Chef überweist Gehalt und schickt Papiere nicht!

Argh, ich könnte gerade platzen. Mein Mann hat seinen alten Job gekündigt und fängt nächsten Montag bei seiner neuen Firma an.
Nun hat sein Ex-Chef kein Geld überwiesen. Im Vertrag steht, die Zahlung erfolgt zwischen dem 28. und letzten Tag im Monat. In Ausnahmefällen erfolgt die Gehaltszahlung spätestens zum 3. des Folgemonats....
Auf unserem Konto ist nichts eingegangen und auf die Papiere warten wir auch noch immer.
Was nun können wir machen, um an die Unterlagen und das Geld zu kommen? Auf E-Mails reagiert der Chef überhaupt nicht! Wir haben ihm jetzt nochmal schriftlich mitgeteilt, dass er sich bis heute abend melden soll, um alles weitere zu besprechen.

Ratlose Grüße

1

Also das das Geld noch nicht da ist, finde ich komisch.

Aber das die Papiere noch nicht bei euch sind, finde ich normal. Es ist schon ein wenig aufwendig, wenn ein Mitarbeiter aus einer Firma ausscheidet. Außerdem haben wir auch erst den 2. Arbeitstag in diesem Monat.

Wie wäre es denn, wenn dein Mann einfach in die Firma fährt und seine Papiere abholt? Dann kann er auch gleich direkt nach dem Geld fragen.

2

Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, Frist setzen, bis wann die Unterlagen übegeben sein müssen, notfalls mit Einleitung rechtlicher Schritte drohen.

Gleiches für die Gehaltszahlung.

Oder mit dem Schreiben hinfahren, Übergabe quittieren lassen, bzw Unterlagen mit nehmen.

Bei vielen Firmen dauert es allerdings einige Wochen NACH Ausscheiden aus der Firma, bis die Unterlagen da sind, da diese via Steuerbüros gemacht werden.

Mit dem Gehalt, da würde ich nicht lange fackeln, spätestens 10 Tage nach Fälligkeit sonst beim Arbeitsamt nachfragen, wie man vorzugehen hat.

LG
Mone

3

Hallo,

Einschreiben mit Rückschein und Frist von einer Woche für Geldeingang und Unterlagen setzen (das reicht jedem AG wenn er sich drum kümmert!).

Wenn die Frist verstrichen ist sofort am nächsten Tag zum Arbeitsgericht und Klage einreichen.
Das Arbeitsgericht ist kostenlos und man braucht auch keinen Anwalt, die Rechtslage ist ja eindeutig (in Eurem Fall)

Viel Erfolg.

Gruß Krüml