Unterschied Minijob und steuerpflichtig auf 420 euro basis?!

Hallo,
hatte heute ein Vorstellungsgespräch, eigendlich für einen Minijob beim Heilpraktiker! Würde dort 7,50Euro die Stunde verdienen wäre ca 11 Stunden die Woche beschäftigt, heisst im Monat käme ich auf ungefähr 330 euro wenn kein Feiertag oder so dazwischen liegt!
Jetzt bot mir die Heilpraktikerin an auf Steuerkarte zu gehen, müsste dann 16 std in der woche arbeiten und bekäme im Monat ca 320 euro.
Jetzt weiss ich nicht ob und was ich machen soll, welchen Vorteil würde mir der steuerpflichtige Job im gegenzug zum minijob bringen? Ich meine man arbeitet ja mehr und hat weniger!
Ist es richtig das man dann beim steuerpflichtigen Job stundenunabhängig auch wenn man Urlaub hat trotzdem seinen geregelten Lohn bekommt? Beim Minijob bekommt man ja den Urlaub nicht bezahlt oder?

LG,
Nicole, die etwas verwirrt ist;-)

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Der Vorteil gegenüber Minijob liegt unter anderem darin, dass du über deinen Job krankenversichert wärst. Solltest du in einer Familienversicherung sein, fliegst du da raus (da über 400 Euro) und bist über deinen Job krankenversichert. Desweiteren zahlst du z. B. auch Arbeitslosenversicherung. Du hast dann, falls du mal gekündigt wirst Anspruch auf ALG I. Den ALG I Anspruch erwirbst du wenn du innerhalb der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig (über 400 Euro) beschäftigt warst.

Auf bezahlten Urlaub hast du übrigens auch beim Minijob Anspruch.

Zitat:
Arbeitsrecht

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Reihe von arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Dies gilt auch für Minijobs.

Der Arbeitgeber muss beispielsweise

* bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts leisten,
* bei Schwangerschaft im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes der Minijobberin während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen Entgelt fortzahlen
* dem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub gewähren und zwar mindestens für die Dauer des gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruchs (in der Regel vier Wochen),
* für die Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt fortzahlen und
* Kündigungsfristen beachten. Soweit im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.
Zitatende
Quelle: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true

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Mensch danke für deine Mühe:-D
Da hat man dann ja doch einige Sicherheiten beim steuerpflichtigen Einkommen gegenüber des Minijobs!
Was mir vollkommen neu war ist das man im Minijob auch Feiertage und Urlaub sowie Krankenzeit bezahlt bekommen muss, das hat mein alter AG nie gemacht da wurde das bezahlt was später auf dem Stundenzettel geschrieben war!
Ich muss am Donnerstag Probearbeiten und werde dann wohl noch einige Punkte mit der Chefin durchgehen um mir sicher zu sein was ich nun genau wählen werde!

Danke nochmal,
Nicole

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Bei einem Verdienst bis 400 EUR/Monat besteht KEIN Krankenversicherungsschutz. Das hat nix mit der Steuer zu tun!

Verdienst ab 400,01 EUR = krankenversichert; bis 400.00 EUR = NICHT krankenversichert!!!!

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Huhu,
mit der Krankenasse ist bei mir nicht so schlimm ich bin familienversichert über meinen Mann!

LG,
Nicole