Von Lohnsteuerklasse 2 auf 1, wenn der KV mit in der WG wohnt?

Hallo

Ich habe mal eine Frage. Wie ist es, wenn der Kindesvater ( mein Ex- Freund) und ich in einer WG wohnen, kann ich dann die Lohnsteuerklasse 2 behalten oder müßte ich auf Lohnsteuerklasse 1 wechseln ? #kratz
Bisher leben wir noch getrennt in 2 Wohnungen, wollen aber in eine große Wohnung ziehen und dann eine WG führen.

L.G.
Sandra

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ne wg mit deinem ex, der der vater deines kindes ist?
ihr werdet ne menge fragen zu beantworten haben.


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Wem muss ich denn bitte Rede und Antwort stehen?
Wir sind beide berufstätig, jeder kommt für seinen Lebensunterhalt selbst auf. Ämtergelder bekommen und wollen wir nicht!

L.G.
Sandra

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mag sein, es ist eben nur die frage, ob die LST 2 behalten kannst.

die 2 ist nämlich für alleinerziehende, die auch anspruch auf den entlastungebetrag für alleinerziehende haben...

lies einfach mal hier weiter:


Alleinstehend sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind, das Grundwehrdienst oder Zivildienst leistet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.

#aha #aha Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. #aha #aha

aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehendenentlastungsbetrag

ihr bekommt zwar keine ämtergelder, aber die I ist ja ungünstiger als die II und deswegen sorgst du dich ja auch, dass du diese abgeben musst.

wenns tatsächlich eine WG ist (und den beweis müsst ihr führen) kannst du die II behalten... ich sag ja nur: ihr werdet fragen beantworten müssen...

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Hallo,

das wird wohl nicht funktionieren. Du bist ja dann nicht alleinerziehend im Sinne von allein erziehend...

Er wird sich dann jawohl an der Erziehung seines Kindes beteiligen.

Meines Erachtens auch richtig so, dass das so nicht praktiziert werden darf. Dann könnte ja auch jeder kommen, von wegen WG...

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Vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich die Lohnsteuerklasse ändern lassen.


L.G.
Sandra

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Danke für eure Antworten. Werde dann die Steuerklasse ändern lassen, dann mache ich nichts falsch.

L.G.
Sandra