Unentschuldigtes Fehlen während Kündigungsfrist

Hallo zusamme,

es geht um eine Freundin von mir.
Sie arbeitete bis vor kurzem auf 400 € Basis.
Nun hat sie einen Teilzeit-Job den sie nicht mit dem 400 euro job kombinieren kann.
So dass sie den 400 euro job gekündigt hat.

Die Kündigungsfrist läuft noch bis ende des Monats.

Aus versch. Gründen möchte Sie nun jetzt schon den Arbeitsplatz nicht mehr antreten. Krank schreiben geht ja nicht, da sie ja die Teilzeitstelle hat.

Was kann ihr im schlimmsten Fall passieren, wenn sie unentschuldigt während der restlichen Kündigungsfrist fehlt??

Bin gespannt was ihr dazu sagt...

denn ich bin der Meinung, das eigentlich nichts passieren kann, oder doch??

LG
Heike

1

Hi,
soweit ich weiß kann der AG Schadenersatz fordern, denn natürlich ist sowohl sie zur Vertragserfüllung verpflichtet wie auch der AG. Wie viel ihr nun blühen würde bei einem 400 Euro - Job - keine Ahnung, aber so einfach machen im Leben kann nach hinten losgehen.

Umgekehrt - was würdest du denn sagen, wenn ein AG einfach mal so entscheiden würde, in einer Kündigungsfrist seinen Teil vom Vertrag nicht mehr zu erfüllen und kein Gehalt mehr zahlt?

Wäre das ok? Weil - er hat ja nichts zu verlieren, der MA geht ja eh in ein paar Tagen oder Wochen?

Wohl kaum...deine Freundin ist an den Vertrag gebunden, ich weiß nicht, ob sie es versucht hat, aber ein Auflösungsvertrag wäre ihr Mittel der Wahl gewesen.

Oder alternativ die neue Stelle später antreten.

Viele Grüße
miau2

2

Die neue Stelle hat sie schon vor zwei Wochen angetreten.

Und ein Aufhebungsvertrag hatte der Arbeitgeber nicht zugestimmt..

Na da bin ich gespannt wie die Sache weiter geht.

Danke für deine Antwort.

LG
Heike

3

Hi,
in dem Fall wäre sie zur Vertragserfüllung verpflichtet gewesen.

Wäre ich AG würde ich gucken, das ich von ihr eventuell entstandene Kosten o.ä. ersetzt bekomme.

Merkwürdige Einstellung hat deine Freundin...

Viele Grüße
Miau2

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In der Praxis wird kaum etwas geschehen. Theoretisch hat der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch. Diesen müsste er aber belegen und beziffern können. Und da wird es sehr schwierig für ihn.

Welchen ersatzpflichtigen Schaden soll er erleiden, wenn eine 400 EUR-Kraft ausfällt (es handelt sich ja nicht um einen AN bei dessen Ausfall alles zusammenbricht)?

In der Praxis ist mir daher kein Fall bekannt wo der AG einen Schadensersatzanspruch bei dem Ausfall einer 400 EUR Kraft geltend gemacht bzw. eingeklagt hätte.



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Nee, also einen wirklichen Schaden wird der Arbeitnehmer auch nicht haben.

Denn da sind mehrere 400 euro jobbler die die selbe Tätigkeit machen zum selben Zeitpunkt. Also wenn eine fehlt, fällt das als kaum auf.

Danke für deine Antwort.. das hatte ich mir schon fast gedacht.

LG
Heike