ALG in Elternzeit, weil Teilzeit verweigert vom AG!?

Nach einem Jahr in Elternzeit wollte ich wieder Teilzeit arbeiten. Dies hat mir mein AG aber wegen dringender betrieblichen Gründen verweigert!!! Er hat mir aber eingestanden, in der Elternzeit Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Danach soll das Arbeitsverhältnis wieder normal aufleben.

Kann ich somit nach meinem Jahr Elternzeit zum Arbeitsamt gehen und auf Vermittlung hoffen oder sonst für weitere 12 Monate auf Arbeitslosengeld???
Auf welcher Höhe würde sich das Arbeitslosengeld belaufen?

In der Broschüre Elterngeld und Elterzeit vom Bundesministerium für Familie.... steht sowas nämlich mal kurz erwähnt!?!?!?!

VIelen Dank....

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Hallo,

Du solltest sofort zum Arbeitsamt gehen, wenn Du nach einem Jahr wirklich arbeiten willst und nicht erst nach Ablauf des Jahres.

Lass Dir das aber von Deinem Arbeitgeber schriftlich geben.

LG, Andrea

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Hallo!

Du kannst dich arbeitslos melden für die zeit, in der du nachgwiesenermassen betreuung für dein kind hast - und bekommst anteillig für die Stunden, die du zur Verfügung stehst, ALG, so du Ansprüche erworben hast.

lg

melanie

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Sicher? Sie ist doch gar nicht arbeitslos ... Der Arbeitsverhältnis besteht ja noch #kratz

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Sie kann es aber nicht wahrnehmen und sucht Arbeit nd wenn sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung steht, kann sie meines wissens ALG beantragen.

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Vielen lieben Dank, für Eure Antworten.

Dann habe ich die Broschüre richtig verstanden.

Ende Oktober droht mir Arbeitslosigkeit, daher wollte ich die Tage mal zum AA - ich hoffe das ist frühzeitig genug!

DANKE!!!!