Arge schlägt Umschulung vor, wie siehts dann mit Zusammenziehen aus?

Hallo,

wer kann mir zu folgender Situation Auskunft geben:

Mutter (36) von 2 Kindern (11 und 5) bekommt ergänzend ALG II und findet in ihrem alten Beruf keine Arbeitsstelle.
Die Arge will helfen und eine Umschulung finanzieren.
Das ist ja an sich eine tolle Sache.

Dann lernt sie einen Mann kennen, der mit ihr zusammen ziehen will. Dadurch verliert sie ja generell ihren Anspruch auf ergänzendes ALG II, weil der Mann genug verdient.

Aber wird dann ihre Umschulung weiter finanziert oder wie läuft das denn? Muss oder darf sie diese abbrechen, wenn sie für die Kosten dann selbst aufkommen muss?

Danke.

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Aber wird dann ihre Umschulung weiter finanziert oder wie läuft das denn? Muss oder darf sie diese abbrechen, wenn sie für die Kosten dann selbst aufkommen muss?

Ja, sie muß ab dann für die Umschulungskosten selbst aufkommen und muß diese auch bei Abbruch komplett zahlen. Hierfür wird in der Regel ein gesonderter Vertrag mit der ARGE abgeschlossen

In Anbetracht der Tatsache , das Männer kommen und gehen, eine Ausbildung ( Weiterbildung ) jedoch eine Investion fürs Leben ist, sollte es doch möglich sein mit dem Zusammenziehen solange zu warten bis die Weiterbildung abgeschlossen ist.

Was auch den immensen Vorteil hat, das Frau sich auch nicht direkt komplett vom neuen Partner finanziell abhänig macht.

Immerhin haben wir es doch hier mit einer gestandenen Frau zu tun, die obendrein noch die Verantwortung für zwei Kinder trägt, und nich mit einem unbedarften Teenager, der blind ins Abenteuer Liebe stapft.

M.

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"und muß diese auch bei Abbruch komplett zahlen"

Soso.

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Soso

In meiner Eingliederungvereinbarung §16 Abs 1 SGB IIi.V.m §77 SGB II bin ich ausdrücklich zur Schadensersatz an die Arbeitsagentur verpflichtet worden, sollte die Maßnahme aus einem von mir vertretenden Grund abgebrochen werden.

Und die Freundin der TE möchte die Kosten ja auch nicht als darlehen übernehmen, wenn sie mit dem Freund zusammenzieht - sie will gar keine Kosten tragen.

M.

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Hallo,

muss sie wirklich die Kosten der Umschulung übernehmen, wenn sie mit dem Mann zusammen zieht?

Die Frage sollte zuerst geklärt werden.

Gruß Marion

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"§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
(1) Entfällt die Hilfebedürftigkeit des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung, kann sie weiter gefördert werden, wenn dies wirtschaftlich erscheint und der Erwerbsfähige die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen wird. Die Förderung soll als Darlehen erbracht werden.
(2) Für die Dauer einer Förderung des Arbeitgebers oder eines Trägers durch eine Geldleistung nach § 16 Abs. 1, § 16d Satz 1 oder § 16e können auch Leistungen nach dem Dritten Kapitel und § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Dritten Buches oder nach § 16a Nr. 1 bis 4 und § 16b erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit des Erwerbsfähigen auf Grund des zu berücksichtigenden Einkommens entfallen ist. Während der Förderdauer nach Satz 1 gilt § 15 entsprechend."

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16g.html

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Ich würde dringend! empfehlen, nicht zusammen zu ziehen. Ich schreibe hier immer wieder - leider bleibt es oft ungehört - dass Frauen hier benachteiligt werden. Hat der Mann eine Arbeit und fällt sie aus dem Leistungsbezug dann wird sie nicht mehr gefördert!!!!

Gruß

Manavgat