Elternzeit Verlängerung nach 2 Jahren !!!!!?????

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe jemand kann mir helfen und hat ne Ahnung:

ich habe 2 Jahre Elternzeit, diese endet am 05.09.09 ich habe aber bereits am 02.07.09 einen Brief an die Zentrale meiner Firma geschickt mit ´der Bitte um Verlängerung um ein weiters Jahr!!

Dann kam Anfang August ein Schreiben von meiner Biederlassung, dass ich mich melden solle, da ja die Elternzeit abläuft, darauf hin, habe ich geschrieben, dass ich an die Hauptniederlasung bereits ein Schreiben geschickt habe mit der Bitte um Verlängerung um ein weiteres Jahr!

Nun kam ein Schreiben zurück, dass sie eine Verlängerung nicht akzeptieren können und ich mich kurzfristig melden soll!

Da wir im Urlau warenb, habe ich das Schreiben erst heute gelesen uind nun ist der Niederlassungsleiter bis zum 07.09 (an dem Tag sollte ich wieder beginnen) im Urlaub ....

Ich hab jetzt keine Ahnung was ich machen soll, aber nach Aussagen meiner Kollegen haben sie selbst nicht genügend Arbeit !
´
Ich denke, dass sie möchten, dass ich kündige ... was ich aber nicht machen will

Vielleicht hat mir ja jemand einen Rat wie ich mich verhalten soll!

Zur Info ich bin im Betriebsrat (war aber seid 2 Jahren nicht mehr aktiv dabei) und die anderen haben keine Ahnung was in so einem Fall zu tun ist!

Vielen Dank im voraus
Jeanette

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Hallo,

Kopie des Schreibens vom 02.07. in einen Umschlag, dazu ein paar Zeilen an die Niederlassung, dass Du bereits die Verlängerung angemeldet hast.

Bei Verlängerung nach zwei Jahren muss der AG nicht zustimmen, sofern dieses rechtzeitig angemeldet worden war.

Kopiere auch den Einlieferungsbeleg vom ersten Schreiben.

Oder frag bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nach, da angeblich das erste Schreiben ja nicht ankam, wenn ich es richtig interpretiere.

LG

Mone

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Hallo,

also der AG hat eine Verlängerung der Elternzeit auf insgesamt 3 Jahre in deinem Fall (du hattest ja bereits 2 Jahre) hinzunehmen, ob es ihm recht ist oder nicht.
Anders sähe es aus, wenn du von einem Jahr auf 3 Jahre Elternzeit verlängern willst - dies muss der AG absegnen.

Allerdings weiß ich grad nicht über die Fristen bescheid, bis wann du es hättest anmelden müssen #kratz

Viele liebe Grüße,
Connykati & Richard *22.11.2008

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Hallo,

lies dir das mal durch
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-Vorlese.PDF,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

"Ist die Zustimmung der Arbeitgeberseite erforderlich?
Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite genommen werden, das heißt auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst sieben Wochen vor ihrem Beginn der Arbeitgeberseite zugegangen sein. Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt es nicht als neuer Zeitabschnitt."

Ich hoffe du hast für die Beweisbarkeit das Schreiben an die Zentrale per Einschreiben geschickt.


Gruß Karin

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Du hättest es 7 Wochen vorher nur anmelden müssen, es ist dann nicht genehmigungspflichtig. Wenn du die fristgerechte Anmeldung nachweisen kannst, dann ist deine Elternzeit um eine Jahr verlängert. Du kannst dann noch mal um die Bestätigung deines Schreibens bitten!

Sollten sie den Termin nicht akzeptieren, dann kannst du jetzt immer noch für in 7 Wochen Beginn Elternzeit anmelden. Du müßtest dann die Zeit dazwischen evtl. mit (Rest-)Urlaub und arbeiten überbrücken! Wären hja dann wohl ca. 5 Wochen und du hättest auf jeden Fall für dieses Jahr für 2 Monate (September und Oktober) Urlaubsanspruch von 1/6 des Jahresurlaubes!

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Hi,
wenn du einen Beweis für deine fristgerechte Verlängerung hast sehe ich da kein wirkliches Problem.

Wenn nicht, und die dich ernsthaft loswerden wollen wird das evtl. ziemlich unschön - du behauptest, fristgerecht was geschickt zu haben, die können behaupten, nie was bekommen zu haben. Wie das dann ausgehen würde - keine Ahnung.

Wäre gut, wenn du einen Beleg hast, also entweder per Einschreiben oder eine Empfangsbestätigung...in dem Fall könntest du belegen, dass du alles brav gemacht hättest, um deinen vorhandenen Anspruch auf die Verlängerung zu wahren.

Der Niederlassungsleiter wird doch wohl einen Vertreter haben - oder einen Vorgesetzten, denke ich. An den solltest du dich wenden, und das schnellstens.

Viele Grüße
Miau2