Girokonto gesperrt nach Todesfall??

Hallo!

Meine Oma ist letzte Woche verstorben.

Jetzt wollte ich heute von ihrem Girokonto Geld holen, damit ich die Rechnung vom Wirtshaus bezahlen kann - und bekomme nix. Karte gesperrt, nicht mal die Kontoauszüge kann ich holen. Ich habe allerdings die Kontovollmacht schon vor Jahren bekommen, eben weil sie immer sagte, dass ich ihre Sachen regeln und bezahlen kann.

Dass ich ihr Sparbuch nicht kündigen kann ohne Erbschein verstehe ich total, ist auch richtig so! Aber dass ich trotz Vollmacht nicht ans Girokonto kann, macht mich etwas stutzig. Kann mein Onkel (als Sohn) so eine Sperre veranlassen oder ist das immer so? Ich weiß nämlich noch vor 6 Jahren (als meine Mama gestorben ist) hab ich ohne Vollmacht das Geld von ihrem Girokonto bekommen (allerdings andere Bank).
Ich kann zwar mit den Rechnungen kommen, und dann bekomme ich genau dieses Geld zum Bezahlen, aber z.B. das Trinkgeld wird ja da nicht eingerechnet.

Also, ist das jetzt immer so???

LG Claudia

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Ich glaube, das ist normal. Es gibt zwei Arten von Vollmacht, die normale die du hattest, und dann noch eine Vollmacht im Todesfall. Da muss man dann nicht auf den Erbschein warten.

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hallo claudia!

ersteinmal möchte ich dir mein aufrichtiges beileid aussprechen.

die sperrung des kontos ist völlig normal. die sperrung erfolgt bei todesfall automatisch. meine mutter hatte auch vollmacht für das konto meines bruders und als er starb, konnte sie mit der karte auch nichts mehr machen. am schalter ist das jedoch bei bevollmächtigung eigentlich kein problem.
setz dich mit der bank in verbindung, dort kann man dir helfen.

lg
claudine

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Hast du denn überhaupt eine Vollmacht über den Tod hinaus?

Da könnte der Hase schon begraben liegen...

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Sobald die Sparkasse spitz kriegt das jemand gestorben ist wird das Konto gesperrt.
Die sichern sich einfach ab.
Was lediglich anstandslos ausbezahlt wird am Schalter sind die Beerdigungskosten.
Die können ja nicht einfach alles abheben lassen solange nicht geklärt ist wer erbberechtigt ist.
Ab einer gewissen Summe geben sie alles nur mit Erbschein frei.

Mit der Sperrung zwingen sie dich an den Schalter um alles weitere zu klären.

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Stimmt nicht.
Wenn die Kontovollmacht über den Todesfall hinaus gilt, dann kannst Du auch alles bezahlen, was bezahlt werden muss, nicht nur die Beerdigung.

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Guten Morgen!

#danke euch allen!

Dann wurden wir damals falsch beraten in Bezug auf die Vollmacht, meine Oma wollte ja sicherstellen, dass ich auch nach ihrem Tod alles erledigen kann. Dann hat man aber die falsche Vollmacht ausgestellt. Egal, kann man eh nicht mehr ändern.
Mir gehts ja auch nur drum, dass ich die Beerdigungskosten nicht vorstrecken muss und das klappt ja (mit erheblich mehr Aufwand, ich muss ja erst zum Gastwirt, dann zur Bank, dann wieder zum Wirt - wir sind auf dem Land, da zahlt man noch bar ;-)).
Und wie gesagt, bei meiner Mama ging das alles OHNE Vollmacht #gruebel, wie auch immer das dann gemacht wurde ... ???

LG Claudia

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solche RG können nur unbar bezahlt werden, sprich überwiesen werden

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Echt? Na, da wird sich unser Wirt aber freuen #schwitz. Mal sehen, wie ich das dann mache.

Danke für den Hinweis! Claudia