.

Nach § 3 Nr. 33 EStG ist zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte Beträge zu Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder steuerfrei.

Siehe auch R 21 a LStR.