Beschäftigungsverbot / MuSchu - Betreuungskosten absetzbar?

hallo,

hat hier jemand kinderbetreuungskosten für ein kind unter 3 j. bei 1.) bestehen eines beschäftigungsverbots i. zusammenhang mit einer 2. schwangerschaft und 2.) während der mutterschutzfrist steuerlich absetzen können? beide elternteile berufstätig. im zweiten drittel der schwangerschaft wurde ein bv vom arzt ausgestellt. unser steuerberater konnte uns zu dieser speziellen konstellation keine verbindliche auskunft geben bzw. konnte diese frage nicht beantworten. es würde mich daher interessieren, ob jemand mit einem ähnlichen hintergrund schon feedback vom finanzamt hat und mehr weiß... bislang klappte die steuerliche absetzung einwandfrei. letztes jahr war aber doch einiges anders als bisher.

danke im voraus & schöne grüße

belly72

1

Also nach dem MuSchG dürfte das keine Problem sein, denn die Zeiten gelten ja danach als Beschäftigungszeiten. Außerdem sollte das Finanzamt mindestens das Beschäftigungsverbot gar nicht sehen können, weil du doch normal dein Gehalt weiter erhältst vom AG.

Bei mir gings lettes Jahr problemlos mit dem Mutterschutz, aber ich hatte auch nur 12 Tage im Dezember Mutterschutz und es gibt auf jeden Fall eine Übergangszeit bis zu der das eh nicht berücksichtigt wird, dass du nicht erwerbstätig bist.

2

hi,

danke für die antwort. das finanzamt ist allerdings über das bv bereits informiert. unser steuerberater meinte, es gäbe zumindest einen kulanzzeitraum von 4 monaten.

schöne grüße

belly72

3

Wieso ist das Finanzamt darüber informiert? Ist es in der Erklärung angegeben?


Genau, irgendeine Kulanzzeit gibt es eh und wie gesagt nach MuSchG ist BV BEschäftigungszeit!

weitere Kommentare laden