Steuererklärung NIE gemacht, nun aufforderung bekommen...

Hallo,

ich hät da mal eine frage. Mein Mann und ich haben nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht. Nun kam heute das erste mal ein brief vom Finanzamt, wir seien verpflichtet für 2007 eine Einkommensteuererklärung einzureichen bis spätestens 30.09.09

Wieso auf einmal kann mir das mal einer erklären?!?! Und wie ist das, wenn ich die einmal mach muss ich das doch jedes jahr.

Klar viele von euch werden schreiben, verschenk doch kein geld, aber ich hab voll schiss das ich irgendwas nachzahlen muss.

zu hülfe

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Hi,

ihr habt in 2007 geheirtatet und Steuerklasse 3/5, dann seit ihr ab diesem Zeitpunkt verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Ebenso wenn Du in 2007 Lohnersatzleistungen erhalten hast (MuSchaftsgeld

LG Angelika

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Wir haben bereits 2003 geheiratet, Muschugeld bakam ich erst dieses jahr im April das erste mal.

???????????????

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Deine pampigen Antworten kannst Du dir echt sparen.

Finde es ganz schön unverschämt erst soche Fragen zu stellen und dann noch pampig zu werden.

Ruf doch beim FA an.

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Ist einer von Euch in Steuerklasse V? Dann wird vom Finanzamt vermutet, daß zu wenig Steuern einbehalten wurden und bei Euch eine Nachzahlung herausgeholt werden kann.

Desweiteren ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn

- wenn neben dem Gehalt weitere Einkünfte erzielt oder Lohnersatzleistungen von über 410 Euro ohne Steuerabzug vereinnahmt wurden.

- wenn auf der Lohnsteuerkarte oder der des Ehegatten ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen wurde. Dies gilt nicht für den Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag.

- wenn von mehreren Arbeitgebern Lohn gezahlt und dieser nicht pauschal versteuert wurde.

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Bin ich verpflichtet die Einkommenssteuererklärung zu machne nur weil das Finanzamt was VERMUTET?!?!?

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Ob das Finanzamt was vermutet oder nicht - Du bist zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet.

Zum besseren Verständnis und nachlesen:

http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5246

Ihr werdet da leider nicht drum kommen die Steuererklärung zu machen - vielleicht bekommt Ihr ja doch was wieder? Wenn Euch das Finanzamt schätzt (die erstellen einen Schätzungsbescheid) wirst Du mit Sicherheit was zahlen müssen.

Ich kann Dir empfehlen Dir auf der Seite des Finanzamtes ELSTER runterzuladen, damit kannst Du Deine Steuer selber machen, brauchst keinen Steuerberater und Du bekommst direkt eine Berechnung ob ihr was wiederbekommt oder nachzahlen müsst (diese Berechnung ist allerdings ohne Gewähr - das Finanzamt streicht auch gerne mal was).

LG Johanna

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Hallo,
eigentlich ist jeder Erwerbstätige grundsätzlich (=Ausnahmen) verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Die Ausnahmen dazu sind in den Einzelsteuergesetzen geregelt. Grob kann man sagen: Es sind nur diejenigen von der Steuererklärungspflicht befreit, die eh vom Finanzamt Geld zurückerstattet kriegen würden.

In eurem Fall: "Bei der Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen nach Aufforderung durch das FA kommt es nicht darauf an, ob eine Abgabepflicht besteht oder nicht (vgl. VwGH 28.10.1997, 97/14/0122)"

Wie schon geschrieben, kommt ihr bei einer Schätzung immer am schlechtesten weg.

Aber ruf doch dort mal an und frag nach, warum das FA davon ausgeht, dass ihr eine Erklärung abgeben müsst?

Gruß, Multivitamin